Volles Elterngeld nach 2. Schwangerschaft ???

Hallo ihr Lieben,

unser Krümel ist nun 4 Monate alt und habe auch vor 1 Jahr zu Hause zu bleiben und dafür das Elterngeld zu beziehen. Für das Elterngeld werden das Gehalt der letzten 12 Monate VOR der Schwangerschaft berücksichtigt. Wie läuft das wenn man zum 2. mal schwanger werden möchte aber vorher nicht 12 Monate Gehalt bezogen hat, sondern einen Elterngeld???

Ein Beispiel:

Mein Sohn ist jetzt 4 Monate alt. Mit 12 Monaten geht er in die Krippe und ich wieder arbeiten, werde jedoch sofort wieder schwanger sodass ich keine 12 Monate vor der Schwangerschaft Gehalt bezigen habe. Habe ich da nur Anspruch auf den Mindestsatz von 300,00 € Elterngeld oder wie wird das berechnet?

Also wer damit Erfahrung hat demjenigen bin ich sehr dankbar mir ein paar Tipps zu geben.#winke

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Mindestens 300 Euro.

Bei meinen ist 21 Monate Unterschied, und ich habe 4,5 Monate Verdienstmonate angerechnet bekommen. 12 Monate vor Mutterschutz wird eingerechnet. Waren davon Elternzeitmonate betroffen, dann gelten diese nicht, sondern die ursprünglichen Verdienstmonate vor der ersten Schwangerschaft.
Schwer zu erklären... ;-)

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Ich verstehe Dich schon.

Vielen Dank.

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Das ist arg Kompliziert...
Ich habe z.B. genau 12 Monate wieder gearbeitet. Die Mutterschutz Zeit wurde abgerechnet und es wude Gehalt von VOR der Geburt meiner Großen mit eingerechnet...
Also kein Elterngeld.
Am besten erkundigst du dich direkt bei deiner Elterngeldstelle, denn die Erläuterungen am Antrag konnten mir das auch nicht erklären...#schein

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Ja frag mal auf dem Amt nach. Ich glaube da sieht man nie durch.

Danke Dir für Deine Auskunft.#winke

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Hallo,

wenn du keine Beamtin bist (da ist es mit den Mutterschutzregelungen etwas anders) ist es wie folgt:
Auch beim zweiten Kind zählen die 12 Monate Einkommen vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Monate, in denen du Anspruch (!) auf EG hattest (es zählt nicht der Auszahlungszeitraum), zählen nicht mit rein.
Beispiel:
Kind 1 geboren 4/2012, d.h. EG gibt es bis 4/13. Dann erneute Schwangerschaft, Mutterschutz beginnt 12/13. Dann zählen die Monate 5/13-11/13 und weil das erst sieben Monate sind zählen noch fünf Monate von _vor_ dem Mutterschutz des ersten Kindes mit rein.

Das heißt, wenn der Mutterschutz für Kind 2 in 5/13 beginnen sollte (sportlich, sportlich :-)) würdest du noch mal das volle Elterngeld vom ersten Kind bekommen, da die Monate zur Berechnung dieselben wie beim ersten sind.

Ich hoffe, das war verständlich.

Viele Grüße

P.S. Bi Beamten wird der Mutterschutz mit eingerechnet, da es das volle Gehalt weiter gibt

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Vielen Dank für Deine tolle Beschreibung bzw. Information über die blöde Berechnung vom Elterngeld.

Kann Dich beruhigen, so sportlich bin ich/wir nicht.#schwitz Das hat damals nur meine Mama geschafft.

Vielen Dank nochmal.#winke

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Gut erklärt :-D, allerdings kommt dann noch der Geschwisterbonus dazu, da Du dann 2 Kinder unter 3 Jahren hast. Das wären dann noch 10% Deines Elterngeldes zusätzlich.

LG!
Die Hippe (mit 2en unter 3)

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