Vater will keinen Kontakt , Vater Unbekannt

Hallo alle zusammen.
Mein Ex hat mich kurz nachdem ich schwanger geworden bin Mit einer anderen Frau betrogen und ist bis heute glücklich mit ihr zusammen. Seit dem haben wir beide keinen Kontakt mehr. (Worüber ich sehr froh bin). Auch mit seinen Eltern und seiner Schwester habe ich nichts mehr zu tun. Diese interessiert es eher weniger. (Macht momentan so den Anschein) er hat mich und meine Eltern angefleht damals eine Abtreibung zu machen damit er kein Unterhalt etc zahlen muss.
Ich bin unendlich glücklich dass ich mein Kind bekomme, jedoch habe ich unendliche Angst dass ihm irgendwann doch einfällt Kontakt zu dem Kind zu haben. Ich werde ihn nicht als Vater eintragen und ich möchte weder Unterhaltsvorschuss sonst noch von irgendwem Gelder bekommen.
Meine Fragen :
Vielleicht hat jemand Erfahrungen damit wie sich die Ex Partner nach der Geburt des Kindes verhalten ? Wollten eure Ex Partner Kontakt zu dem Kind ? Und in wie weit ist es möglich und wie lange dauert dieser Prozess (Vaterschaftstest etc ), falls er das umgangsrecht möchte.
Ich habe vor ins Ausland zu ziehen. In wie fern ist dies möglich, wenn ich bereits im Ausland lebe und der Vater plötzlich umgangsrecht beantragt ?

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Wenn er irgendwann doch Kontakt sucht, dann solltest du ihn lassen, das Kind möchte wissen wer seine beiden Elternteile sind!
Ihr seid beide Erwachsen und könnt mit der Situation umgehen.
Früher oder später möchte das Kind eh Erfahren wer der Vater ist

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Im
Sinne deines Kindes solltest du den Kontakt vorsichtig erlauben, wenn der Erzeuger ihn möchte.
Außerdem solltest du den Unterhalt fordern und für dein Kind anlegen, der ist nämlich nicht für dich sondern steht deinem Kind zu.
Du musst das Geld ja nicht anfassen.

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Unterhalt fordern möchte ich nicht , da er mich drum gebeten hat ihn aus all rauszuhalten da er nichts mit dem Kind zu tun haben will und es eine Last fur ihn darstellt. Bei meinem gehalt im 5stelligen Bereich wäre es auch eine Frechheit noch von ihm seine 300€ zu verlangen die er durchaus gebrauchen kann.

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Naja ich finds eher eine von frechheit von ihm zu erwarten,dass du ihn aus allem raushälst obwohl er daran genauso beteiligt war wie du.

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Hallo wie sich das ganze mit dem Umzug ins Ausland verhalt weiß ich nicht genau, aber kann mir nur schwer vorstellen, dass du dann fein raus wärst bzgl Kontakt falls er diesen suchen sollte.
Aber was ich jetzt leider echt mal sagen muss, weils mich tierisch aufregt... Wie man hier oft liest gibt es wohl zwei speziellere Sorten von Müttern... Die die partout nichts haben wollen auch wenns DEM KIND ZUSTEHT! Und die Fraktion "ich mach meinem ex das leben zur hölle, der soll nieeee mehr auf nen grünen zweig kommen"
Es geht ums Kind er trägt da auch Verantwortung auch wenns nur darum geht dem Kind das zu zahlen was ihm zu steht, das Geld nicht annehmen zu wollen ist nur falscher Stolz aus mütterlicher Sicht. Das betrifft die empfindungen, die man aus der gescheiterten Beziehung mitgenommen hat und ist nicht durchdacht, gib ihn als Vater an, er soll seinen finanziellen Beitrag leisten und du lässt das Geld jeden Monat auf ein Sparkonto wandern, dein Kind wird sich mit 18 darüber freuen und selbst wenn es dann sagt nein ich möchte das Geld von diesem Menschen nicht ist das auch okay, aber die Entscheidung wurde dem Kind überlassen :-)
Und bevor es hier jetzt gleich zum Shitstorm kommt, ich kenne beide Seiten und weiß wie schwierig sich da teilweise die Gefühlslage gestaltet.sowohl als Mutter eines unterhaltberechtigten Kindes dass einen guten Kontakt zum Vater hat (hätte mir da nie rausgeholt quer zu schießen), als auch als Ehefrau eines unterhaltspflichtigen Mannes, der leider eine Ex der Varinate 2 hat. Wie oft war mein Mann schon an dem Punkt wo er gesagt hat er gibt auf oder stellt aus Trotz die Zahlungen ein(was ja eh nichts bringen würde) , weil seine Ex ihm sämtliche Steine in den Weg gelegt hat, aber selbst wenns auf unsere Kosten ging hab ich immer wieder gesagt "denk daran es geht um deinen Sohn, wenn schon die eigene Mutter nach 11 Jahren immer noch aus Trotz weil die Beziehung zu Ende ging (war lange vor meiner Zeit) so unbedacht und nicht im Interesse des Kindes handelt, dann sei wenigstens du so erwachsen, es geht nicht um dich oder um sie oder um euch sondern einfach ums Kind"
Also bedenk bitte ob du triftige Gründe hast auf dieses Geld für dein Kind zu verzichten (kriminell oder gewaltätig zb) oder ob du mit diesem Gedanken spielst aus Trotz,weil er dich betrogen hat und es in deinen Augen nicht verdient als offizieller Teil deines Kindes gesehen zu werden :-) und wie die anderen schon schrieben, irgendwann will ein Kind wissen wo es her kommt und dann erklär mal im nachhinein warum du so oder so gehandelt hast.

LG

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„irgendwann will ein Kind wissen wo es her kommt und dann erklär mal im nachhinein warum du so oder so gehandelt hast.“

- Ich habe Deinen Vater geliebt und wollte eine Familie mit ihm gründen - und Du warst das beste Geschenk! Er hat dann aber noch in der Schwangerschaft eine andere Frau kennengelernt und wollte bei ihr sein.

Warum sollte das schwierig zu erklären sein? Der Erzeuger hat kein Interesse an dem Kind. Was bitte soll man dem Kind denn da vorheucheln? „Ich habe mein Leben nicht gelebt, wie ich es wollte, denn dann hätte ich auf 318€ im Monat Unterhalt verzichten müssen“?!

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Ich meinte damit, wenn man den kontakt, falls er ihn suchen sollte, unterbindet aus Wut wegen dem was vll vor jahren vorgefallen war.
Will man dann sagen : "och du ich war wütend, verletzt und enttäuscht und deshalb hab ich den kontakt nicht zugelassen"?

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Soweit ich weiß, darfst Du schwanger auf jeden Fall noch hinziehen wo immer Du willst. Ob Du einen Vater angeben musst, weiß ich nicht genau.

Ich würde da auch keinerlei Rücksicht auf den Erzeuger nehmen (der ist ja kein „Vater“). Und zu irgendwas zwingen, um Unterhalt zu bekommen, schon mal zweimal nicht. Dazu muss man nur mal kurz ins Alleinerziehend-Forum gucken und lesen, wie der Ex einem das Leben zur Hölle machen kann, wenn er der Mutter schaden will. Da würde man herzlichst gern auf die paar Kröten verzichten, um Frieden zu haben.

Also kurz: Der Ex scheint ja allumfassend desinteressiert zu sein - wecke keine schlafenden Hunde. Und sollte er in 8 Jahren bemerken, dass da ja doch ein Kind von ihm existiert... dann muss er aktiv werden. In der Regel werden die Kinder nicht aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen. Vielleicht, wenn Du Deinen Ex dahingehend einschätzen kannst, könntest Du ihn bitten, einen Sorgerechtsverzicht zu unterschreiben. Dann wärst Du auf der sicheren Seite.

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DU hast aber eigentlich kein Recht auf ‚die paar Kröten‘ zu verzichten….

Das Geld steht einzig und allein dem Kind zu und aus Egoismus, Bequemlichkeit oder Stolz die Rechte und Ansprüche des eigenen Kindes so zu missachten ist einfach nicht in Ordnung!

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Das Geld ist ja nicht als Sparbetrag gedacht, sondern soll einen Teil zum Unterhalt des Kindes beitragen. Kleidung, Essen, Unterkunft... Und generell: wenn der Vater keinen Unterhalt zahlen kann (oder will), dann hat man als Mutter eben keinen Unterhalt.

Unabhängig davon bin ich als Mutter auch verpflichtet (aus meinem Verständnis als Elternteil), meinem Kind ein Leben ohne Manipulation und Streitereien und psychischen Druck zu ermöglichen. Und wenn ich das durch Verzicht auf den Unterhalt sicherstellen kann, dann herzlich gerne.

Wir reden ja hier nicht von einem Vater, der sich nichts sehnlicher wünscht, als sein Kind zu sehen. Sondern von jemandem, der sein eigenes Wohl zuerst im Blick hat. Und nur, weil der vielleicht irgendwann mal doch Kontakt zum Kind will, soll die TE jetzt ihr Leben darauf ausrichten? Nö.

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Guten Morgen,

Ich kann dir nur von mir berichten. Ich hatte die gleiche Situation vor 6 Jahren. Schwanger geworden und daraufhin verlassen worden. Wir waren sehr jung und er definitiv nicht bereit und total überfordert.
Bis heute zahlt er keinen Unterhalt, ich bin von der Schweiz nach Deutschland gezogen, was ohne Probleme ging. Sobald das geteilte Sorgerecht besteht, dürfte man das theoretisch nicht und müsste die Zustimmung des anderen Elternteil einholen (zumindest war es in meinem Fall so). Er wollte damals nicht mal die vaterschwaftsanerkennung machen. Bei den Schweizerbehörden wurde mir mitgeteilt, das wenn ich wüsste wer der Vater ist und es verheimliche bzw. sage ich wüsste es nicht, mich strafbar mache. Da geht es nicht um die Eltern sondern alleine ums Kind, auch wenn es schwer ist diese ganzen Gefühle zu ertragen in deiner Situation. Ich kenne sie und diesen Schmerz und Angst. Das heisst noch lange nicht das man das geteilte Sorgerecht hat, das ich wichtig und richtig! Aber für das Wohl des Kindes sollte der Vater dazu stehen und es auch dürfen. Soweit ich weiss ist das verheimlichen der Anerkennung auch in DE strafbar.
Bei mir ist es so das der Vater unsere Kind bis heute vielleicht 7 mal gesehen hat und bis dato kein Unterhalt zahlt. Ich möchte das sich dies auf weite Sicht ändert aber hoffe das es ohne Gericht geht. Egal wie schwer es ist, bei dem Thema Vater muss man an das Kind denken! Kapsel dein Kind nicht von ihm ab, er ist aus dir wie aus ihm und jeder sollte das Recht zustehen zu wissen wer die Eltern sind. Ich weiss wie schwer dies ist!! Und es ist auch nach 6 Jahren immer noch schwer immer wieder zu versuchen Kontakt zusuchen. Es ist pure Überwindung! Aber ich denke du schaffst das auch wenn es wehtut und Ängste auslöst die nicht alle nachvollziehen können…

Liebe Grüße 🍀☀️

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Aus ehrlichem Interesse: warum willst Du den Erzeuger unbedingt gegen sein eigenes Interesse zum Kontakt zwingen? Was hat denn Dein Kind davon? Außer der Info: mein Vater sieht mich nur, weil Mama immer hinterher ist und dann hat er trotzdem keinen Bock drauf.

Ich verstehe wirklich den Mehrwert für das Kind hier nicht.

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Tja wer Sex hat weiß auch was daraus entstehen kann. Die „Konsequenzen“ müssen nicht nur die Frauen alleine tragen. Also würde ich ihn für Unterhalt schon eintragen lassen.

Zumal wir hier schon gesagt wurde ein Kind hat das Recht zu wissen wer beide Elternteile sind und wenn er nach der Geburt zur Besinnung kommt ist doch super ?

Ich kann davon zwar nicht berichten der Vater kümmert sich auch 9 Jahre später nicht aber bis vor 5 Jahren war ich alleinerziehend und da hat mir das Geld schon sehr geholfen. Selbst wenn du es nicht brauchst. Dann leg es für dein Kind zurück. Überleg mal das ist ne richtige anlange für dein Kind !

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Das Kind ist ja noch gar nicht auf der Welt. Ich kenne einige Fälle, in denen der Vater sich in der SS ähnlich deppert verhalten hat, aber zu einem liebevollen Vater wurde, als das Kind auf die Welt kam.

Wie schon einige hier sagten: du hast nicht das Recht, deinem Kind den Vater vorzuenthalten. Wenn der Vater das Umgangsrecht doch haben möchte, dann gestehe DEINEM KIND zu, den Vater kennen zu lernen. Ich weiß nicht, wie es in D ist. Aber bei uns in Ö kann der Vater die Anerkennung mittels Gerichtsverfahren sogar einklagen, wenn die Mutter ihn nicht eintragen lässt - denn jedes Kind hat ein Recht auf den Vater. Stellst du dich da „zfleiss“ in den Weg, so schadest du primär deinem Kind, ich hoffe dir ist das bewusst.

Und übrigens hab ich zwei Fälle im Bekanntenkreis, in denen deine Väter trotz anfänglicher Zweifel dann Kontakt zu den Kindern wollten. Die Mütter haben derart viele Steine in den Weg gelegt, dass die Väter nichts ausrichten konnten, obwohl sie wollten. Und jetzt rate mal, zu wem die (mittlerweile erwachsenen) Kinder jetzt Kontakt haben: AUSSCHLIESSLICH zu den Vätern. Den Müttern konnten sie nicht verzeihen, dass ihnen der Vater vorenthalten wurden. Denk daran, wenn der Vater Kontakt will und du den Kontakt unterbindest, kann es auch dazu kommen, dass DU auf lange Sicht dein Kind verlierst - möchtest du das?

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Sie will dem Kind doch gar nicht den Vater vorenthalten! Der Vater entzieht sich dem Kind. Und man kann ihn nicht zwingen, ein liebevoller Vater zu sein. Im schlimmsten Fall erreicht man, dass der Vater sich rächt, in dem er sich bei allem querstellt. Warum das hier so erstrebenswert dargestellt wird, erklärt sich mir nicht.

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Ich schreib ja, in jenem Fall, dass er Kontakt möchte, darf sie das ja nicht verhindern. „Ich hab unendlich Angst, dass ihm irgendwann einfällt, dass er doch Kontakt haben möchte“ klingt für mich schon so, als würde sie das in jedem Fall verhindern wollen - warum DAS erstrebenswert ist, erschließt sich mich nicht.

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Hallo.

Thema Umzug
Soweit ich weiß, kannst du ohne seine Zustimmung umziehen, selbst wenn du ihn als Vater angibst. Zustimmen muss er erst, wenn ihr beide sorgeberechtigt seid. Das müsste er entweder mit dir zusammen auf dem Jugendamt erklären (Sorgerechtserklärung - davor muss er aber zwingend die Vaterschaftsanerkennung mit dir zusammen unterschreiben) oder vor dem Familiengericht einklagen. Das würde dauern.
Wer dann für die Kosten des Umgangs verantwortlich ist, weiß ich nicht genau. Grundsätzlich gilt: Wer die Distanz geschaffen hat, muss für die Kosten aufkommen.

Thema Unterhalt
Solltest du in Zukunft in die Situation geraten, dass du Leistungen vom Staat benötigst - Wohngeld, Hartz4, aufstockendes Hartz4, etc - dann bist du gezwungen, Kindesunterhalt vom Kindsvater zu fordern. Der ist vorrangig vor staatlichen Leistungen. Unterhaltsvorschuss würde bei "Vater unbekannt" nur in den allerseltensten Fällen (sturzbesoffener ONS wo man sich an überhaupt nichts mehr erinnern kann oder Gangbang mit zig verschiedenen Typen) ziehen, ansonsten bist du zur Mitwirkung verpflichtet. Ansonsten würdest du dich strafbar machen, wenn du "Vater unbekannt" angibst, aber wegen staatlicher Hilfe Unterhaltsvorschuss bekommen musst, weil ja vorrangig.

Was das Einfordern betrifft, durfte ich hier im Forum schon vehemente Meinungen lesen, die im krassen Gegensatz zu "Das steht dem Kind zu." stehen. Ich würde das Geld auch anlegen, wenn ich es nicht benötigen würde, um dem Kind ein finanzielles Polster für den Start ins Erwachsenenleben zu geben. Aber ich denke, dass musst du selbst entscheiden. Wenn du auf Nummer Sicher gehen möchtest, was die rechtliche Seite betrifft (Kind kann Schadensersatz später fordern oder was da kam), würde ich dir raten, dich bei ProFamilia, Caritas oder anwaltlich beraten zu lassen.

Zum Abschluss noch Thema Kindskontakt
Die Mutter meines Mannes wurde auch in der Schwangerschaft verlassen. 17 Jahre lang hat er sich nicht für seinen Sohn (mein Mann) interessiert. Dann wollte er ihn kennenlernen. Da wollte mein Mann nicht mehr. Die Mutter stand dem Kindsvater nie im Weg was Kontakt aufzunehmen anging. Für meinen Mann ist sein Stiefvater der einzige Vater.

Meine zwei großen Mädels hingegen haben mittlerweile sehr guten Kontakt zu ihrem Vater (mein Ex-Mann). Nach der Trennung wollte er erstmal keinen Kontakt. Danach nur spontan zu seinen Bedingungen. Dann wollten die Kinder keine Übernachtung mehr wegen seiner Lebensgefährtin. Jetzt ist der Kontakt klasse, weil er sich von der Dame getrennt hat. Ich habe mich nie quer gestellt. Es geht schließlich um die Kinder.

Entschuldige bitte, dass es so lang wurde. Wünsche dir alles Liebe und ganz viel Kraft für die Zukunft. Und natürlich viel Freude mit deinen Sonnenschein.

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Du kannst ins Ausland oder ans andere Ende von Deutschland ziehen. Sollte er irgendwann die Vaterschaft einklagen, wäre er umgangsberechtigt. Und dann müßte er gucken, wie er den Umgang hinbekommt. Bist Du nämlich erstmal weg, kann Dich keiner mehr zwingen, ihm das Kind zu bringen o.ä. Von dem her wäre wegziehen eine gute Sache, wenn Du sicher sein willst, dass der Kontakt wegbleibt.

Man hat hier schon gelesen, dass ein Vater 6 Jahre keinen Kontakt wollte, und dann bei Gericht nur ganz wenige begleitete Umgänge machen mußte, bis er das Kind (gegen dessen Willen) alleine mitnehmen durfte. Der Mutter wurde angelastet, dass sie ihm mit dem Kind nicht nachgerannt ist. Mal soviel dazu.

Wie jemand anders schon schrieb, Du mußt ihn nicht als Vater eintragen lassen, Du wirst aber Probleme haben, dann staatliche Gelder zu bekommen. Ich würde es trotzdem drauf ankommen lassen, wenn Du Dir da sicher bist.

Ob so ein Vater irgendwann Umgang einklagt, ist total unterschiedlich. Ich habe einen guten Freund, der nie Kontakt zu dem Kind gesucht hat, das seine ehemalige Affäre bekommen hat (obwohl sie angeblich verhütet hat, über 40 war, und angeblich einen verdrehten Eileiter hatte). Das ist da in beidseitigem Einverständnis so.
Andere Väter finden irgendwann, dass ein Kind doch ganz cool wäre und kommen dann mit sowas um die Ecke.

Solltest Du wen anders kennenlernen, hätte der die Chance, sich als Vater eintragen zu lassen. In dem Fall hätte Dein Kind einen rechtlichen und sozialen Vater, und der biologische hätte kaum Chancen, da noch reinzugrätschen.

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Das mit dem neuen Partner eintragen lassen, finde ich eine gute Idee. Aber ich denke, der biologische Vater hat das Recht auf Anfechtung mit einer Frist von drei(?) Jahren ab Kenntnis - und da könnte es sein, dass ab Kenntnis, dass er tatsächlich nicht eingetragen ist, gemeint sein.
Und wenn es mit dem neuen Partner in die Brüche geht, wäre das Kind dennoch erbberechtigt und er unterhaltspflichtig. Sein Recht auf Anfechtung ist nämlich auch drei Jahre nach Kenntnis erloschen. Und er besitzt Kenntnis ab Eintragung, weil er das ja mit der TE besprochen hat.

Aber ich denke, bei den Antworten der TE braucht sie sich um finanzielles erstmal keine Sorgen machen. Deswegen könnte sie den Vater wahrheitsgemäß angeben. Wenn sie keinen Vorschuss beantragt, muss er nichts zahlen. Und wenn er nur 300,- EUR zahlen könnte, sie aber 5stellig verdient, kann sie die 300,- EUR selbst für das Kind zur Seite legen.

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Gerade, wenn sie das Geld nicht braucht, sollte sie ihn nicht eintragen lassen. Davon hätte sie dann nur das Risiko, dass er alles einklagt, wenn ihm irgendwann der Sinn danach steht.

Man hat 2 Jahre das Recht auf Anfechtung der Vaterschaft, wenn man eingetragen ist und meint, das stimmt nicht.
Ob der biologische Vater es anfechten kann, wenn ein anderer sich eintragen lässt, weiß ich nicht. Aber ich glaube nicht.

Es gab mal einen Fall in der Presse, wo ein Kind einen rechtlichen und sozialen Vater hatte, es war 3 Jahre alt. Der biologische Vater hat vergeblich versucht zu klagen.