krankenversicherung und kinderfreibetrag

Hallo :-)

alles riesengroßes neuland für mich, und die fragen häufen sich...

zunächst mal vorweg: ich bin jetzt in der 13.ssw (hab also noch ein bißchen zeit), studiere, und bin nicht mit dem vater meines kindes zusammen (der aber seine volle unterstützung zugesichert hat und mich mit fragen und lösungsvorschlägen bombardiert...)

zwei dinge sind mir etwas unklar:

a) die krankenversicherung: ich bin ja nun in einer gesetzlichen KV, im Studententarif (was aber keinen Unterschied macht). Der Zwerg kann bei abwesendem Vater zur mir in die Familienversicherung. Nun wird der Vater ja nicht so abwesend sein, obwohl ich alleinerziehend sein werde. Er ist aber privatversichert. Wie funkoniert das denn nun? Muß das Kind zu ihm in die Versicherung? Oder wäre das nur der Fall, wenn er auch gesetzlich versichert wäre? Wäre natürlich elend kompliziert, wenn das Kind privat versichert wäre...

b) das kindergeld/der kinderfreibetrag: ist eine entweder/oder entscheidung, oder? (also man bekommt entweder kindergeld oder den kinderfreibetrag?) da ich fast kein eigenes einkommen habe und der vater aber sehr gut verdient, wäre es ja sicher sinnvoller wenn er das kind auf der steuerkarte hätte. wie habt ihr das denn geregelt?

uff, das ist alles einfach sehr kompliziert, und ich habe ja noch nicht mal mit den ganzen anträgen angefangen.... #augen

danke!!

amely

1

also wenn ihr nicht verheiratet seit, dann kann das Kind immer zu dir in die Familienversicherung.

bei einen Kind wird meines Wissens bei jedem 0,5 Kinder eingetragen und das Kindergeld kriegst du trotzdem

das kann dir aber das Finanzamt sicher besser beantworten

Simone

2

danke, simone #blume

ich wußte, daß man sich das kind "teilen" kann. aber er kann es ja dann sicher auch in den ersten jahren (wo ich eh nicht über 400 euro verdienen werde) ganz auf seine karte nehmen?

lg,

amely

3

wenn der vater in der privaten krankenversicherung ist, weil er über der beitragsbemessungsgrenze liegt, MUSS das kind mit ihm in die private, kann nicht zu dir in die familienversicherung. ist er in der privaten, weil er selbstständig ist o. ä. verlangt deine gesetzliche eine bescheinigung darüber, aber dann klappt das mit der familienversicherung.

kindergeld bekommst du, er kann die hälfte vom unterhalt abziehen, aber nur bis zum mindestunterhalt von z. zt. 204 euro, der kinderfreibetrag bringt dir nicht mehr als das papier, auf dem er steht und ihm auch nur ein paar euro. mein KV verdient runde 70.000 euro im jahr und der halbe kinderfreibetrag macht schlappe 10 euro im monat aus.

gruß, liisa

4

Danke, liisa,

alles eben doch eine tick komplizierter als ich hoffen wollte. erstmal rausfinden, warum er denn in der privaten ist. er kann ja auch selbständig für eine firma arbeiten.

uff.

jedenfalls nochmal danke! :-)

amely

5

das Kind muss NICHT in die Private !!!!

Das Gesetz sagt der mit den Kindern verwandte EHEGATTE darf nicht privat versichert sein.

Also wenn ihr nicht verheiratet seid, ist es egal wo er wie versichert ist.

Du gibst auf dem Fragebogen ledig an und damit ist es gut.

Simone

weitere Kommentare laden