Dringend Hilfe wegen Unterhalt/ Studiengebühren Kindsvater

Hallöchen,

oje oje, jetzt brauche ich aber mal dringend Eure Hilfe, ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen..

Der Vater meines Kindes (morgen 4 Wochen) hat bisher noch nicht die Vaterschaft anerkannt.

Er will Unterhalt zahlen, muss aber auch Studiengebühren zahlen. Wenn er aber Unterhalt zahlt, muss er dann keine Studiengebühren zahlen. Er muss seine Studiengebühren (1 Semester) bis zum 9.2. überwiesen haben, sonst wird er exmatrikuliert.

Nun muss er noch die Vaterschaft anerkenne, damit er auf der Geburtsurkunde steht. Ich glaube aber, das wird garnicht mehr alles rechtzeitig bis zum 9.2. zuschaffen sein.

Wir wollen kommenden Montag zum Jugendamt, damit er die Vaterschaft anerkennt und dann brauchen wir eigentlich sofort die Geburtsurkunde. Oder reicht es, wenn man dann einen Wisch vom Jugendamt mitbekommt? Ich glaube nicht, dass die Geburtsurkunde bis zum 9.2. fertig ist.

O Mann ist das alles ein Scheiss, wenn wir das nicht schaffen, bekomme ich dann ein halbes Jahr keinen Unterhalt?

Hilfe, bitte helft mir!

LG Sandra

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Dein Freund unterschreibt beim Jugendamt ja eine Vaterschaftsanerkennungsurkunde und das ist ein amtliches Dokument! Sollte es also mit der Geburtsurkunde und dem Eintrag nicht so schnell klappen (denk aber das könnt ihr gleich im Anschluß im Standesamt erledigen) dann reicht vorerst mal die Urkunde ein und die Geburtsurkunde dann nach.

Viel Glück

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>>Wenn er aber Unterhalt zahlt, muss er dann keine Studiengebühren zahlen.<<

Wie kommt er denn darauf? Ich weiß es zwar auch nicht 100%ig, aber ich wage doch mal zu behaupten, dass das Blödsinn ist.

Es gibt die Möglichkeit der Befreiung aufgrund von Kindeserziehung, die steht allerdings nur studierenden Eltern zu, die ihr Kind auch selbst erziehen und pflegen. Da man hierfür die Geburtsurkunde benötigt, vermute ich mal, dass dein Ex versuchen will aus diesem Grund befreit zu werden, weil er

a) nicht weiß, dass ihm diese Befreiung nicht zusteht oder

b) es weiß, aber dreisterweise beschei*en will!

Letzteres könnte allerdings nach hinten losgehen, wenn es auffliegt. Oder es könnte von vornherein scheitern, falls die Uni eine Haushaltsbescheinigung verlangt (Bescheinigung, dass das Kind im selben Haushalt lebt und gemeldet ist, was bei ihm ja nicht der Fall ist)

An deiner Stelle würde ich dazu erstmal GAR NICHTS sagen. Lass ihn im Glauben, dass das so klappt, wie er es sich vorstellt, zumindest bis er die Vaterschaftserklärung unterschrieben hat! Nicht dass er es sich doch noch anders überlegt.

Unterhalt muss er wahrscheinlich erstmal nicht zahlen, wenn er nur Bafög als Einkommen hat, denn das liegt ja weit unter seinem Selbstbehalt. Es sei denn er zahlt trotzdem freiwillig, kann ich mir aber nicht vorstellen. Du solltest also beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Ob er den später zurückzahlen muss, weiß ich nicht.

Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt (127 Euro) bekommst du auf jeden Fall! Letzteres ist allerdings auf 72 Monate beschränkt. Aber irgendwann wird der Vater hoffentlich auch mal arbeiten und Geld verdienen! Der Antrag beim Jugendamt dauert übrigens ewig. Ich schlage mich schon seit 10 Wochen mit denen rum, da mein Ex arbeitslos geworden ist und keinen Unterhalt mehr zahlt. Die kommen einfach nicht aus den Puschen! Es hat allein 6 Wochen gedauert, bis die ihn endlich angeschrieben haben und Einkommensnachweise angefordert haben. *genervt bin*

Sorry, ist etwas lang geworden... #hicks
Liebe Grüße
Chrissie

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Solange wie er nichts unterschrieben hat, braucht er ja vorerst nicht zahlen, weil er ja rechtlich noch gar nicht der Vater ist. Er könnte also problemlos erstmal die Studiengebühren bezahlen.
Du beantragsr dann erstmal den Vorschuß beim Jugendamt. Das wirst du ja eh machen müssen, weil er ja nichts hat. Die berechnen dann auch was er zahlen muß oder soll....
So braucht sich keiner den Kopf zerbrechen. Er wird dann durch das JA aufgefordert zu unterschreiben und gut.