Wer ist Erziehungsberechtigt?

Hallo, ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich bin geschieden und habe 2 Kinder. Das eine Kind lebt bei dem Vater. Wir beide sind Sorgeberechtigt. Das Kind lebt dort auch mit seinen Großeltern zusammen und wird auch von ihnen größtenteils betreut. Nun soll das Kind nach den Ferien auf das Gymnasium gehen. Dazu sollten für die Schule noch einige Papiere ausgefüllt und unterschrieben werden. Er hat uns beide als Erziehungsberechtigt eingetragen, was ja auch ok ist. Wenn mal ist, dann kann das Kind so jederzeit zu mir kommen, oder ich auch Informationen von der Schule erhalte. Als zweites dazu, bzw. als drittes hat er die Großeltern, quasi seine Eltern, als Erziehungsberechtigt eingetragen. Nun meine Frage. Sind Großeltern erziehungsberechtigt?

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Nein Großeltern sind in dem Sinne nicht erziehungsberechtigt sondern nur ihr beide.
Ich denke die Großeltern sind aber wichtige Kontaktpersonen für das Kind und wurden von daher von ihm mit eingetragen. Dass z.B. wenn ihr beide nicht verfügbar seid auch seine Eltern (die das kind ja wie du selber schreibst größtenteils betreuen) kontaktiert werden dürfen/können.
Hast du damit ein Problem oder worum geht es dir genau?

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In dem Fall ging es aber um das Mitspracherecht. Das die Großeltern Auskunft über die schulischen Leistungen ect. erhalten. Selbst der Lehrer hat gesagt, dass diese keine Auskunft erhalten. Das sie informiert werden, wenn mal was ist, ist ein anderes Thema. Und die Großeltern sind auch die jenigen, die mir den Kontakt zu meinem Kind verweigern. Selbst da kann sich mein Ex Mann nicht durchsetzen. Danke für deine Antwort

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erziehungsberechtigt ist der, dem die Verantwortung dafür formal und rechtlich übertragen wird

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nein...die Großeltern sind in diesesn Falle nicht Erziehungsberechtig...aber der Notfallkontakt....

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Der Notfallkontakt ja. Aber es ging hier um Auskünfte über die schulischen Leistungen

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Erziehungsberechtigt ist derjenige, der juristisch unterschriftsberechtigt ist. Solange also ein Gericht nichts anderes festgelegt hat, seid das nur ihr beide.

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Ach ja... Das Erziehungsrecht ist übrigens ein Teil der Personensorge, die wiederum ein Teil des Sorgerechts ist. Das kannst du im BGB nachlesen. Ist ganz klar geregelt. Das muss wirklich per Gericht geändert werden.

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§7 SGB VIII

Du musst unterscheiden zwischen Personensorgeberechtigte (das seid nur ihr beide) und Erziehungsberechtigte.

Jeder Personensorgeberechtigte (also Dein EX und Du) kann die Erziehungsberechtigung auf andere Personen zusätzlich "übertragen".

Zu Deiner Frage:
Die Großeltern können erziehungsberechtigt aber nicht personensorgeberechtigt sein.

LG

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Aber § 7 SGB VIII bezieht sich ja nur auf Leistungen gegenüber Jugendlichen und ihren Familien. Das hat doch mit dem Thema hier gar nichts zu tun. Das Erziehungsrecht ist Teil des Personensorgerechts, § 1631 (1) BGB.
Dementsprechend kann der Vater das nicht auf die Großeltern übertragen.

Wenn das so einfach ginge, wären vermutlich tausende Stiefväter (und ggf. -mütter) bei den Schulen als Erziehungsberechtigte eingetragen.

LG

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Wichtig ist folgender Absatz:

'Erziehungsberechtigter' ist der 'Personensorgeberechtigte' und jede sonstige Person über 18 Jahre, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten nicht nur vorübergehend und nicht nur für einzelne Verrichtungen (sondern permanent) Aufgaben der Personensorge bei einer minderjährigen Person wahrnimmt.

Ergo, die Großeltern (sie leben im gleichen Haushalt) sind erziehungsberechtigt. Das war die Frage.
Die Frage war nicht, in wie weit dieses Formular (und viele viele andere Formulare auch) schwammig sind. Da müsste theoretisch die Unterschrift der/des Personensorgeberechtigten eingefordert werden!

LG

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Also ich denke auch nicht das die Großeltern erziehungsberechtigt sind, das wohl eher nicht. ABer wenn das Kind viel bei Ihnen lebt dann sind es dennoch wichtige BEzugspersonnen die das Kind eben auch betreuen, mal abholen oder angerufen werden können wenn mal was ist unter der Zeit. So gesehen würde ich hier kein Problem sehen.

Gruß Ela