Nochmal Frage zur Abhol und Bringpflicht

Hallo zusammen,
hoffe ihr könnt mir helfen.
Habe mich letztes Jahr von meinem Exfreund und Vater meiner Kinder getrennt, wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich bin nun nach rücksprache mit dem Jugendamt ca. 170 km weggezogen. Das war ende April. Mein Exfreund zahlt für beide Kinder 398€ Unterhalt und hat bisher die Kinder alle 2 Wochen abgeholt - heute hat er mir dann gesagt das er sie morgen nicht holen würde weil er es nicht einsieht immer alles zu zahlen und ich solle ihm die Kinder bringen oder ihm 100€ Spritgeld geben. Naja, wir haben kein Auto und ich bin in der 21 Woche schwanger und leider geht es mir garnicht gut(Kreislauf, Herzflattern usw.). Ich möchte auf jeden Fall das er die Kinder weiterhin regelmässig sieht, kann es mir aber weder leisten ihm die 100€ zugeben noch das ich ihm sie bringe (sind 8 std. Zug hin und zurück). Kann er das verlangen?
Unter anderem will er jetzt den Unterhalt einbehalten bis das gesetzlich geklärt ist.... hoffe das ihr mir vll weiterhelfen könnt - weiß jemand wie die gesetzliche Sachlage bei sowas ist?

Freue mich auf eure Antworten

Lg Sabrina

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Hallo!

Unabhängig von allen Streitigkeiten muss er zahlen, ansonsten ans JA wenden!
Unterhalt darf keines Falls einbehalten werden....

Wie ihr das mit en Kindern regelt...nun ja, ich kann schon verstehen,das er das nicht immer alleine tragen kann/will.....

lg

melanie

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hallo,
wenn du mit einverständnis des vaters weggezogen bist, hat er eine hol- und bringpflicht. wenn er das einverständnis verweigert hat, kann das vom gericht so gehandhabt werden, dass die kosten für das holen und bringen geteilt werden. hat der kindsvater zugestimmt?
gruß
sylvia

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hallo sylvia,
er meinte nur zu mir " musst du machen wenn du meinst das du da hinziehen musst" - das war alles! ob man das jetzt als zustimmung deuten kann- keine ahnung!

lg sabrina

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hallo,
hast recht, ist schwer das auszulegen, wobei es für mich sich nicht nach einem widerspruch anhört.
immerhin hast du doch das jugendamt hinter dir. da würde ich nochmal nachfragen.
meist ist es so, dass wenn man angibt, wegen einer neuen arbeitsstelle umgezogen zu sein das oft als wichtiger grund angesehen wird und er weiterhin die verpflichtung hat. wenn du aber sagst, ich hatte gerade lust umzuziehen oder sogar wegen eines neuen partners stehen deine chancen recht schlecht.
grundsätzlich besteht für den umgangswilligen oder -umgangspflichtigen eine hol- und bringpflicht. aber wie gesagt, das kann auch abgeändert werden.
gruß
sylvia

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Unterhalt kann er nicht so einbehalten wie es Ihm passt.Allerdings steht Ihm die Hälte zu das Heißt eine Strecke müßtest Du übernehmen eine er...

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das der unterhalt nicht einbehalten werden kann stimmt schon, aber wo steht, dass jeder eine strecke zu tragen hat vom finanziellen #kratz

unser kv ist ca.650km weiter weg gezogen - der große lebt bei mir - kein umgang im vernünftigem sinne möglich - finanzielle sorgen zwecks fahrgeld - JA ist ebenfalls der meinung, dass es sein problem ist wie er her kommt - ich muss nichts zahlen - nur eine kannbestimmung - aber bei uns gibt es auch noch den NICHTWILLEN sich um das kind zu kümmern

lg

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Hier ist die Mutter weggezogen
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/umgangskosten.html

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