Betreuungskosten

Hallo alle zusammen!

Ich habe mal eine Frage:

Mein Ex und ich haben die 50:50 Regelung. Unser Kind wird jetzt 7 Jahre alt.
Bisher war es so, dass ich das komplette Kindergeld bekommen habe und er (bzw sein Arbeitgeber) die betreuungskosten für den Hort (314€/Monat) übernommen hat.

Ich weiß nicht, was er nun gerade für eine Egoschiene fährt auf jedenfall will er nun, (da ich mich ja schließlich getrennt habe 🙄) dass ich nun auch die Betreuungskosten zur Hälfte trage.
Dabei wirkt sich das ja null auf sein Gehalt aus, da es der Arbeitgeber übernimmt!
Sonst ist es so, dass er gar nix zahlt.

Nun ist es jedoch so, dass ich es mir nicht leisten kann noch einen Teil der Betreuungskosten zu übernehmen…
Ich habe so schon keinen Puffer mehr.

Was ist nun richtig und was ist falsch?
Meinem Ex fehlt es halt an nix 🤷‍♀️

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Wer sich von wem getrennt hat ist natürlich irrelevant!

Aber grundsätzlich klingt es nicht ganz fair, dass du das Kindergeld alleine bekommst, wenn ihr euch die Betreuung 50:50 teilt und somit auch beide Kosten habt.

Dass die Betreuung sein Arbeitgeber zahlt ist natürlich super für euch beide! Bei einer anderen Betreuungseinrichtung würden die Kosten natürlich auf euch beide aufgeteilt. Aber wenn dein Ex nichts direkt für die Betreuung zahlen muss (muss er den Zuschuss des Arbeitgebers versteuern?) dann denke ich nicht, dass er einen Anteil von dir verlangen kann.

Dass er Vollzeit arbeitet und du „nur“ 29 Stunden (so wenig ist das ja auch nicht) kannst du deinem Ex natürlich nicht vorhalten. Wenn er 50% Betreuung und Vollzeitjob unter einen Hut bekommt, dann könntest du das ja theoretisch auch und wenn du dich dagegen entscheidest, dann hast du eben weniger Geld… Trotzdem lohnt es sich natürlich immer prüfen zu lassen, ob man vielleicht doch Anspruch auf Unterhalt hätte. Es geht dabei nicht darum, den Ex auszunehmen, sondern nur um eine faire Lösung für alle. Und oft werden berechnete Lösungen von außen besser akzeptiert, als selbst ausgemachte „das passt schon so“-Lösungen…

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Mein Ex hat die Möglichkeit im Home Office zu arbeiten, so setzt er sich abends, wenn der kleine schläft an den PC und kann somit seine Stunden machen. Daher ist Vollzeit kein Problem für ihn und er bekommt das alles unter einen Hut.

Ich bin Arzthelferin und habe somit nicht die Möglichkeit mich abends zb noch an den PC zu setzen, um auf meine Stunden zu kommen.
Daher kann ich auch nicht in Vollzeit arbeiten…

Ob er da was versteuern muss, kann ich dir ehrlich gesagt nicht sagen…
Er arbeitet bei seinem Bruder.

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Du könntest dir aber noch einen 520 Euro job suchen.

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Das sind zuwenig Informationen.

Wie ist die Kostenaufteilung generell? Muss einer dem anderen Unterhalt bezahlen? Nur weil man 50:50 betreut, heißt das nicht, dass kein Unterhalt zu leisten ist.
Wer zahlt die Ausgaben für das Kind wie Kleidung, Vereinsbeiträge etc.?

Eigentlich steht ihm die Hälfte des Kindergelds zu, wie ist da eure Regelung?

Ich versuche gerade einfach zu verstehen, weshalb er meint zu kurz zu kommen.

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Wir sind erst kurz getrennt.
Bisher habe ich alle Anziehsachen etc. bezahlt für unser Kind.
Ich bekomme von ihm kein Unterhalt. Arbeite 29std/Woche.

Dadurch, dass ich das Kindergeld voll bekomme und er (bzw sein Arbeitgeber) die Betreuungskosten übernimmt, haben wir das so gelassen „als Zahlung“ quasi

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Solange ihr keine feste Unterhaltsberechnung habt, kann dein Ex alles anzweifeln was über 50/50 hinausgeht. Ist es sein Fehler, dass du weniger verdienst? Warum sollst du überhaupt irgendwas von ihm bekommen?! Du bist ein erwachsener Mensch, und verdiene deinen Lebensunterhalt selbst!

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Wenn er nichts zahlt, liegt das dann an der 50:50-Regelung?
Denn wenn ja, dann sollte er ja eigtl die Hälfte des Kindergeldes bekommen..?
Zumindest kenne ich es nur so.

Wenn es ein sehr krasses Gehalts-Gefälle gibt, dann ändert auch die 50:50-Regelung ja nichts darsn, dass der mit dem Mehrgehalt Unterhalt zahlen muss.Da gibt es ja sehr spezielle Rechnungen dazu.
Daher gehe ich davon aus, dass ihr ca gleich verdient. Dann stünde ihm 50% des Kindergeldes zu.

Vielleicht zickt er deswegen so?

Dir bleibt nix, als zu fragen. Zumal, WO sollst du denn die Hälfte der Betreuungskosten hin bezahlen? An den Hort? Und informiert er dann auch seinen Chef darüber, dass dieser nur noch die Hälfte zahlen muss?

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Er verdient wesentlich mehr wie ich!
Ich arbeite zudem ja auch nicht in Vollzeit (so wie er)

Ich habe keine Ahnung, was das jetzt soll von ihm!

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Habt ihr denn mal berechnen lassen, ob er nicht unterhaltspflichtig wäre?
Das würd ich dann wohl mal tun..... :D

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Dein Ex ist nicht doof. Vermutlich wird der Arbeitgeber weiter zahlen, und du überweist dem Ex die Hälfte der Betreuungskosten auf sein Konto. So würgt er dir eins rein (du hast weniger Geld) und verdient sich selbst was dazu. Seinem Arbeitgeber wird er ja sicher nicht verraten, dass du die Hälfte des Geldes bezahlst und der Chef daher nur noch die andere Hälfte übernehmen müsste. Wo kein Kläger...

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Naja, vielleicht hat er ja mit dem Chef eine neue Abmachung getroffen, dass er er nur mehr die Hälfte zahlt und dass dein Ex dafür mehr Geld bekommt.
Oder dass er die Betreuung gar nicht mehr bezahlt und dafür das Geld direkt an deinen Ex geht.
So blöd das für dich jetzt auch sein mag, ich versteh das schon.
Du bekommst eh das ganze Kindergeld.
Wenn ihr 50:50 betreut, sollte das Kinder Geld und alle weiteren Rechnungen auch geteilt werden.
Am besten ihr zahlt auch auf ein gemeinsames Konto fürs Kind ein, wo dann Ausgaben wie Kleidung, Schulsachen, Jausengeld, etc. davon abgehen. Dann ist es fair.
Wenn du zu wenig Geld hast, hast du vielleicht auch die Möglichkeit, abends einen Minijob von zuhause aus zu erledigen.

Bearbeitet von Fair
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Das könnte Zoff geben. Einer kauft Schuhe für 20 Euro fürs Kind, der andere für 100, und schon geht's rund. Dein ex fragt, wo die 150 EUR sind, du antwortest, du hast Kinderklamotten gekauft. Dein ex kontert bitterböse, warum das Kind dann die alte Jacke trüge, aber neulich beim Abholen feststellte, dass du ein neues Portemonnaie hast von einer Marke....

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https://www.smartlaw.de/rechtsnews/familie-vorsorge/kindesunterhalt-keine-kostenbeteiligung-des-vaters-an-den-hortkosten-bei-berufstaetiger-mutter

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Hier geht man aber davon aus, dass das Kind bei der Mutter lebt und der Vater Unterhalt zahlt.

Bei einem Wechselmodell brauchen die Betreuung ja beide und somit müssen eben auch beide die Kisten dafür übernehmen.

Aber die Situation ist hier ja eher speziell. Es muss die Frage geklärt werden, ob der Vater die Betreuung jetzt selbst zahlen muss, dann muss halt gerechnet werden und die TE muss eben auch zahlen.

Aber ja sie kann beim Jugendamt Unterhalt berechnen lassen. Denn sie verdient ja selbst bei Vollzeit weniger und somit muss ein Ausgleich gezahlt werden. Natürlich muss dann auch das Kindergeld halbiert werden. Aber das wird dann bei der Berechnung sicher direkt mit angerechnet, um den Zahlbetrag zu ermitteln.
Ob das Jugendamt in dem Fall ein fiktives Vollzeitgehalt der TE annimmt, wird man sehen. Wenn der Ex. Die Paragraphen kennt, wird er darauf bestehen. Wenn nicht arbeitet das Jugendamt sicher wie überall mutterfreundlich.

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Das gleiche hat mein exmann bei mir auch mal versucht. Sein Arbeitgeber hat für unsere Zwillinge die Kita bezahlt und plötzlich wollte er von mir die Hälfte davon haben. Ich habe ihm nichts bezahlt, da er selber ja keine Kosten hatte. Jedoch kann es sein, dass du die Hälfte des Kindergeldes abgeben musst. Ich habe damals beim Jugendamt alles gerechnet lassen. Bei uns hatte sich jedoch schnell die Situation wieder geändert. Die Kinder leben jetzt bei mir. Sein Chef hat aber auch die Zahlung der Kita eingestellt. Frag einfach mal beim Jugendamt nach, die helfen dir weiter.

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Puhhh hier sehen einige das Problem nicht.

Hast du schon Mal versucht Wohngeld oder andere Sozialleistungen zu beantragen? Ansonsten würde ich mich an deiner Stelle bei einem Anwalt beraten lassen. Eventuell muss dein Exmann dir ja doch Unterhalt zahlen.

Und sonst würde ich Klartext mit ihm reden, dass du dir die Betreuung nicht leisten kannst und diese dann kündigen musst. Ich hoffe er ist auch darauf angewiesen.

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Naja, bei 50/50 sollte auch alles 50/50 sein.

Mein Ex hat damals auch die Betreuung bezuschusst bekommen und ich habe trotzdem die Kosten mitgetragen und dann eben nicht steuerlich geltend gemacht.
Dafür bin ich quasi steuerlich gesehen die allein erziehende, das kann auch beim WM ja nur einer.

Bist du schon in Steuerklasse 2?

Auch, dass du das Kindergeld bekommst ist schon großzügig.

Der Vorteil beim WM ist ja, dass man auch mehr arbeiten kann und nicht die "arme Alleinerziehende" sein muss. Man muss sich nur bewegen.

Soweit ich weiß würde bei einer Unterhaltsberechnung beim Wechselmodell auch dein Gehalt auf Vollzeit hoch gerechnet werden.