zählt das Erbe mit zum Einkommen? zwecks Unterhaltberechnung vom KV an

mein Partner der Kindsvater hat einen h:-(ohe Summe :-Dgeerbt. er zahlt an uns -eigentl sogut wie kein Unterhalt da nix da ist- kann das Erbe ;-)mit angerechnet werden?
danke für INfos...#liebdrueck

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Und da willst du natürlich sofort die Hand aufhalten.

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#augen#augen#augenLogisch, DU hast wohl nicht richtig gelesen, er zahlt bislang so gut wie nichts!!!
Was soll Dein Kommentar??? Man muß auch nicht ständig provozieren wollen!

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sorry dirk, du bist echt dümmer als die polizei erlaubt.:-[

schau du erst einmal, daß du deine eigene scheiße auf die reihe bringst, bevor du hier user mit deinen unqualifizierten antworten anmachst.

musst du einen frust schieben.#schock

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Wie war das in Amerika. Wenn einer im Lotto gewonnen hat kommen 2 Männer.
Der Eine hat den Lottogewinn.
Der Zweite ist vom Finanzamt.
Und du würdest aber schon vorher warten!!

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ist deutschland amerika?#kratz




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Wir sind auf dem Weg dahin oder?

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na klar? Woher weißt Du von der Erbschaft? (ich meine, bist Du sicher, dass er tatsächlich etwas geerbt hat? oder böse Zungen?) Ist er bereit, freiwillig etwas zu zahlen oder verweigert er die Zahlung? Wenn Du Dir sicher bist, er die Erbschaft abstreitet oder nicht bereit ist, Euch finanziell zu unterstützen, dann geh sofort zum Anwalt. Möglichst schnell, damit er die Kohle nicht beiseite schafft.
(wie schön sich "mauspapa" aufregen kann :-p

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Wenn Du einen Titel hast, pfände den rückständigen Unterhalt.

Ist das Erbe eine Immobilie, dann kannst Du eine Zwangshypothek eintragen lassen!

Gruß

Manavgat

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wenn du alles beweisen kannst, ab zum RA.

es geht um die kinder und dessen anteil.

grüßle
wolf