KV macht mir das Leben zur Hölle!

Hallo!
Was darf sich der Kindsvater noch alles herausnehmen?
Meine Tochter ist jetzt 6 Monate alt, der KV hat immernoch nicht die Unterhaltsfrage geklärt, klagt aber per Anwältin auf Umgangsrecht.

Zur Vorgeschichte:
Ich war mit dem KV nie ein Paar, bin leider dann ungeplant schwanger #schwanger geworden und eine Odysee von Gemeinheiten begann. Z.B:
Im 2. Monat fuhr er mit mir im Auto ungebremst gegen eine Schranke und hat anschließend Fahrerflucht begangen. Glück gehabt, nur Schranke kaputt. #schock (Leider habe ich ihn damals nicht angezeigt...)
Im 3. Monat hat er wohl im Suff einen Wohnungsbrand bei sich erzeugt, bei dem er fast gestorben wäre,
im 4. Monat ist er mit ner anderen Frau losgezogen, hat es aber wochenlang geleugnet,
im 5. Monat hat er mir im Suff Gewalt angetan (Slip zerrissen, an den Haaren gerissen) ...
ab dem 6. Monat meinen Bitten, jetzt dringend eine Hilfe zum Wohle des Kindes eine Art Elternberatung mitzumachen nicht nachgekommen,
im 7. Monat meinte er, er würde genügend Unterhalt zahlen (1250,- für Kind und mich insgesamt), ich bräuchte mir keine Sorgen machen,
im 8. Monat hatte ich fast vor lauter Stress eine Frühgeburt und er war nicht erreichbar.
Im 9. Monat ist er für 4 Wochen verreist, ohne sich um die Zukunft zu kümmern (Unterhaltsklärung, Zimmereinrichtung, Erstausstattung...)
Hier habe ich nur die markanten Punkte aufgezählt, es war aber noch viel mehr vorgefallen...

Die Geburt selbst war eine Katastrophe: #wolke Geburtsstillstand und Notkaiserschnitt mit Vollnarkose. Er war aber zum Glück nicht dabei - weil er nachts nicht ans Telefon ging. Natürlich hat er sich am Tage der Geburt kräftig betrunken #hicks und sich von allen Verwandten feiern lassen. Diese lungerten dann auch 2 Tage lang in meinem Entbindungszimmer herum.
Noch im Wochenbett hat er mich gedemütigt; als ich fix und fertig zusammenbrach meinte er nur, warum ich meinen ganzen Dreck eigentlich bei Ihm abladen müsse.
Das war die Krönung! #schock
Und: Er hat sich bis heute NIE für irgendetwas entschuldigt!!

Von da an stand er aber auf der Matte und wollte sein Kind sehen. #ei
Ich habe es ihm mehrere Male ermöglicht, auch in meiner Wohnung, aber jedesmal war die Stimmung unerträglich für mich und ich hinterher tagelang gestresst.
Auch ist er unzuverlässig, wenn ich sie ihm im Kinderwagen mitgegeben habe: Einmal schrie die Kleine vor Hunger, #schrei er blieb aber trotzdem noch zwei Stunden mit ihr weg. Oder er brachte sie mit eisgefroreenn Händchen oder Öhrchen wieder oder hat sie ein anderes Mal abends im Winter und im Dunkeln und bei 4 Grad auf den Spielplatz mitgenommen und ist mit ihr geschaukelt. (da war sie 3 1/2 Monate)
Wenn ich ihm erkläre, dass das nicht gut war und ich ihn bitte, meine Anweisungen zu beachten wird er pampig und meint, ich stelle mich an, sie würde davon schon nicht sterben...
Ich bin ein paar Mal mit ihm bei seinen Eltern gewesen, damit sie zumindest als Großeltern auch was von ihrer Enkelin haben.
Ich meine, ich war mehr als entgegenkommend, aber er erkennt es nicht an und hat keinen Respekt vor mir. Eigentlich vor niemandem...

Der Unterhalt ist nun nach 6 Monaten immernoch nicht geklärt, ich habe eine Beistandschaft bei Jugendamt laufen. Seine Anwältin hat ausgerechnet, dass er als Studienrat mit A13 (!) leider nur 107% des Regelsatzes zahlen kann und für mich nur 305,-€ als Betreuungsunterhalt (also zus: 504,-€).
Er kam einer Aufforderung durch die ÖRA nicht nach, seine Unterlagen einzureichen, damit man den Kindes- und Betreuungsunterhalt berechnen kann. Dem Vorschlag vom Jugendamt, sich zusammenzusetzen und das Umgangsrecht zu klären kam er auch nicht nach.
Statt dessen kommt ein Schreiben seiner Anwältin, dass er sein Kind zwei Mal die Woche sehen müsse und ich nun die Zeiten nennen soll. Wohlgemerkt: zum Wohle des Kindes! #bla

Ich bin total gestresst, denke nur noch Tag und Nacht darüber nach, was noch alles kommt und frage mich, wovon ich die Gerichtskosten zahlen soll, denn der Kerl lässt nicht locker. #schwitz
So jemandem kann ich doch nicht mehr in meine Wohnung lassen, und zusehen, wie er mit dem Kind spielt. Soll ich ihm noch nen Kaffee kochen? #kratz
Und mitgeben will ich ihm die Kleine auch nicht, da ich herausbekommen habe, dass er akuter Alkoholabhängiger ist.
Er fährt auch alkoholisiert Auto. #hicks

Vielleicht kann mir jemand seine Erfahrung weitergeben:
Kann man mich zwingen, mit so jemandem zusammen die Zeit zu verbringen, damit er sein Kind sieht?
Muss ich ihn in meine Wohnung lassen?
Muss ich ihm einen 6 Monate alten Säugling mitgeben?
Hat jemand Erfahrung mit einem "betreuten Umgangsrecht"?
Wie hoch können Gerichtskosten werden, wenn man bis zum Familiengericht geht?
#augen
Für Eure Meinung wäre ich dankbar, da es manchmal auch hilft, wenn man einfach nur moralisch unterstützt wird.
Liebe Grüße
Bebo

P.S. Danke fürs Lesen ;-)

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Hi!

Das ist ja Horror!

Wenn du das mit dem Alkohol beweisen kannst,kanst du ihm vielleicht das Umgangsrecht verbieten lassen..ich glaube kaum, dass du ihm ein so kleines Baby mitgeben MUSST . schon garnicht,wenn er nicht richtig damit umgeht..

Lass dich mal beim JA beraten..vielleicht kannst du zumindest betreuten Umgang erreichen....

lg

melanie

2

Hallo!

Das ist ja wirklich der Horror! Geh zum Jugendamt und laß das alles über die klären. Ich würde dir zum betreuten Umgang raten. Wenn du momentan nicht arbeitest, hast du die Möglichkeit Prozeßkostenhilfe zu bekommen und kannst dir einen Anwalt nehmen.

Halte Abstand von deinem Ex, versuche Dein eigenes Leben mit Kind aufzubauen und lauf ihn nicht mehr hinterher, sonst gehst du noch daran kaputt. Das Du es überhaupt so lange hast mitgemacht und und dich immer wieder erniedrigen lassen hast?! Du mußt ihm euer Kind nicht alleine mitgeben und ihn auch nicht in deine Wohnung rein lassen und das würde ich nach seinem Verhalten auch nicht machen! Wer weiß was er sonst noch anstellt! Gegen eine Schranke fahren und Slip zerreisen etc. finde ich keine Kleinigkeit!

LG und alles Gute
Claudia

3

- dich kann keiner zwingen, mit ihm zeit zu verbringen, damit er sein kind sieht; es kann auch jemand anders diese zeit mit ihm und dem kind verbringen, deine freundin, eltern, jemand vom jugendamt...
- du musst ihn nicht in deine wohnung lassen.
- keine ahnung, ob du im mitgeben musst
- hab auch keine erfahrung mit dem betreuten umgangsrecht
- aber der prozess wird dich nichts kosten, da du vom unterhalt von ihm abhängig bist bzw. wie ich annehme z. zt. alg II beziehst, bekommst du prozesskostenhilfe und er kann dich verklagen, bis er lustig ist, das wird dich nichts kosten.

wenn du eh schon einen beistand hast beim jugendamt ruf den an und frag, was du ihm im moment zubilligen musst bzw. müsstest, sollte er sein umgangsrecht einklagen. in dem fall würd ich ihm keinen schritt entgegen kommen sondern nur auf nummer sicher fahren und ihm geben, was du musst, um keinen ärger wegen verhinderung des umgangs zu bekommen.

gruß, liisa

4

Anscheinend warst du doch schon bei der ÖRA, wenn nicht, hol dir einen Termin für eine Rechtsberatung und stelle dort deine Fragen!
Ich würde zu so einem Menschen den Kontakt abbrechen und ihm auf gar keinen Fall ein Baby überlassen!
Viel Erfolg und alles Gute
summi

5

warum lässt du dir denn das alles gefallen?????

leb dein eigenes leben mit deinem kind und pass gut darauf auf, DU musst dein kind SCHÜTZEN.

lass ihn nicht in deine wohnung..
unter garkeinen umständen würde ich ihm mein kind mitgeben.
kümmer dich um betreuten umgang.
such dir leute die sein alk problem bestätigen können.
wenn er das kind sehen will das NUR unter aufsicht... alleine auf garkeinen fall.

lass dir doch von so einem nichts gefallen.

6

Es gibt da leider gute nachrichten für dich und schlechte.
Keine Unterhaltszahlungen seitens des KV rechtfertigen keinen Umgangsverbot ...
Der KV kann nicht zum Umgang mit seinem Kind gezwungen werden aber die KM kann dazu gezwungen werden dem KV umgang zu gewähren... (das sind leider unsere gesetze)
Solltest du die Anschuldigungen beweisen können kannst du betreutes Umgangsrecht beantragen.das heißt es findet in Begleitung eines Jugendamtmitarbeiters statt ,der ort kann auch vom Jugendamt bestimmt werden. Nein dich kann niemand dazu zwingen ihn in deine Wohnung zu lassen oder dabei zu sein wenn er dein baby besucht..dafür gibt es die betreuer vom Jugendamt.Es ist in den meisten Fällen so das ein 6 monate altes baby max für zwei Stunden, das zwei mal die Woche dem vater zugesprochen wird.
Gerichtskosten fallen für dich keine an. Bevor du zu einem Anwalt gehst solltest du zum amtsgericht gehen und dir einen beratungsschein ausstellen lassen.da du ja kein Einkommen hast ist dieser für dich kostenlos. Der Anwalt stellt dann einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe und übernahme der Anwaltskosten,welches in deinem fall auch genehmigt wird..wegen dem Unterhalt würd ich mir keine gedanken machen..er muss jeden cent nachbezahlen

7

was ich noch sagen wollte... an meine Vorschreiberinnen: so einfach ist das leider nicht zu sagen er darf mein baby nicht mehr sehen weil er alkoholiker ist oder irgendetwas in der Art. Ihr wisst ja..es gilt jemand so lange als unschuldig bis seine schuld bewiesen ist und noch nicht mal dann ist es sicher das er sein Kind nicht mehr sehen darf... mag sich krass anhören aber selbst Mörder haben in deutschland ein recht auf Umgang mit ihren Kindern. Ich kann echt nur den Tipp geben: lass niemals verlauten das du nicht willst das er umgang mit seinem Kind hat,das kann dir negativ ausgelegt werden..egal wer dich fragt du solltest immer sagen ja er soll sein kind sehen aber es ist ersteinmal besser unter aufsicht... wie du wirklich denkst ist erst mal egal.. nur so kann man dir keine bösen absichten unterstellen