Allein erziehender Vater. Mutter total auf Abstand.

Hallo ihr lieben.

Leider beschäftigt mich seit Monaten, wenn nicht sogar Jahre, dass wohl meines Sohnes (10 Jahre jung).
Zu 95% lebt er eigentlich bei mir und mit ach und Krach bekommt er 5% bei der Mama zusammen.
In jungen Jahren, als unserer gemeinsamer Sohn noch klein war, hatte ich schon immer mehr mit ihm unternommen, wie sie. Ihre interessen galten immer, mit Freunden was zu unternehmen oder abends was trinken zu gehen bis hin zum Fitnessstudio mehrmals die Woche.
Wenn alles so lief, wie die Dame das wollte, hatte man Ruhe, aber wehe wenn nicht. Wurde sie beleidigend und das bis unter die Gürtellinie. Aggressiv on top. Nach Jahren, hatte ich für ihr Verhalten Antworten gesucht und besuchte zwei unabhängige Psychologen. Nach ca 2 Stündigen Gesprächen, vielen beide Einschätzungen auf Weiblichen Narzissmus.
Dies war ein Schock aber auch zugleich eine Erleichterung. Nun begann ich einige Bücher darüber zu lesen und bekam mehr und mehr antworten.
Unser Sohn möchte nach der Trennung vor drei Jahren eigentlich bei mir leben, was er ja eigentlich schon seit fast 3 Jahren tut. Wenn sie mal Bock, Zeit und/oder Lust hat holt sie ihn bzw zwingt ihn und sagt, ich liebe dich, warum möchtest du nicht mehr zur Mama usw. Das geht drei Tage gut und dann wird sie ihm ggü. auch morgens vor der Schule schon aggressiv. Lügt ihn an und muss fast immer das tun, was sie möchte. Alleine unternimmt sie so gut wie nie etwas mit ihm. Es geht zu 99,9% immer um ihre Interessen. Am Montag hat sie mir mitgeteilt, dass sie unseren Sohn nicht mehr zwingt, bei ihr zu schlafen. Also waren sie seit langem am Montag auf dem Weihnachtsmarkt und hatte ihn mir wieder gebracht.
Mal abgesehen, dass ich an sie noch Unterhalt für unseren Sohn bezahle. Ich bin zum Glück in der Situation, dass ich ein gut laufendes Unternehmen habe und finanziell, auf nicht viel achten muss. Aber in Summer kostet er mich mal eben 1000€ im Monat. Laut Jugendamt, wird es schwer rechtlich zu erwirken, dass er bei mir gemeldet wird. Reden mit ihr, ein Ding der Unmöglichkeit. Die Schuld, liegt nie bei ihr. Schuldumkehr. Sie kennt nur Schwarz oder Weiß aber kann sich nach außen sowas von genial verkaufen, dass wenn man sie nicht kennt, ihr alles glaubt. Ich führe seit einem Jahr einen Terminplaner und trage alles akribisch ein, wann er bei mir ist.
Ich wäre über tips und evtl. eine weitere Vorgehensweise dankbar.

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In diesem Fall würde ich einen Anwalt nehmen und darauf klagen, dass der Junge dauerhaft bei dir wohnt und dementsprechend gemeldet wird und somit auch der Unterhalt weg fällt/angepasst wird.
Wenn du akribisch alles nachweisen kannst, hast du eigentlich sehr gute Chancen.

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Wenn er nachweislich eigentlich vollkommen bei Dir lebt...warum wird es dann schwer, ihn auf Dich umzumelden? Also ich stecke jetzt in Gedanken von Jugendämtern nicht drin...aber das ist doch klar zu belegen und außerdem ist der Junge mit 10 Jahren in einem Alter, wo er durchaus auch angehört werden kann....Was bringt denn das Jugendamt für Argumente? Ist die Unterhaltszahlung über das JA geregelt?

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Nach telefonischer Rücksprache mit dem JA, teilten diese mir mit, dass man den Sohn mit 10 Jahren nicht wirklich berücksichtigen würde. Ab 12 sieht die Welt anders aus.
Der Unterhalt, wird direkt an sie überwiesen. Darum geht es mir aber garnicht und bin zum Glück in der Situation, nicht darauf eingewiesen zu sein.

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Dass der Unterhalt direkt an sie geht, ist mir schon klar, ich meinte eher...habt ihr den unter euch verhandelt oder waren da Dritte, wie zum Beispiel das JA im SPiel. Wenn das Kind dauerhaft bei Dir lebt, dann entfällt ja auch die Anspruchsgrundlage für den Unterhalt? Oder irre ich mich da? Wofür genau bekäme denn die Mutter dann noch Unterhalt. Und bzgl. des Ummeldens....und allem was in der FOlge damit zusammenhängt, würde ich mir einen Fachanwalt nehmen und das durchsetzen (lassen). Es ist auch nicht ganz so, dass 10-jährige partout nicht gehört werden udn wie gesagt, dass er dauerhaft bei Dir lebt, lässt sich mit Sicherheit nachweise. Ich finde es super, dass Du Dich so um Deinen Sohn bemühst...klar zählt dass mehr als alles andere, aber ich würde mich an Deiner Stelle auch nicht ausnehmen lassen wie ne Weihnachtsgans.... auf das Kindergeld verzichten und auch noch Unterhalt zahlen, obwohl gar keine Anspruchsgrundlage vorhanden ist....selbst wenn es Dir auf das Geld nicht ankommt...aber da würde ich das doch lieber nehmen und für die Zukunft meines Sohnes anlegen...anstatt eine Frau zu finanzieren, die sich nicht kümmert?!

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Hi Tobi,

erst mal schön, wie toll und liebevoll du dich um euer Kind kümmerst! Zum Rest: Aus eigener Erfahrung kann ich dir eines raten. Pfeife auf irgendwelche Aussagen von Außen, oder gar dem JA (das hat in solch gelagerten Fällen eh kaum was zu melden). Der einzige Weg, wie du die Sache klären kannst, ist gerichtlich. Suche dir einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin (wichtig, dass es Fachanwälte für Familienrecht sind) und versuche mit seiner/ihrer Hilfe, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für euer Kind alleinig auf dich übertragen zu lassen. Zudem muss dann der Umgang gerichtlich festgelegt werden, dann ist auch diesbezüglich mehr Ruhe. Beratungen, Mediationen etc. sind in diesen Fällen komplett sinnlos.

Viel Erfolg!

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"Nach Jahren, hatte ich für ihr Verhalten Antworten gesucht und besuchte zwei unabhängige Psychologen. Nach ca 2 Stündigen Gesprächen, vielen beide Einschätzungen auf Weiblichen Narzissmus."

Das ist von dir komplett übergriffig, unnötig und nicht zielführend. Würde mein Ex zu irgendwelchen Psychologinnen rennen und mich diagnostizieren wollen, würde ich ihm nen Vogel zeigen und die Ärzte mal freundlichst auf das Thema Datenschutz hinweisen.

Desweiteren:
Wenn du nachweisen kannst, dass dein Sohn uberwiegend bei dir ist, ist es weder ein Problem ihn umzumelden (kann man auch per Anwalt im Eilverfahren), noch den Unterhalt neu berechnen und ansetzen zu lassen. Das ist kompletter Unsinn.

Entweder stimmt deine Geschichte nicht und du versuchst einfach nur deine Ex schlecht zu machen (und alle anderen durchschauen das) oder du bist da einfach nicht hinterher.

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Wenn man den Zusammenhang versteht, erübrig sich eigentlich der Rest. Ich bin 44zig und kein pubertierender Teenager, der im Internet Behauptungen aufstellt, um resultierend daraus was auch immer zu bewirken, erschließt sich mir nicht.
Mir geht es in keiner Weise um den Unterhalt. Hättest du dies gelesen und verstanden, käme die Behauptung bzgl Neuberechnung, bzgl Unterhalt nicht.

Die Mutter des Kindes kann sich nach außen hin einfach blendend verkaufen. Mit dem zuständigen JA hatte ich bereits mehrfach telefoniert und die Dame argumentierte, dass dies unter 12 Jahren sehr schwer wird. Ich hätte gegen mich in „ das Jugendamt, die Mutter und evtl den Richter. Meine Sorge ist, dass der Schuss für meinen Sohn nach hinten los geht. Es gibt leider Anwälte und Anwälte.

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Also wenn deine Schilderungen wie oft der Junge wo ist, stimmen (davon gehe ich mal aus), dann braucht man die Aussagen des Jungen vor Gericht nicht, denn du wirst klar belegen können, dass er viel mehr bei dir ist. Das könnte z.B. sein anhand von:

Private Fotos (z.B. wenn du auf deinem Handy von den meisten Tagen irgendwelche Fotos hast, wo der Junge zu sehen ist oder wo z.B. sein Schulranzen in deiner Wohnung zu sehen ist oder von gemeinsamen Aktivitäten von euch usw.)

Belege von gemeinsamen Besuchen in Kino/Freizeitpark/Schwimmbad usw.

Aussagen von sonstigen Personen (Verwandte, Freunde, Nachbarn, Trainern im Sportverein des Jungen, Lehrern usw.)

Evtl. kann man auch über sowas wie Wasser- und Stromverbrauch was belegen...der dürfte bei dir ja erheblich höher sein als bei der Kindsmutter

Also mit einem passenden Anwalt muss das doch machbar sein.
Und auch wenn dich der Unterhalt nicht weiter stört. Er steht ihr nicht zu.

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Hab die Antworten hier noch nicht gelesen, also entschuldige, falls du Fragen schon beantwortet hast.

Hast du das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht und ebenso die Mutter?
Mich wundert die Aussage vom Jugendamt sehr, denn eigentlich MUSS man den 1. Wohnsitz dort haben, wo man sich überwiegend aufhält, also der Junge bei dir.
Wüsste nicht, wieso das irgendwie schwierig werden sollte, außer, dass sie zustimmen muss ggf.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung, dann unbedingt mal einen Anwalt dran lassen.
Du musst ihr auch keinen Unterhalt für das Kind zahlen, denn du betreust es. Sie müsste dir Unterhalt zahlen je nach finanziellen Verhaltnissen. Auch das Kindergeld müsstest du bekommen dann.
Lass das unbedingt mal anwaltlich bewerten und entsprechend grade rücken.

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"Hast du eine Rechtsschutzversicherung, dann unbedingt mal einen Anwalt dran lassen."

Achtung bzgl. Rechtsschutzversicherung. Da muss man genau schauen, was der jeweilige Vertrag sagt. Nicht immer ist Familienrecht vertraglich eingeschlossen. D.h. man müsste selbst zahlen. Was aber in oben genannten Fall trotzdem sinnvoll erscheint.

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Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ist in der Tat sehr schwer zu erreichen.
Aber das brauchst du doch gar nicht.

Es geht um den offiziellen Wohnsitz Meldung des Kindes. Wenn die Ex das nicht mitmacht kannst du ihre Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen und dennoch behaltet ihr beide das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mit 10 wird er ja in eine Schule gehen, alleine deswegen wäre das sinnvoll.

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Danke für deine Antwort. Ich möchte schlicht und ergreifend nicht mehr, dass sie ihn zwingt zu sich zu gehen und das, wenn die alle drei Wochen mal Lust dazu hat. Am Montag teilte sie mir telefonisch mit, dass sie ihn nicht mehr zwingen möchte. Leider kann man auf solche Aussagen nicht viel geben und es kann passieren, dass diese eine Woche später wieder nichtig sind.
Auch kann es sein, dass sie sich 2 Wochen bei ihm garnicht meldet und ich ihr dann mitteile, ob sie ihren Sohn nichtmal anrufen möchte. Eine Woche später möchte sie dann mit aller Macht, dass er bei ihr schläft und wenn ich ihr dann mitteile, dass es so nicht weiter laufen kann, bekomme ich ihrerseits mitgeteilt, sie kümmere sich immer um ihren Sohn. Wenn ich hinterfrage, warum man sich 14 Tage nicht einmal meldet, bekomme ich als Antwort, dass stimmt überhaupt nicht. Hier alles niederzuschreiben, würde den Rahmen sprengen.

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Dann bringt dir aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht auch nichts. Die Kindesmutter hätte trotzdem Umgangsrecht. Das hat ja nichts miteinander zu tun.

Den Umgang verbindlich für beide Parteien als Jahresplanung festzulegen kann ich dir nur dringend raten. Dabei wird dich das JA unterstützen, weil diese spontanen Aktionen ja auch nicht dem Kindeswohl dienen.

Unabhängig davon zählt nicht die Meldung des Kindes unbedingt als Lebensmittelpunkt. Sondern der tatsächliche, gefestigte Aufenthaltsort. Wenn dem eine Ummeldung folgen soll, lässt sich das leicht nachweisen und gerichtlich ersetzen. Ich erinnere mich dunkel, dass es durch Rechtssprechung 6 Wochen sind. Deinen Schilderungen zu Folge liegt ein Residenzmodell bei dir bereits vor.

Ich bin mir nicht sicher was du konkret mit dem JA besprochen hast. Aber das müssten die dir eigentlich erklärt haben. Was das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft hat die Mitarbeiterin vom JA Recht. Aber das löst ja auch nicht das Problem der Unzuverlässigkeit.

Im weiteren Schritt, wenn das Kind umgemeldet ist, würde ich das Thema Unterhalt durch einen Familienanwalt regeln. Finde ich unerhört, Unterhalt für ein Kind zu kassieren, das woanders Kosten verursacht.

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"Nach Jahren, hatte ich für ihr Verhalten Antworten gesucht und besuchte zwei unabhängige Psychologen. Nach ca 2 Stündigen Gesprächen, vielen beide Einschätzungen auf Weiblichen Narzissmus. "

Kein seriöser Mediziner lässt sich auf so was ein und dich damit aus der Praxis.

Das hast du dir vielleicht aus der Nase gezogen oder den Wirt mit dem Psychologen verwechselt.

Ich bin raus.

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Werte Lillymin,

du bist nicht nur sehr unhöflich und dein Beitrag trägt weder etwas zur Diskussion bei noch könnte er hilfreich sein.

Und doch, so etwas kann durchaus gesagt werden und natürlich muss das auch passieren. Wer als Partner/in aus so einer Beziehung rauskommen will, muss:
- erfahren selbst nicht das Problem zu sein,
- ein grobes Verständnis für die Ursache auf der anderen Seite erlangen, ...


eine Fern-Diagnose ist nicht nötig, aber das Verständnis hilft beim Loslösungsprozess, wappnet für die Zukunft und hilft vor allem dem liebenden Elternteil, das Kind zu schützen.

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Danke für deine Worte und verstanden zu haben um was es eigentlich geht.
Wer sowas nicht durchlebt hat, kann es nicht verstehen und wird es auch nie. Ich habe mich Wochen oder gar Monate heimlich damit befasst und antworten gesucht.
Ich muss mir jeden Schritt mehrfach überlegen, denn er kann sehr zum Nachteil für den Sohn und auch für mich sein.
Wer zwischen den Zeilen gelesen hat, hat es auch verstanden, so wie scheinbar du. Ich kann nicht einfach zu ihr laufen und sagen. Hallo, ich möchte, dass unser Sohn bei mir komplett lebt, spazieren wir mal schnell beim JA vorbei. Mein Sohn und ich, werden nach dem Wunsch von UNS beiden, die Hölle auf Erden haben und dann muss es einfach schnell ablaufen. Daraus dachte ich, jemand hat was ähnliches durchlebt und kann mir tips geben. Was ich zum Glück via PN schon erhalten habe. Lieben Dank und den Zuspruch von Mut hierfür.

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Ich versetze mich jetzt mal in deine Lage und was ich dann machen würde?

Wenn dein Sohn wieder mal die ganze Zeit nur bei dir "hängt", ihn einfach mal mit zum Jugendamt nehmen, also ganz persönlich dahin gehen und vorsprechen und die ganze erbärmliche Situation mal schildern. Mal sehen, ob die das immer noch so locker sehen, wenn da ein Kind sitzt, wessen Mutter sich kaum für ihn interessiert, sondern nur für ihre Freunde und das Partyleben. Vielleicht einfach mal sowas wie "Whats-App" Sprachnachrichten zeigen oder per Lautsprecher mit ihr vor denen kommunizieren. Keine Ahnung, aber ich würde da die allerletzte "Arsch-Karte" ziehen, wenn das wirklich alles so stimmt, wie du es hier auslegst. Aber auch nur dann!!

Ansonsten einen richtig guten Anwalt suchen. Du scheinst keine Geldprobleme zu haben, also kannst du dir da wohl einen der besten wählen, für diese Problematik und die ganze Sache mal angehen.