Aufenthaltsbestimmungsrecht

Ich und meine Ex haben uns vor ca. 9 Monaten getrennt. Sie hat die gemeinsame Wohnung ohne unser Kind verlassen. Jetzt nach 9 Monaten kommt Sie an und will das Kind auf einmal. Haben beide geteiltes Sorgerecht. Kann Sie mir das Kind noch weg nehmen per Gericht. Oder hat Sie eher schlechte Karten.
Unser Kind ist 8 Jahre und will bei mir Wohnen bleiben.

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Nein, kann sie nicht einfach so. Ihr habt das gemeinsame ABR, aber das Gericht wird sehen, dass sie monatelang nicht da war und euer Kind bei dir bleiben möchte. Ich würde das Jugendamt an meine Seite holen.

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Jugendamt war schon bei mir und hat sich ein Bild gemacht. Und jetzt kommt noch Ärztliche Schweigepflicht und von der Schule. Damit man mir nichts vorwerfen kann.

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Eine (ärztliche) Schweigepflicht der Schule?
Das macht keinen Sinn. Dir als Eltern gegenüber und auch gegenüber dem Jugendamt sind durchaus Mitteilungspflichten vorhanden.

Worum geht es denn? Willst du Informationen von der Schule über deine Tochter, will sie diese angaben, Fragt das Jugendamt? Welche Informationen?

Grundsätzlich hat sie durchaus das Recht, Angaben zum Kind zu erhalten, also: Zeugnisse, Lehrerbriefe, Informationsschreieben vermutlich sogar ein Einsichtsrecht in die Schülerakte.

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Beide Eltern haben ein Umgangsrecht. Das kann sie sicher auch erfolgreich geltend machen. Insoweit ist strikte Weigerung eigentlich sinnlos, sofern da keine Gefahren für das Kindeswohl im Raum stehen.

Du solltest dir über das Jugendamt Beratung holen. Dort könnte auch eine Umgangsregelung vereinbart werden. So wie es klingt, wäre es erst mal ein Fall für ein Residenzmodell bei dir, die Mutter wäre dann in der üblichen Vater-Rolle, das Kind für regelmäßige Besuche zu sehen. Auf so etwas wirst du dich wohl einstellen müssen. Da ist dann auch irrelevant, wie sehr die Mutter evtl. dich gekränkt hat.

Insgesamt würde ich dir aber auch eine anwaltliche Erstberatung dringend anraten! Es sind im Familienrecht einige Dinge miteinander verwoben, wo du nicht voreilig und nichtsahnend zustimmen solltest, um langfristige Nachteile für Euer Kind zu vermeiden.

Wenn du bereit bist, Deine Tochter weiterhin dauerhaft zu betre
uen und bei dir wohnen zu lassen, solltest du das dokumentierten und nachweisen.

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Umgangsrecht besteht. Hat sich aber immer um nichts gekümmert was unsere Tochter angeht und auf einmal stellt Sie Ansprüche.

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Kann Sie mir das Kind noch weg nehmen per Gericht. Oder hat Sie eher schlechte Karten.

Was genau will sie denn? Das Kind soll zu ihr? Will sie Umgang? 50-50? Residenzmodell bei ihr? Was willst du und was kannst du leisten?

Sorry, solange du so vage bleibst, kann man dir gar nicht helfen.

Du hast ein etabliertes System. Natürlich wirst du Umgang gewähren müssen. Aber dass deine Tochter jetzt direkt zu ihr in ein Residenzmodell zieht, sehe ich noch nicht - wäre bei der Vorgeschichte mit der Mutter und mit Blick auf den Wünsche des Kindes auch unwahrscheinlich.
Hast Du eine Vorstellung, was du als Umgang ermöglichen könntest und wie es deiner Tochter damit ginge?


Noch was: Gern wird hier extrem Wichtiges verschwiegen: zB. gibt es Auslandsbezug (d.h. stünde eine internationale Kindesentführung zu befürchten).

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