Streit um Wochenende

Hallo ihr Lieben!
Ja, leider ich schon wieder.
Es geht einfach nicht mehr, ich kann auch nicht mehr - ständig diese Machtspielchen aushalten kostet so unendlich viel Kraft.
So, zum Thema.
Getrennt seit 8,5 Jahren, zwei Kinder (10), leben bei mir. Kindsvater hat Umgang, dieser ist gerichtlich geregelt und später nochmal beim Jugendamt abgeändert worden, da es ihm zu viel war.
Kommunikation absolut katastrophal, nicht möglich.
Wir sind auch momentan bei der Erziehungsberatung.
Dort wurde vor Weihnachten vereinbart, dass das Wochenende vor den Ferien zur Zeit dazu gehört. Wenn also der Kindsvater die erste Ferienwoche hat, gehört ihm auch das Wochenende am Anfang.
Gut, so wurde es gemacht, die Kinder sind schon am Wochenende vor den Weihnachtsferien zu ihm gegangen. Obwohl es theoretisch meines gewesen wäre.
Nun sind nächste Woche wieder Ferien. Im Urteil steht von diesen Ferien nichts, da sind nur seine Umgänge festgehalten. Im Jugendamt wurde festgelegt, dass die Faschingsferien bei mir verbracht werden.
Nun schreibt mir mein Ex, dass er am Freitag die Kinder direkt aus der Schule holt. Er wäre im Recht, da wir bei der Erziehungsberatungsstelle die Ferien noch nicht aufgeteilt hätten und deshalb greift der normale Rhythmus.
Ich bin aber der Meinung, dass dieses Wochenende zu den Ferien gehört und solange keine neue Aufteilung der Ferien gemacht wurde, gilt die bestehende Regelung.
Er misst meiner Meinung nach mit zweierlei Maß. Da die Kinder an diesem Wochenende auch noch Geburtstag haben, ist es umso mehr kacke.
Es ist alles geplant, eingeladen und bestellt und jetzt meint er, er könne das alles durchkreuzen.
Was soll ich denn tun? Was kann ich noch tun? Jedes Mal gibt es ein Drama.
Ich kann am Freitag nicht um 13 Uhr an der Schule stehen, da bin ich noch arbeiten.
Hilft mir jetzt die Erziehungsberatungsstelle? Jugendamt?
Was mache ich, wenn er sie tatsächlich einfach abholt?
P.S. Wir haben ganz normal gemeinsames Sorgerecht.
Jemand mit guten Ideen hier?
Dankeschön und liebe Grüße,
Mietz

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Oh 🙈 ich habe auch so ein besonderes Exemplar an Exmann und auch Zwillinge. Wir streiten ebenso um alles. Schade das du die Kinder nicht einfach früher holen kannst. Mit ihm reden geht wahrscheinlich auch nicht. Ich würde Jugendamt versuchen. Die haben mir immer sehr gut geholfen. Vielleicht gibt es aber noch einen anderen Tipp.

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Oh jeh, dann kennst du ja das Dilemma.
Ich habe der Dame beim Jugendamt geschrieben, mal sehen, ob ich von dort Hilfe bekomme.

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Kannst du die Erziehungsberatung anschreiben? Ich seh das auch so wie du, aber es hilft ja nichts.
Wenn diese aber schriftlich bestätigen, dass das für alle Ferien gemeint war, dann geht er vielleicht mit.

Wenn sie das nicht so meinten, dann hat dein Ex allerdings recht.

Solltet ihr das nicht geklärt bekommen, dann würde ich ihn lassen. Alles andere geht nur auf Kosten der Kinder, besonders so lustige Ideen, wie - wer zuerst an der Schule ist, bekommt die Kinder.

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Hallo, ich stand vorhin mit einem der Berater in Kontakt. Helfen kann er mir nicht, intervenieren nur auf Auftrag auch vom Vater. Er hat das aber auch so verstanden, dass jede Ferien von dieser Regelung betroffen sind.
Hilft mir jetzt aber auch nicht weiter.

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Es kommt drauf an, wie es definiert wurde. Wenn in dem Urteil nur von diesen einen Ferie die Sprache war, dann hat der KV Recht. Wenn es als "allgemein für Ferien" definiert ist, dann hast du Recht.

Ist es nicht klar ersichtlich, dann kümmere dich um Abklärung aber lass die Kinder dieses Wochenende zum Vater. Meinem Verständnis nach hat er nämlich Recht.

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Im Urteil stehen nur Pfingstferien, Sommerferien und Weihnachtsferien.
Im Protokoll des Jugendamts steht, dass Winter-/Faschingsferien, Osterferien und Herbstferien die Kinder bei mir sind.
In der Erziehungsberatungsstelle haben wir besprochen, dass immer das Wochenende vor den Ferien zu den Ferien dazu gehört.

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"Im Urteil stehen nur Pfingstferien, Sommerferien und Weihnachtsferien."

Dann ist der KV im Recht🤷‍♀️

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Wie weit wohnt ihr denn auseinander?

Wie wäre es mit einem Kompromiss?
Den Geburtstag feiert ihr wie geplant und dafür holst du die zwei beim Papa ab.
Den Rest des Wochenendes/der Zeit verbringen sie beim Papa 🤷🏼‍♀️

Und wie genau das Urteil zu verstehen ist, bzw wie ihr es mit diesen Ferien in Zukunft handhabt, klärt man danach?!?…

Die Kinder freuen sich ja sicherlich auf ihre Feier. Ihnen die Feier wieder wegzunehmen fände ich für die zwei echt schade.
Aber sie könnten beim Papa aufwachen, er kann dort morgens auch gratulieren und mit ihnen Frühstücken…
(Könnte nachvollziehen, wenn es dir lieber wäre, sie ganz bei dir zu haben. Aber jeder Streit geht auf Kosten der Kinder und da finde ich ein Kompromiss für alle am fairsten und besten ☺️ )

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Hallo, das wäre eine sehr schöne Idee. Nur leider geht der Vater auf keinerlei Kompromiss ein. Ich habe schon mehrere Versuche gestartet, aber er fühlt sich im Recht.

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Wir rütteln am 14 Tage Wochenende gar nicht. Sprich eine Woche in den Ferien beim Vater beginnt oder endet mit seinem Wochenende. Einfach ganz stur nach Plan.

Deinen Gedankengang finde ich allerdings wirklich komisch, weil es ja bedeuten würde, die Kinder sehen ihren Vater 4 Wochen gar nicht. Klar ist es doof am Geburtstag, aber solche Tage müssten dann generell geklärt werden. Ansonsten bin ich hier absolut beim Vater.

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Hi, danke auch für deine Antwort.
Es wurde auf seinen Wunsch hin extra so vereinbart! Er wollte bei der Erziehungsberatungsstelle, dass es zukünftig vor den Ferien so geregelt wird.
Jetzt habe ich dem zugestimmt, er hat dadurch "mein" reguläres Wochenende vor den Weihnachtsferien bekommen und jetzt ist er dagegen, weil es diesmal nicht zu seinen Gunsten ausfällt.???
Ich denke, wenn man eine Vereinbarung trifft, dann gilt diese für beide Elternteile.

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Das kenne ich auch. Mein Ex wollte - obwohl Geburtstage generell bei mir gefeiert werden und am Tag danach generell beim KV - die Kinder einfach abholen. Ich habe meine Mutter früher zur Schule geschickt und die ganze Feier spontan zu Freunden verlegt, weil ich keinen Streit an diesem Tag wollte. Er ist dann tatsächlich aufgetaucht und hat mir gedroht, ins Haus einzubrechen. Der Polizei würde er dann einfach sagen, Gefahr sei in Verzug gewesen. Und es war nicht mal „sein“ Tag.

Ein anderes Mal hat er ebenfalls ohne Absprache eines der Kinder aus der Schule geholt - er hatte nichts vorbereitet, es gab Kuchen aus Verpackung, Geschenk nicht eingepackt und brachte mein Kind dann mit Verspätung zu seinem eigenen Geburtstag 🥳

Falls Du keine Hilfe mehr rechtzeitig bekommst: Verleg die Feier woanders hin, beauftrage einen Freund/Oma/andere Mutter, die Kinder mitzunehmen und feiert fröhlich den Geburtstag.

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Das klingt schei** von ihm und völlig an den Interessen des Kindes vorbei.
Aber eine Frage. Warum werden Geburtstage generell bei dir gefeiert?

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Keine Ahnung, das wurde so festgelegt. Die „Hauptfeiern“ finden zuhause statt (also Geburtstag, Weihnachten, Ostern), der Tag danach beim KV. Die Regelung war aber eh nicht lange relevant, heute gibt’s mit Glück zum Geburtstag noch ne Karte und Weihnachten nicht mal einen Gruß 🤷🏻‍♀️

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Hallo, was mich immer wieder wundert wie dilettantisch hier vorgegangen wird, und damit meine ich nicht die TE sondern Familiengericht, Jugendamt und Erziehungsberatungsstelle. Diese Institutionen haben ja eigentlich täglich mit Umgangsrecht zu tun und es sollte ihnen klar sein, das gerade bei strittigen oder hochstrittigen Eltern eine genau Regelung notwendig ist, die keine Unklarheiten oder Interpretationsmöglichkeiten offen lässt. Gerade das erste Wochenende der Ferien ist oft Streitpunkt, letztendlich fangen die Ferien laut Ferienkalender der meisten Bundesländer immer montags an, somit ist dieses Wochenende nicht Bestandteil der Ferien und somit Teil des sonstigen Wochenendumgangs solange nichts anderes vereinbart ist.

Wir haben hier von Anfang an die Regelung, dass die Ferien hälftig geteilt werden und sowohl das erste als auch das letzte Wochenende Teil der Ferien und nicht Teil des sonstigen Wochenendumgangs ist. Die Regelung für den Wochenendumgang läuft dann im Hintergrund weiter und wird nicht unterbrochen. Auch ist geregelt wer welche Ferienhälfte hat.
Somit kann jeder alle Ferien und Wochenenden die nächsten Jahre im voraus planen.
Verpflichtend für beide Elternteile natürlich auch, dass sie die Kinder haben und keiner mit einer Ausrede kommt, er hat keinen Urlaub.

Bei euch schaut es so aus, als ob der KV von sich aus nicht alle Ferien hälftig teilen will, sondern in einigen Ferien die Kinder gar nicht hat.
Wenn ihr beide zugstimmt habt natürlich ok, einer hat dann die Kinder weniger, der andere muss allerdings auch schauen, wie er die Kinder bei soviel Ferien betreuen kann.

Was mich auch wundert dass hier Familiengericht, Jugendamt und Erziehungsberatungsstelle zum selben Thema angesprochen werden.
Welche Regelung gilt dann?
Ober sticht Unter, also Familiengericht zählt mehr als Jugendamt und Jugendamt mehr als Erziehungsberatungsstelle?
Oder die zuletzt getroffene Vereinbarung ist gültig?
Wenn in dieser etwas vergessen wurde, was gilt dann?

Ich würde euch raten eine eindeutige Regelung für die Zukunft zu treffen, damit so etwas nicht nochmal vor kommt.
Kann dann bei der Erziehungsberatungsstelle sein, aber schriftlich festhalten und unterschreiben, dass beide damit einverstanden sind und vorherige Vereinbarungen damit überholt sind.

Für die jetzige Situation würde ich auch dem KV Recht gegen, zumindest aus dem was bisher hier geschrieben wurde.

Für ihn sicher nicht einsehbar, dass er, wenn die KM die Kinder in den Ferien hat, er dann das erste Wochenende die Kinder auch nicht hat und diese dann 4 Wochen nicht sieht.

Man sollte auch mal bedenken wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der KV die Kinder an ihrem Geburtstag hat.
1:7 !
Somit hat die KM die Kinder fast immer an ihrem Geburtstag.
War bei euch die letzten Jahre so und wird auch die folgenden Jahre so sein.
Wenn er sie jetzt einmal ein seinem Umgangswochenende hat, dann verständlich, dass er da nicht nachgibt.

Ich würde an deiner Stelle hier im Interesse der Kinder nachgeben und auch nicht Jugendamt und Erziehungsberatungsstelle damit belangen. Diese müssen sich letztendlich auch neutral verhalten und ich vermute, dass sie hier eher dem KV zustimmen.

Was mich natürlich auch wundert, warum das nicht eher aufgefallen ist.
Du planst Geburtstag für die Kinder, der KV offensichtlich auch.
Hat keiner mit den Kindern gesprochen was diese möchten?
Plant ihr da beide eine Überraschungsparty von denen die Kinder noch nichts wussten?
Ich denke wenn man mit den Kindern geredet hätte, wäre diese Terminüberschneidung schon eher aufgefallen.

Ich hoffe ihr findet in Zukunft eine eindeutige Regelung, ohne das jetzt vorher die Fronten durch nicht Nachgeben unnötig verhärtet werden.

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Es ist so, dass, wenn Eltern auch mit Beratung nicht mehr weiterkommen das Gericht bemüht wird und eine feste Vereinbarung getroffen wird. Nur das Gericht kann eine rechltich bindende VEreinbarung treffen.

Oft sind Eltern aber trotzdem noch in einer Beratungsstelle angebunden, weil es ja als Eltern mehr zu besprechen gibt als den Umgang und weil es bzgl. des Umganges immer mal Ausnahmen gibt, die man klären muss, die nicht vorab übers Gericht bedacht werden können. Manche Eltern haben in der Arbeit nur kurzfristige Urlaubsplanungen, manchmal wird wer krank, muss auf Dienstreise, es steht ein FAmilienfest an oder oder. Diese Dinge werden dann in der BEratungsstelle geklärt und danach wird meist zur familiengerichtlich festgelegten Umgangsregelung zurückgekehrt.

Es ist aber auch oft so, dass Eltern in der Praxis nach einiger Zeit merken, dass das was vor Gericht beschlossen wurde im Alltag doch sehr einschränkend für sie ist....und dann gehen sie zur Beratung machen eine neue VEreinbarung, die zwar von der rechtskraft her ncihts im Vergleich zu der gerichtlich vereinbarten ist, die aber für die Familie besser passt. Nochmal zu Gericht und eine neue machen, würde ja wieder GEld kosten.

Die Beratungsstellen können ja nciht ablehnen, nur weil eine Familie schon mal bei Gericht war. Manchmal sind die Vereinbarungen auch 6 Jahre alt...in 6 Jahren ändert sich viel...da ist ja klar, dass die Vereinbarung nicht mehr passt.

Die Familien müssen dann immer entscheiden. Schaffen wir es diesmal ohne Gericht, oder nciht. Und ja..da kann dann manchmal sowas wie bei der TE rauskommen, oder es kann rauskommen, dass die Eltern (mit oder ohne Beratungsstelle) etwas anders vereinbaren und ein Elternteil dann behauptet das war nicht vereinbart, der/die hat schon wieder gegen den Gerichtsbeschluss verstoßen.

So ist das....das ist das anstrengende Leben von strittigen Eltern und ihren Kindern und das anstrengende Leben von Gerichten, Beratungsstellen und Jugendämtern

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Hallo,

Du musst anfangen, juristischer zu denken. Alles nur schriftlich mit Unterschrift von ihm. Ein Protokoll ohne Unterschrift ist gar nichts wert, lass dich nie wieder darauf ein. Meine Freundin klärt das komplette Jahr immer schon im September davor in einer Beratungsstelle. Beide unterschreiben, Kopie ans Jugendamt. Wenn etwas geändert werden soll, dann ebenfalls nur auf diesem Weg. Ich hätte schon das Gerichtsurteil ungut gefunden, weil da ganz offensichtlich nicht alle Ferien aufgeführt sind.

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Vielen lieben Dank euch Allen!
Wir haben es jetzt mit Hilfe des Jugendamtes und ein paar Telefonaten geschafft, eine kleine Einigung zu erreichen.
Die Kinder konnten gestern bis zum Nachmittag bei uns feiern und dann habe ich sie zum Papa gefahren.
Aber was jetzt wirklich wichtig ist, ist eine komplett fixe Regelung. Diese kann man dann auch bei Gericht vollstreckungsfähig machen lassen.
Dann gibt es keinen Spielraum für Interpretation mehr und jeder weiß, woran er ist.
Liebe Grüße,
Mietz

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👍🏻 super, dass er dir da doch noch entgegengekommen ist und das Kindswohl über eure Uneinigkeit gestellt hat