Unterhaltsforderung/Nachzahlung...abstatten?

Hallo,

Ich habe Fragen zum Thema Unterhaltszahlung...vllt kann mir ja jemand helfen.

Meinem Mann wurde Ende Janaur durch meine Anwältin mitgeteilt, dass er bis Mitte Februar bestimmte Unterlagen einreichen soll zwecks Unterhaltsberechnung für Kids und mich. Dieser Aufforderung kam mein Mann nach. Sie teilte mit, dass er zum Zahlen ab Januar 2023 verpflichtet ist.
Nun hat meine Anwältin noch immer nicht final alles ausgerechnet bzw ihm das Schreiben zukommen lassen und er zahlt bis jetzt nix...er weiß ja auch garnicht wie viel.

Wenn er jetzt rückwirkend zu Januar zahlen soll, ist das eine Stange Geld. Ich fürchte, dass er das nicht auf der hohen Kante liegen hat.
Muss er das Geld dann trotzdem zahlen / abzahlen...also den ausstehenden Betrag.?

Lg

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Hallo,
Normalerweise kann man eine Ratenzahlung vereinbaren, ich weiß allerdings nicht wie das ist, wenn deine Anwältin so lange im Verzug ist. Andererseits müsste er es ja so oder so bezahlen und ihr habt ja das Geld in der Zeit auch nicht verwenden können
Lg

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Beim Unterhalt gibt es keine Ratenzahlung.
Dem müsste die Kindsmutter zustimmen.

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Doch, bei der Nachzahlung schon

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dur das Schreiben vom Anwalt ist keine Zahlungsverpflichtung, dazu bräuchte es schon einen Gerichtsbescheid

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Ok das heißt als wenn er sich weigert...klag ich das ein?

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Oder Du lässt das JA sich drum kümmern. Lass eine Beistandschaft einrichten, dann musst Du nix mehr machen.

Dass Deine Anwältin allerdings so lange schon keine Summe genannt hat, finde ich äußerst fragwürdig.

Prinzipiell gilt, sobald er zur Unterhaltszahlung schriftlich aufgefordert wurde, muss er zahlen. In dem Fall auch rückwirkend.

Aber Ihr habt ja erstmal nur Unterlagen angefordert und keinen Unterhalt gefordert??

Ich würde ihm sofort, schriftlich, mitteilen, dass er Dir bitte Unterhalt zahlen soll. Hat die Anwältin ihm geschrieben, dass er ab Januar Unterhalt zahlen soll? Oder hat sie das nur Dir gesagt?

Kommt mir hochgradig fahrlässig vor, was da läuft.

Also, falls noch nicht geschehen, ihm sofort schriftlich mitteilen, dass er Unterhalt zahlen soll. Auch wenn Du die genaue Summe noch nicht kennst. Du kannst natürlich schreiben, dass er ab Januar rückwirkend zahlen soll, damit Du Dir nix vergibst.
Mag sein, dass die Aufforderung zum Einreichen seiner Unterlagen ausreichend war. Keine Ahnung. Ich würde mich da aber absichern. Und der Anwältin Gas geben, ehrlich gesagt.

Ich würde das aber in keinem Fall weiter aussitzen, sofern er noch keine Aufforderung zur Zahlung bekommen hat.

Ach ja, falls er sich weigert, wie gesagt, dann kümmert sich das Jugendamt drum, sofern Du die Beistandschaft einrichtest. Du musst da nicht zu Gericht ziehen.

Bearbeitet von Blubdibu
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Ja, er muss ab Januar dann natürlich nachzahlen.

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Er kennt aber doch seinen ungefähren bereinigten Verdienst nach Stkl 1. Da hätte er dann schon mal schauen können, was er zahlen muss. Das hätte er dann schonmal zurücklegen müssen. Er wird jetzt eine Menge nachzahlen dürfen.

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Ist doch völliger Humbug. Er muss ja erstmal wissen, wie viel der RA der KM fordert. Sobald er die Berechnung vorzuliegen hat, prüft er diese doch. Wer sagt denn, dass der RA die Berechnung korrekt durchgeführt hat? Man verlässt sich doch nicht blind darauf.

Sobald er die Berechnung hat, wird gegengeprüft und wenn er mit der Berechnung nicht einverstanden ist, muss die KM vor Gericht klagen.

Dabei kann es gut möglich sein, dass das Gericht das Einkommen zugunsten des KV bereinigt und eine ganz andere Unterhaltssumme herauskommt.

Und auch, wenn das JA irgendwas berechnet, muss es nicht zwingend korrekt sein.

Kenne das Spiel selbst. Da wurden Sachen nicht berücksichtigt, die aber relevant waren. Am Ende landete ich in der 1. Gehaltsstufe und nicht in der 3., wie es das JA gern gehabt hätte.

Anderer Fall, bevor das JA was berechnet hatte, ging meine Ex vor Gericht und hatte versucht, mich auf mehr als das dopellte an Unterhalt zu verklagen, was ihr eigentlich zustünde. Wurde seitens des Richters gepflegt abgeschmettert.

Was sagt uns das? Ein Gericht kann sehr wohl und sehr fair den Unterhalt festlegen! Nur weil irgendein Anwalt irgendwas fordert, muss diese Forderung nicht bedient werden.

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Ungefähr kann er es sehr wohl ausrechnen. Er kennt sein Netto und man weiß, was er abziehen kann.

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Ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Einreichung der Unterlagen muss bezahlt werden. Natürlich auch nachbezahlt. Er soll selber in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen (Zahlbetrag) und diese Summe dann monatlich zurücklegen. Er kann dir aber jetzt schon monatlich etwas überweisen, dann hast du es und bei ihm fallen keine Schulden an.

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Ist zwar ein nett gemeinter Rat, allerdings nicht für den KV in dem Fall. Gehen wir davon aus, dass der KV auch ohne Berechnung Summe X monatlich leistet, diese aber zu hoch angesetzt wurde, so kann er überzahlten Unterhalt nicht zurückfordern. Dieser gilt dann als verbraucht.

Er kann da nur auf das Wohlwollen der KM hoffen, die das zuviel gezahlte Geld verrechnet oder zurückzahlt. Sie muss es aber nicht.

Wer kommt denn auf die Idee, Summe X, von der gar nicht klar ist, ob diese am Ende korrekt wäre, zu leisten, ohne überhaupt eine Berechnung vorliegen zu haben?

Ich würde aus den genannten Gründen nicht machen, wenn ich der KV wäre.

Warum soll er eigentlich in die DDT schauen, wenn die Gegenseite einen Anspruch erhebt? Es ist ja nicht seine Aufgabe, auch wenn es sich scheiße anhört. So etwas funktoniert nur, wenn man auf Augenhöhe miteinander umgeht.

Scheint ja hier nicht der Fall zu sein, sonst würde man nicht mit einem Anwalt hantieren.

Korrekt ist, dass der KV ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung Unterhalt leisten muss. Er ist aber nicht in der Pflicht, hierzu Zahlungen zu leisten, wenn die Grundlage dazu fehlt.

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Weil das Kind das Geld braucht und man das Verhältnis nicht zerstören möchte? Die Frau klingt nicht so, wie wenn sie zuviel gezahltes nicht verrechnen würde. Mit dem Mindestunterhalt kann man auf jeden Fall gar nichts falsch machen.

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Versteh ich alles nicht. Er verdient Betrag X, dann nimmt man die Düsseldorfer Tabelle schaut wo man ist und liest sich danach die unteren Punkte durch. Eigenbedarf und wie das Kindergeld anzurechnen ist und tralalla. Dann kommt eine summe raus die er zahlen muss. Wir haben das selber geregelt bei uns. Halten usb an die Tabelle und wenn es eine Gehaltserhöhung gibt dann passt er es an. Ist natürlich der Königsweg. Ich würde auch das Jugendamt mit einer beistandsschaft einschalten. Du musst deine Anwältin ja auch bezahlen. Beim Jugendamt musst du nichts bezahlen.

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Du vergisst aber. dass sowohl der Anwalt als auch das JA zu Gunsten des Mandanten rechnet. Wenn man sich nicht ohne solche Wege einigen kann, bleibt einem ja keine andere Wahl, als die Berechnung abzuwarten, diese zu prüfen und sich dann zu einigen. Notfalls halt gerichtlich.

Das JA berücksichtigt gerne mal gewisse Dinge nicht, die allerdings zu berücksichtigen wäre. Sei es Altersvorsoge oder andere Dinge.