Sorgerecht entzogen

Guten Morgen.
Vorab, es geht hier nicht um mich. :-)

Einer Bekannten wurde vor ein paar Tagen vorläufig das Sorgerecht entzogen.
Zur Geschichte, ich will nicht zu viele Details preisgeben.
Sie hatte schon mehrere Verwarnungen vom Jugendamt.
Immer war Alkohol im Spiel.
Bei er letzten Aktion, als die Polizei kommen musste zündelte das Kind unbeaufsichtigt in seinem Zimmer. Der Feuermelder wurde ausgelöst und ein Nachbar rief die Polizei.
Die kamen.Wieder war Alkohol im Spiel.
Das Kind hatte auch eine "leichte" (ob das so stimmt kann ich nicht sagen) Brandverletzung an der Hand. Sanitäter kamen also auch. Das Kind musste aber nicht ins Krankenhaus.
Das Kind wurde dann mitgenommen.
Was erwartet sie jetzt? Kann es sein, dass sie ihr Kind gar nicht wieder bekommt? Sie meint, sie bräuchte den Alkohol nicht. Ich gehe aber davon aus, dass das Jugendamt trotzdem eine Kur als Auflage verlangt, oder? Darf sie darauf bestehen, ihr Kind zu sehen?

Vielen Dank für eure Antworten.

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Hallo!

Das ist doch völlig unerheblich, ob sie den Alkohol braucht oder nicht.

Wer säuft, während er sich um ein Kind zu kümmern hat, verletzt die Aufsichtspflicht, gefährdet das Kindswohl, macht sich strafbar.

Wenn schon mehrmals solche Vorfälle waren, kann ich mir gut vorstellen, dass der Zug jetzt abgefahren ist.
Bei uns in der Gegend wäre das wohl längst der Fall gewesen, hier sind sie ziemlich schnell zur Stelle. Kommt aber wohl maßgeblich auf's JA an.

Dass die Mutter in Zukunft keinen Tropfen mehr anrührt, sollte wohl selbstverständlich sein. Das wird ihr ja leicht fallen, wenn sie es eh nicht braucht.
Wenn sie sich über lange Zeit einsichtig, engagiert und nüchtern verhält, hat sie ja vielleicht doch noch Chancen.

LG Claudi

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"Wer säuft, während er sich um ein Kind zu kümmern hat, verletzt die Aufsichtspflicht, gefährdet das Kindswohl, macht sich strafbar."

Das habe ich ihr auch versucht klar zu machen. Dazu meint sie, solange sie sich nicht so dicht säuft, dass sie sich nicht mehr kümmern kann, ist es ihre Sache.

Mir war klar, dass es soweit kommt. Ihr anscheinend nicht. Nun ist es so gekommen, und sie ist in ein tiefes Loch gefallen.

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Naja, mit der Einstellung hat sie wohl ganz, ganz schlechte Karten.

Da kann man ihr nur wünschen, dass sie aufwacht.. klingt aber leider nicht so, als würde sie begreifen, was für ein riesiges Problem sie hat..

Wie alt ist das Kind eigentlich?

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Deine Freundin sollte sich wohl der Tatsache stellen, dass sie Alkoholikerin ist. Mit einer Kur wird es da zum Glück nicht getan sein. Wenn sie den Alkohol nicht brauchen würde, hätte sie wohl schon nach der ersten Verwarnung die Kurve bekommen.

Es sei ihr zu wünschen, dass sie eine gute Therapie bekommt. Bis dahin wird das Kind vermutlich in Obhut einer Pflegefamilie bleiben.

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Hallo,

ich schätze, das Jugendamt wird auf einen Entzug bestehen, denn ich gehe davon aus, dass Deine Bekannte alkoholsüchtig ist. Kein Mensch säuft noch mit dem Kind in der Nähe, wenn ihn schon das Jugendamt im Auge hat, wenn er nicht süchtig ist.

Dass Süchtige behaupten, sie bräuchten ihre Droge gar nicht, ist eher die Regel als die Ausnahme, weswegen ich ihr das an Deiner Stelle nicht glauben würde.

Wie das dann weiter geht, ist schwer zu sagen. Es kann aber trotz Entzug sein, dass das in einen heftigen Rechtsstreit ausartet, bis sie das Kind zurück bekommt, weil die Jugendämter lieber auf Nummer sicher gehen. Es macht außerdem weniger Arbeit, das Kind im Heim oder in einer Pflegefamilie zu lassen, als sich um eine auffällige Familie zu kümmern. Das ist dann halt Pech für die Mutter (und im Zweifel auch für das Kind, je nachdem, wo es landet).

Ob sie darauf bestehen kann, das Kind zu sehen, weiß ich nicht. Im Zweifel wäre es sowieso am sinnvollsten, einen Anwalt für Familienrecht einzuschalten, der sich damit auskennt.

LG

Heike

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"Kein Mensch säuft noch mit dem Kind in der Nähe, wenn ihn schon das Jugendamt im Auge hat, wenn er nicht süchtig ist."

Da hast du recht.

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" Es macht außerdem weniger Arbeit, das Kind im Heim oder in einer Pflegefamilie zu lassen, als sich um eine auffällige Familie zu kümmern. "

Hallo Heike,

da muss ich Dir widersprechen. Eine stationäre Unterbringung bzw. eine Pflegefamilie kostet das Jugendamt wahnsinnig viel Geld. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe versucht immer erst, ambulante Hilfen zu installieren. Zum Einen, da es für das Kindeswohl besser ist, wenn sich die Umstände zu Hause verändern und es bei seinen Eltern bleiben kann, zum Anderen eben aus finanziellen Gründen.

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Moin,

Deine Freundin hat selbstverständlich ein Recht darauf ihr Kind zu sehen oder hat ein Gericht etwas andres entschieden ?
Fakt ist nur dazu muss sie am JA vorbei und wen die nicht wollen muss sie auf Umgang klagen...
Hat sie beim JA überhaupt schon danach gefragt ob sie ihr Kind sehen kann ? Ihr Kind wurde in Obhut genommen und somit hat Deine Freundin grad ganz schlechte Karten.

Sie wird als Auflage vermutlich einen Entzug und danach eine Therapie bekommen und sie wird nachweisen müssen das sie die gemacht hat wen auch nur Ansatzweise darüber nachgedacht werden soll das sie ihr Kind zurück bekommt. Das Kind hat GEZÜNDELT und die Mutter war blau das ist kein Spaß es hätte sonstwas passieren können !!

Die meisten Süchtigen behaupten das sie kein Problem in sofern ist das nicht besonders glaubwürdig.

LG dore

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Nein, es hat noch kein Gericht irgendwas entschieden.
Am Wochenende war vom JA niemand zu erreichen.
Das Kind ist in einer Pflegefamilie.

Ich frag mich auch, wie sie so weitermachen konnte, und glauben konnte, dass das keine weiteren Konsequenzen hat.

Und ich habe sie so oft aufmerksam gemacht. Angezeigt haben sie viele andere. Ich habe versucht anders zu helfen und an ihren Verstand zu appellieren, aber leider musste sie wohl erst so tief fallen. Und selbst jetzt ist sie noch uneinsichtig.
Und sie kann es wirklich positiv sehen, da noch nichts schlimmeres passiert ist.

Am schlimmsten ist es für das Kind. Das liebt seine Mutter nämlich. Ich weiß gar nicht, was ich dem Kind wünsche. #kratz

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Wenn kein Gericht etwas entschieden hat, kann das Sorgerecht doch gar nicht entzogen sein!? Dann ist das Kind "nur" in Obhut genommen worden.

Sollte die Inobhutnahme allerdings Folge von nicht eingehaltenen Auflagen, Familienhilfe plus Hilfeplänen sein und es ist obendrein schon ein Vormund eingesetzt - dann kann es gut sein, dass das Kind bis zur Volljährigkeit in einer Dauerpflegefamilie bleibt. Besuchskontakt, bei süchtigen Elternteilen oft vom JA begleitet ist natürlich möglich.

Ich wünsche dem Kind ein sicheres und gesundes Aufwachsen und viel Liebe und Stabiltität auf seinem weiteren Lebensweg.

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Meines Wissens trinkt sie seit dem Tag nicht mehr. Aber sicher sagen kann ich es nicht, da wir nur schriftlich Kontakt haben.
Ich denke, sie wird heute auch eine schlechte, für sie unerwartete Nachricht bekommen haben, da sie sich heute noch nicht gemeldet hat.

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Sorry wenn ich jetzt hier süffisant sage: Ach neeeeeeeeeeee sie braucht den Alk nicht? Komisch das dieser aber sehr häufig im Spiel gewesen ist und sie offenbar durch den Alk auch nicht in der Lage ist ihre Kinder anständig zu versorgen. Sie gehört in eine anständig Therapie!
Ela:-[

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Ja, Ich denke auch, sie redet sich da was schön.

Vielleicht kommt sie einige Zeit ohne klar, allerdings schließe ich auch aus, dass sie es beibehalten würde, wenn das Kind wieder da wäre und sie keine Therapie macht.

Gehe eh davon aus, dass sie einen Entzug und eine Therapie machen muss, falls sie das Kind überhaupt wieder bekommt.

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Sie muss auch clean bleiben, eine Therapie reicht ja meist nicht. Das Kind bindet sich an ein stabiles Umfeld in der Pflegefamilie. Man muss in erster Linie ans Kindeswohl denken. Vielleicht wird sie eine Besuchsmama bleiben.

Das entscheidet das Familiengericht nach Beratung mit dem Jugendamt.

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Hallo,

Du hast ja schon einige gute Antworten bekommen. Kann mich erstausstattung nur anschließen. #pro

Wenn deine Bekannte schon mehrere Verwarnungen vom Jugendamt hatte, dann sind da mit Sicherheit schon sämtliche ambulante Hilfen (Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe) angeboten worden. Diese Hilfen sind allerdings freiwillig, so dass Deine Bekannte sie auch abgelehnt haben könnte.

Wir kennen ja nun keine Details der Geschichte. Wenn sich das Jugendamt für eine Inobhutnahme entscheidet, muss schon einiges vorgefallen sein und eine triftige Gefährdung für das Kindeswohl bestehen.

I.d.R. kommen die Kinder erst einmal in den Jugendschutz, je nachdem wie schnell eine Pflegefamilie gefunden wird. Bei kleineren Kindern ist das Suchen nach einer Pflegefamilie noch leichter. Für den Kleinen wird es mit vier Jahren sehr schwierig sein, da er die Umstände ja noch nicht versteht. Mit Sicherheit wird er aber nicht vor Weihnachten nach Hause zurück kommen. Das Jugendamt wird mit der Mutter zusammen arbeiten und Auflagen besprechen, die sie dann auch erst einmal erfüllen muss. Gerade bei Vorliegen einer Suchtproblematik wird das ein länger andauerndes Unterfangen sein. Zudem wird sich der Junge auch an die neuen Bezugspersonen gewöhnen und sich dort einleben.

Ob sie ihr Kind wieder bekommt, hängt von der Zusammenarbeit bzw. Einsicht und Mitwirkung ab (und wie sie ihre Sucht in den Griff bekommt). Besuchskontakte zum Kind sind sehr wichtig, womöglich finden diese erst einmal begleitet statt.

Ich hatte in der Familienhilfe auch mal einen Fall, da haben wir die Kinder in Obhut genommen, weil die Mutter Drogen konsumierte und psychisch sehr labil war (war auch viel Gewalt im Spiel). Die Umstände zu Hause waren wirklich eine Katastrophe, dennoch hatte die Mutter auch Monate nach der Inobhutnahme keine Einsicht und sich ungerecht behandelt gefühlt. Einsicht und Veränderungsbereitschaft sind aber Grundvoraussetzung dafür, dass sie die Chance darauf hat, ihr Kind wieder zu bekommen.

Ich wünsche den beiden alles Gute.

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Sie sollte sich einen GUTEN Anwalt nehmen, der sich mit Sorgerechtsstreitigkeiten auskennt. Kann sein, sonst sieht sie ihr Kind nie wieder.
Klar ist schon mal, dass sie schnell einsichtig werden sollte. Also solche Sprüche von wegen sie braucht den Alkohol nicht...Blödsinn! Sie ist Alkoholikerin. Vor Gericht zieht höchstens, wenn sie das offen zugibt und direkt mit einer Therapie ernsthaft beginnt. So eine Therapie ist nicht von heute auf morgen vorbei. Das dauert. Da ist es ganz gut, dass sie sich ohne Kind darauf konzentrieren kann.
Genauso muss die erkennen wie schlecht ihr bisheriges Verhalten war und was sie damit angerichtet hat. Aufarbeitung der ganzen Sache, möglichst mit Psychologen. Natürlich muss sie lernen, wie man mit einem Kind ordentlich umgeht und wie man es betreut.

Ihr Anwalt muss derweilen dafür sorgen, dass das Kind nicht schneller neue Eltern bekommt, als ihr lieb ist. Klar kommt es in eine Pflegefamilie (oder zum Vater?), aber das Kind sollte seine eigene Mutter nicht vergessen. Also sie sollte unbedingt die Umgangstermine wahrnehmen, auch wenn sie sicherlich nur unter Aufsicht sein werden. Sie muss die Termine nutzen, den Umgang mit ihrem Kind zu lernen.

...irgendwann, wenn sie sich gut gemacht hat, kann es durchaus sein, dass das Kind zurückgeführt wird.

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Hallo, ich weiss nicht genau, was bei dem Gespräch heraus gekommen ist, aber es war von ihrer Seite aus wohl ein positives Gespräch.
Ich weiss nicht genau, was ich davon halten soll. Mal schauen...

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Dann hat sie nur das gehört, was sie hören wollte.
Wenn das Kind bereits in einer Pflegefamilie ist, ist das definitiv nicht für kurze Zeit. Diese Lösung nimmt das Jugendamt nur, wenn es doch länger dauert, ansonsten ist es auch für die Pflegefamilie eine viel zu große Belastung. Wir reden hier nicht um Tage, Wochen oder Monate...das geht schon in den Bereich der Jahr(e).

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Ich hoffe doch dass das Kind nie wieder da hin kommt.

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Ich hoffe, es kommt so, wie es für das Kind am besten ist.