Arge und Jugendamt verbieten mir, Kindesunterhalt zu fordern.

Hallo!

Mein Telefonat mit dem Jugendamt sprengt alles bisher dagewesene.
Ich bekomme ALG II, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Der Kindsvater zahlt nicht, kümmert sich nicht. Kein Kontakt.
Ich bin seit Monaten hinterher, den Kindsvater zu Unterhaltszahlungen zu nötigen. Mein Sachbearbeiter hat mir telefonisch mitgeteilt, dass er mir verbietet, mich weiterhin in das Thema Kindesunterhalt einzumischen. Ich habe kein Recht dazu. Alle Rechte sind auf die Arge übergegangen. Die und das Jugendamt allein sind befugt, sich um den Unterhalt zu kümmern. Ich bekomme Unterhaltsvorschuss, was ich noch will? Es kann mir doch egal sein, von wem ich das Geld bekomme! Wenn ich regulär vom Kindsvater Kindesunterhalt beziehen würde, würde mir die Arge eh das Geld kürzen. Ich d a r f mir keinen Anwalt nehmen, ein Anwalt d a r f für mich gar nicht tätig werden, da ich keine Rechte habe. Die Rechte hat nur die Arge, weil sie für mich zahlt. Die Arge allein ist befugt, sich den Unterhalt vom Kindsvater zu holen. Ebenso wenig darf ich eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Es gibt keinen Titel gegen den Kindsvater, eine Beistandschaft macht erst Sinn, wenn bei dem Kindsvater etwas zu holen ist, was nicht der Fall ist. Ich weiß nicht, welche Gelder der Kindsvater bezieht. Das sagt mir keiner.

Wenn ich nicht endlich aufhöre, mich einzumischen, werden Arge und Jugendamt mir a l l e Gelder streichen.


#hicks

Warum degradiert man mich zum Opfer? Ich möchte nur, was meinem Kind zusteht! Wenn mein Kind alt genug für den Kindergarten ist, ich arbeiten gehe und nicht mehr von der Arge abhängig bin, interessiert es mich spätestens dann, dass der Kindsvater zahlt, denn das ist mehr als der Vorschuss vom Jugendamt!

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hallo,

wenn du Unterhaltsvorschuss bekommst, verstehe ich nicht, warum du da so hinterher bist. Du bekommst doch das Geld, und der Unterhalt für dch und dein baby ist gesichert. (oder kind). Sei doch froh, dass das JA und die ARGE dieses kraftraubende Hinterhergerenne dir erspart.

Ich persönlich kann darin nur gutes erkennen....

wenn du nämlich weiter dem KV "nötigst" wie du es nennst, wird es vielleicht nur ins Gegenteil umschlagen, und euer Verhältnis verschlechtert sich noch mehr als sowieso schon. Willst du das?

Und niemand degradiert dich zum Opfer. ich kann verstehen, dass du sauer bist, wenn man von einem SB mal so die Meinung gegeigt bekommt, aber inwierfern bist du Opfer? Du bist doch finanziell versorgt.....hege lieber keine Rachegedanken, weil der KV sich nicht kümmert,......das bringt dir nichts, sondern macht dich nur kaputt.

sei froh, dass dir leute was abnehmen....mir nimmt was das Verhältnis zwischen mir und dem KV angeht keiner was ab....und Unterhalt hat er (bis jetzt) auch noch nicht gezahlt.

Gruß,

Inga

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Das Jugendamt hat Recht !

Worum gehts Dir denn hier eigentlich ?
Darum Dich in irgendeiner Art und Weise ( Strafanzeige) am Kindsvater aus verletzter Eitelkeit zu Rächen ??? Ihn fertig zu machen, weil er Dich und Dein Kind verlassen hat ?
Das ist primitiv !
Wenn Du das Jugendamt mit der Beistandschaft beauftragt hast, ist es nicht Deine Angelegenheit den Vater mit dem Unterhaltsanspruch zu " nötigen", das erledigt dann das Jugendamt !
Dein Kind bekommt zur Zeit das was Ihm zusteht, UVG und ALGII.
Du wirst nicht zum Opfer degradiert, sondern DU machst Dich zum gespött.
Das JA wird sich schon um den Kindsvater und dessen Unterhaltsbelange kümmern, und diese sicherlich auch einziehen, wenn das zur Zeit möglich sein sollte !
Einen Titel gibt es erst, wenn der Vater die Anerkennung der Vaterschaft unterschrieben hat und dann keinen Unterhalt zahlt !
Ansonsten gibt es nach Vaterschaftsanerkennung eine Unterhaltsurkunde, mit der das Jugendamt dann den Unterhalt einziehen bzw. bei nicht Zahlung pfänden kann ! Dann kommts auch erst zum Titel !
Du hast das Jugendamt mit der Beistandschaft beauftragt, was ich auch richtig finde, also übe Dich in geduld, und warte ab, bis das JA handeln kann!
Wenn Du wieder arbeitest und Dein Kind im KIga ist, hat sich wahrscheinlich eh alles geklärt.

Ich finde es traurig, wenn Mütter Ihre Gefühle dem Erzeuger gegenüber nicht im Griff haben, und mit aller Gewalt Rache üben müssen !
Denk lieber an Dein Kind ! Finaziell ist doch zur Zeit alles geregelt !

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"Worum gehts Dir denn hier eigentlich ?
Darum Dich in irgendeiner Art und Weise ( Strafanzeige) am Kindsvater aus verletzter Eitelkeit zu Rächen ??? Ihn fertig zu machen, weil er Dich und Dein Kind verlassen hat ?
Das ist primitiv ! "

Nein, ich will nur das, was meinem Kind zusteht.

"Dein Kind bekommt zur Zeit das was Ihm zusteht, UVG und ALGII. "

Und was ist, wenn ich wieder in Arbeit stehe? Dann würde dem Kind mehr zustehen als der Vorschuss.

Du wirst nicht zum Opfer degradiert, sondern DU machst Dich zum gespött.

"Einen Titel gibt es erst, wenn der Vater die Anerkennung der Vaterschaft unterschrieben hat und dann keinen Unterhalt zahlt ! "

Er hat die Vaterschaft anerkannt und zahlt nicht. Ich bekomme trotzdem keinen Titel!

"Du hast das Jugendamt mit der Beistandschaft beauftragt, was ich auch richtig finde, also übe Dich in geduld, und warte ab, bis das JA handeln kann! "

Ich wollte eine Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt hat abgelehnt.

"Wenn Du wieder arbeitest und Dein Kind im KIga ist, hat sich wahrscheinlich eh alles geklärt. "

Warum sollte sich bis dahin alles geklärt haben?


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Wenn das Jugendamt Recht hat, warum kommen denn hier immer so "kluge" Ratschläge, wie

"Hol' dir ne Beistandschaft."

"Du brauchst einen Titel."

"Erstatte Strafanzeige bei der Polizei."

"Lass dich von einer versierten Anwältin beraten."

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Sicherheitshinweis: Vor rumkreischen über Rechtsgrundlage informieren!

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html

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Nimm Dir sofort eine versierte Anwältin, die dem Sachbearbeiter mal zeigt, wo der Bauer den Most holt!

Selbstverständlich darfst Du

Unterhalt fordern

und

Unterhalt beitreiben.

Wichtig ist, dass Du - sollte Geld fließen - das der ARGE sofort mitteilst.

Strafantrag darfst Du selbstverständlich stellen.

Gruß

Manavgat

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Wenn man Unterhaltsvorschuss beantragt, dann geht der Anspruch aber auf das Amt über...ist bei mir genauso...ich darf auch keine Ansprüche gegenüber dem Vater stellen, denn das hat das Amt...

Sie bekommt doch den Unterhalt vom Amt....der Vater muss den doch eh ans Jugendamt zurück zahlen...

lg

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Sie darf aber tätig werden, wenn sie das Geld dann an die UVG-Stelle weiterleitet.

Bei UVG wird nur der Mindestunterhalt angesetzt und in jedem Fall die Hälfte des Kindergeldes abgezogen. Schon allein aus dem Grund macht es Sinn dem KV "Feuer unter dem Arsch" zu machen.

Gruß

Manavgat

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hallo

ich habe nun alles mal durch gelesen und verstehe einigen antworten gar nciht :-(!

wenn du keine beistandschaft hast : klar kannst du sie beantragen habe ich ja auch gemacht mit ALG2 erhalt ! und feuer unterm arsch mach ich auch dem JA wenn ich höre was der herr macht , hatten wa erst gehabt , die situation ist bei uns nciht anders , nur das der herr 38€ nur zahlen soll , obwohl er sich selbstständig machte und das JA sagte mir er hätte keine kredite angegeben : ha da wieder sprach ich , das lehnten sie zurück 2 wochen später schickte ich ein fax dahin seither läuft ne neue prüfung / gesonderte prüfung , der muß wohl nur 38€ taler zahlen und ich soll mich krumm machen niemals . wer reinsteckt soll auch grade stehen .
selbst er zahlt aber ich lass es übers JA laufen damit ich weiter meine ruhe habe . will den gar nciht mehr sehen .gelder streichen dürfensie nciht :-)! wenn du mehr unterhalt bekommen würdest vom KV dann würde man dir diese summe vom ALG2 streichen das ist klar aber nur weil du dich drum kümmerst können se ncihts streichen . JA macht kaum was ausser schreiben das merkte ich nun aber drum kümmern was die typen wirklcih verdienen und prüfungen werden nciht gemacht und da ist ne lücke im system meiner meinung nach .

lg diana

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nun mal langsam zum mitdenken.
du hast doch sicherlich UHV beim JA benatragt oder nicht?

wenn ja, hat doch der EZ keinen UH bezahlt oder?

zitat:
"Ich bin seit Monaten hinterher, den Kindsvater zu Unterhaltszahlungen zu nötigen. "

nötigung ist strafbar.

du hast keinen kontakt zum EZ, woher willst du wissen ob er eine arbeit hat, damit man eventuell eine lohnpfändung bewirken kann.

allerdings versteh ich nicht, weshalb du keine beistandschaft bekommen solltest.
das war das erste, was das JA anno tobac bei mir bewilligt hatte.

grüßle
wolf

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Hallo Wolf

"du hast doch sicherlich UHV beim JA benatragt oder nicht?"

Ja.

"wenn ja, hat doch der EZ keinen UH bezahlt oder?"

Richtig.

"zitat:
"Ich bin seit Monaten hinterher, den Kindsvater zu Unterhaltszahlungen zu nötigen. "

nötigung ist strafbar."

Das Wort "nötigen" ist wohl falsch rübergekommen. Damit meinte ich, dass ich alles in meiner Macht stehende tue, um dem Jugendamt und sonstigen Behörden nachzuweisen, dass er zahlen könnte, wenn er seine Finanzen EHRLICH auf den Tisch legen würde. Er verdient hunderte im Monat aus Privatverkäufen (ist nachweisbar über Zeitungsinserate, Bekannte, Ebay). Kauft Unmengen Schnickschnack im Monat ein für seine anderen Kinder (ebenfalls nachweisbar). Das interessiert aber keinen. Er verrichtet Schwarzarbeit, was die Behörden und Steuerfahndung ebenfalls nicht interessiert. Im Gegenteil, als Mutter wird man belächelt und als verlassene, frustrierte, rachsüchtige Frau dargestellt! Was aber definitiv nicht so ist!

Zum KV persönlich habe ich seit fast 1,5 Jahren keinen Kontakt mehr!

"du hast keinen kontakt zum EZ, woher willst du wissen ob er eine arbeit hat, damit man eventuell eine lohnpfändung bewirken kann."

Im Dorf wird viel geschwätzt. Er ist Unternehmer. Allerdings hat er als Einnahmen nur seinen Selbstbehalt von 890.- €. Der Rest wird von seinem Steuerberater unter den Tisch gekehrt. Das war schon während unserer Beziehung so, damit er für seine Kinder aus 1. Ehe nicht zahlen muss. Er bekommt ergänzendes Arbeitslosengeld II. Seit diesem Jahr bekommt er angeblich nichts mehr von der Arge (eine Dame von der Arge hat mir das aus Versehen gesagt). Daraufhin hab ich den Stein wieder ins Rollen gebracht und dem Jugendamt heute morgen gesagt, dass er ja angeblich kein Geld mehr von der Arge bekommt, ob ich dann klagen kann etc. Daraufhin kam das in meinem Ausgangsposting erwähnte Telefonat zustande. Ich soll mich nicht einmischen, wenn er tatsächlich kein Geld mehr von der Arge bekommt, läge es am Jugendamt, das zu kontrollieren und soll nicht meine Baustelle sein.

Ich bekomme trotzdem keine Beistandschaft, darf mir keinen Beratungsschein für einen Anwalt holen und auch keine Strafanzeige stellen.

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Wolf da die Arge sit Mitte letzten Jahres die Eintreibung der offenen Zahlungen übernmt wenn jemand keinen Unterhalt zahlt aber AlG2 gezahlt wird. Ist wie früher beim Sozi!

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Es ist ja eine rege Diskussion entstanden.

Mein Fazit:

Männer können ihren **** überall reinhalten, der Frau vorher das Blaue vom Himmel versprechen, sie zeugen ihre angeblichen Wunschkinder, machen sich dann vom Feld und finanziell ein schönes Leben und die Kindsmutter schielt in die Röhre und hat kein Recht, dem Kindsvater ein paar läppische Euros abzuknöpfen. Die Ämter gucken zu, wie die Kindsväter lügen und betrügen, dicke Autos fahren, Urlaub machen, Markenkleidung tragen und schwarz arbeiten. Macht eine Kindsmutter das Amt darauf aufmerksam, dass sie den Kindsvater genauer unter die Lupe nehmen sollen, wird man als hysterische, rachsüchtige und verlassene Frau belächelt und verspottet, obwohl die Kindsmutter nur das für ihr Kind will, was diesem zusteht und mit der Beziehung schon lange abgeschlossen hat.

Die Ämter haben keine Leute, aber z. B. Politessen gibt es an jeder Straßenecke mindestens zwei.

Was für eine Gesellschaft! Was für ein System!







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System???????????? komm, wenn ihr in Krieg auseinander gegangen sind und dein Mann interessiert sich gar nich für euren gemeinsamen Kind, dann ist daran nicht das System oder die Gesellschaft schuld, sondern ihr beide .... Man kann nicht immer die anderen dafür verantwortlich machen ... nur so am Rande ...

Lg und eine gute Nacht!!!!

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#aha

Wenn Eltern also im Krieg auseinander gehen, ist der Vater von Unterhaltszahlungen befreit oder wie darf ich das verstehen?

Ich rede hier nicht von uns als Paar, der Drops ist gelutscht. Schon lange. Ich wiederhole es: Ich möchte nur das für mein Kind, was ihm zusteht. Ob Rosenkrieg oder "Laß uns Freunde bleiben": Fakt ist, er muss zahlen. Er lügt dem Staat aber die Tasche voll, um sich der Verantwortung zu entziehen. Das ärgert mich. Unabhängig von Krieg oder Frieden zwischen uns Eltern.

Warum wird man eigentlich auch hier gleich als rachsüchtiges Mütterchen an den Pranger gestellt?

Schuld ist das System, wenn die Stadt mangels Personal keine Schwarzarbeiter observieren kann, an jeder Straßenecke aber zwei Politessen abstellen!

Schlecht ist die Gesellschaft, wenn Mütter, die nichts als ihr bzw. des Kindes Recht wollen - nicht mehr und nicht weniger - als hysterische, verlassene und rachsüchtige Frauen hingestellt werden!

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