Umgangsrecht der Großeltern

Hallo
Wollte mal nachfragen, ob jemand das gleiche Problem hat und schon Erfahrung deswegen hat.
Also, vor knapp einem Jahr habe ich mich von dem vater meiner Tochter (3 Jahre) getrennt. Er selber hat so gut wie kein Intresse meh an seinem Kind, aber seine Eltern leider umsomehr. Es gab ziemlich viel Probleme, wenn meine Tochter bei den Großeltern war. Und ich komm allgemein nicht mit ihnen klar. Jetzt habe ich Ihnen gesagt, dass sie die kleine nur noch durch ihren Vater bekommen und ich keinen Kontakt mehr mit Ihnen will. Jetzt hab ich einen Brief vom Familiengericht bekommen, sie wollen das Umgangrecht einklagen.

Der Witz an der ganzen Sache ist, dass ihr Sohn, der Vater der Kleinen auch das Sorgerecht hat und sie jederzeit bei mir holen könnte und sie zu den Großeltern bringen kann.

Wär super, wenn irgend jemand ein paar Tipps hätte, wie des ausgehen könnt..

Vielen Dank, rcf

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Hallo,

erstmal finde ich es sehr schade das die Großeltern deiner Tochter das Besuchsrecht über ein Gericht klären lassen.

Ich kenne zwar die Probleme nicht die es gab, würde aber den Kontakt zu den Großeltern wenn möglich unterstützen. Wenn deine Tochter gerne bei Oma und Opa ist würd ich sie regelmäßig so für 2 Stunden mit ihnen Zeit verbringen lassen. Wenn der Vater deiner Tochter wenig interresse hat ist das sehr traurig - deshalb würd ich dem Kind zuliebe die Angelegenheit mit den Großeltern persönlich regeln wenns irgendwie geht.

Meine Mutter konnte ihre Schwiegis auch nie leiden und ich hab meine Großeltern immer heiß und innig geliebt.

Hoffe ihr findet eine gute Lösung

lg Christina

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*DU* hast das problem mit den großeltern, hat das die tochter von euch beiden auch?
*DU* hast dich vom KV getrennt, warum auch immer, deshalb haben die großeltern kein recht auf umgang?

wen willst *DU* bestrafen?

traurig, traurig, dem kind die großeltern wegnehmen zu wollen.

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Hallo,

rein rechtlich gesehen, haben die Großeltern ein Umgangsrecht, wenn es dem Wohle des Kindes entspricht. Das wird auch vor dem Familiengericht erörtet werden. Also warum ihr Probleme habt und warum Du nicht möchtest, dass die Großeltern das Kind sehen sollen.

Sollten die Spannungen so groß sein, dass sie dem Kind nicht gut tun, könnte der Richter auch anordnen, dass der Umgang mit den Großeltern nicht stattfindet.

Was ist denn vorgefallen, dass Du nicht möchtest, dass dein Kind dort hingeht? Vielleicht schreibst Du mal was?

Ansonsten haben die Großeltern ein Umgangsrecht, was im Umfang aber eher viel weniger ist, als dem KV zusteht (zumindest wohl was gerichtlich erreicht werden könnte). Sollte es bei den Übergaben zu Auseinandersetzungen kommen, könntest Du beantragen, dass sie das Kind aus dem Kiga abholen u.s.w. Am besten ist, Du machst Dir vorher Gedanken, wie Du Dir den Umgang vorstellst.

Lg polar

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Hi Polar
Ich habe einen neuen Freund, und sie reden der kleinen ein, dass er böse ist und schuld dran ist, dass ihr Papa nicht mehr da ist usw. Da sie ja erst 3 ist lässt sie sich natürlich voll beeinflussen und kommt immer völligst aggressiv und verstört von Ihnen zurück. Spuckt meinen Freund an, beschimpft ihn, sagt nur noch das er böse ist usw. da wir mittlerweile zusammen wohnen ist des halt echt n ziemliches Problem.
Des ist eigentlich der Hauptgrund, weshalb ich den Kontakt abgebrochen habe.
LG rcf

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Hallo,

ich würde das erst mal entspannt sehen. Denn zuerst müssen die Großeltern nachweisen, dass sie eine besondere Bindung zum Kind haben (konkret: wie oft hatten sie wann das Kind).

Ich bin auch immer dafür gewesen, dass mein Kind eine gute Beziehung zu den Großeltern (KV) behält. Aber ich bin nur belogen worden (sie war dann auch bei denen, wenn sie eigentlich beim KV sein sollte, sie haben einfach ihre Medikamente nicht gegeben, sind heimlich zum anderen Arzt mit ihr und haben ihr was anderes verschreiben lassen - ging ohne KK-Karte, da es ein Freund der Familie war u.s.w) Und als ich mal gesagt habe, so gehts nicht, bin ich beschimpft worden und das Kind mit Umgangsboykott bestraft worden. Als ich dann sagte, was los ist, kam: wir holen das Kind erst wieder, wenn Du Dich anders benimmst?! Was kann die Kleine dafür, wenn wir nicht klar kommen? Nix, aber wenn sie das nicht begreifen, dann tut auch mir das leid.

Ich denke, dass muss jeder selbst entscheiden. Wenn Du das trennen kannst und deinem Kind der Umgang mit den Großeltern gut tut, dann versuche eine akzeptable Lösung zu finden. Ansonsten ziehe deine Konsequenzen.

Viel Glück

lg polar

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dasselbe problem hatte ich auch, der vater wollte sohn nicht sehen, die großeltern umso mehr, haben mich in der zeit, in der sie das kind hatten, als total unfähig hingestellt und mir den jungen total verzogen; selbst die rückgabe wurde immer wieder herausgezögert, so dass ich auch irgendwann gesagt habe, vater jederzeit, ihr ohne vater nicht mehr. sie haben dann auch mit einer klage gewunken, den spass aber nie durchgezogen.

ich würd an deiner stelle einfach die hände in den schoss legen und abwarten, es dürfte sehr unwahrscheinlich sein, dass sie mit der klage durchkommen.

gruß, lollo

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Hallo rcf,

soweit ich weiss, haben die Grosseltern an sich kein Umgangsrecht, AUSSER, sie haben eine sehr intensive und gute Beziehung zum Kind.
Sie werden auch kaum Chancen haben, vor Gericht. (Wurde mir mal von einer Anwältin gesagt!!!)

Gruss
Wuschel

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hi bei mir ist es auch so, der vater kein bock, kein interesse, kein kotakt...zu seiner tochter.
seine eltern nehmen die kleine dafür einmal im monat für ein we. klar ist die kleine sonntags abends immer ein wenig anders, aber es war dann ein oma opa we, da wurde sie verwöhnt, da ist sie der mittelpunkt...ect.
ich komme mit denen seit der trennung auch nicht mehr so gut klar, also nen kaffee kann man grad noch zusammen trinken, mer will ich aber auch gar nicht, sie auch nicht.
aber für die kleine, grade wenn ihr schon der papa fehlt, ist das extrem wichtig. und wenn sie hin möchte, dann lass sie doch auch...
genieß dann einfach die freie zeit....