Umgangsrecht in eigener Wohnung?

Hallo zusammen,

hier meldet sich mal ein alleinerziehender Vater zu Wort. Unser Sohn (15) lebt nämlich bei mir, meine Tochter (13) bei meiner Ex. Umgangsrecht ist kein Problem … jeder darf die Kinder so oft sehen wie man möchte, wenn denn die Kinder auch möchten.

Bis ich nun eine neue Beziehung eingegangen bin, hab ich es zugelassen, dass meine Ex bei mir kommen konnte wie sie möchte (ehemalige gemeinsame Wohnung). Sie hat bei mir sogar für sie gekocht und ihre Zimmer aufgeräumt … noch einen eigenen Schlüssel. Es sei gesagt das ich Vollzeit arbeite … meine Ex Teilzeit.

Nun findet meine neue Partnerin, wir leben noch nicht zusammen, es gelinde gesagt nicht so prickelnd, das meine Ex hier ein und aus marschiert. Bis zur Frage hin, ob ich noch was von meiner Ex wolle. Naja … alles nachvollziehbar. Würde ich andersherum auch nicht gutheißen. Also habe ich meiner Ex das Recht entzogen unsere beider Eigentumswohnung zu betreten, da sie es nicht einsah. Habe sogar das Schloss ausgetauscht. Dazu hab ich gesetzlich auch das Recht.

Jetzt bleibt da natürlich unser Sohn. Ich hole meine Tochter regelmäßig zu mir und verbringe Zeit mit ihr. Meist am Wochenende. Meine Ex möchte unseren Sohn aber bei mir in der Wohnung in seinem Zimmer besuchen.

Jetzt die Frage: hat sie da ein Recht zu? Natürlich steht das Wohl des Kindes an erster Stelle. Aber muss ich mir dadurch mein Privatleben bestimmen lassen und zudem auch noch meine neue Partnerschaft aufs Spiel setzten? Es wird ja auch die Zeit kommen wo diese zu mir zieht. Das wäre schon eine tolle Konstellation. Hat da jemand schon Erfahrung gemacht?

Vielen Dank fürs lesen!!!

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Nein, dieses Recht hat sie nicht.
Mich würde interessieren, wie sie begründet, dass ihr das so wichtig ist. Euer Sohn kann doch auch einfach zu ihr 🤷‍♀️

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Weil sie sich als Mutter um ihr Kind kümmern möchte. Sie hat es jetzt im Trennungsjahr so handhaben dürfen. Aber ich treffe mich mit unserer Tochter auch nicht in ihrer Wohnung.
Ich glaube auch sie klammert zu viel. Sie meint er könne nicht mal einen Tag alleine bleiben. Er ist 15 und wirklich vernünftig … kann er. Möchte er auch

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Ach so … womit begründest du es das sie es nicht darf. Es geht ja auch um das Wohl des kindes

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>>Also habe ich meiner Ex das Recht entzogen unsere beider Eigentumswohnung zu betreten<<

Falls es sich tatsächlich um eure gemeinsame Eigentumswohnung handelt, sprich dir und deiner Ex gehört, kannst du ihr selbstverständlich NICHT verbieten ihre eigene Wohnung zu betreten.

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Das stimmt überhaupt nicht. Derjenige, der Alleinnutzer ist hat Hausrecht.
Entweder durch gerichtliche Zuweisung oder Usus / Vereinbarung.
Auch wenn der andere Miteigentümer Ist kann der Hausherr Hausverbot erteilen. Und betreten der Wohnung kann selbst vom Miteigentümer dann nur mit wichtigem Grund verlangt werden.

Unabhängig davon: es ist mehr als strange und außerhalb jedem Empfinden von Taktgefühl sich in die Wohnung des Ex Partners breit zu machen. Einen rechtlichen Anspruch gibt's überhaupt nicht. Aber alleine aus Anstand würde mir sowas schon Mal nicht in den Sinn kommen.

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Wie die anderen schon geschrieben haben … doch. Mit dem Auszug hat sie auf das Nutzungsrecht verzichtet. Wie auch gesagt könnten wir die Wohnung auch vermieten und würden auch nicht rein und raus spazieren

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Also mein Freund durfte das gemeinsame Haus auch nicht einfach so nach der Trennung betreten. Nur nach vorheriger Absprache. Durchs Gericht damals so festgelegt. In ne Mietswohnung kann man ja auch nicht einfach spazieren, wenn da Mieter drin sind.

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Also ihr habt euch die ganze Zeit verstanden, sie war sogar in der Wohnung bei dir, hat aufgeräumt, gekocht...
Jetzt hat sie Hausverbot, du hast die Schlösser ausgetauscht....

Zwischen diesen 2 Zuständen muss eine Geschichte liegen würde ich mal sagen. Du wirst ja nciht von heute auf morgen einem Menschen mit dem du dich verstehst Hausverbot erteilen und die Schlösser austauschen. Das geschieht ja nur, wenn es streit gab, wenn die üblichen Wege nciht funktioniert haben?
Mit üblichen Wegen miene ich: Ex-Frau bitte komme nciht mehr einfach in die Wohnung, das ist irgendwie nicht mehr passend, jetzt wo ich wieder in einer Partnerschaft bin.

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Wie schon gesagt wohnt meine neue Partnerin nicht bei mir. Aber es ist durchaus verständlich eifersüchtig zu sein wenn eine andere Frau die Wohnung betreten darf wie sie möchte. Es kann ja auch sein das sie hier über Nacht bleibt und dann kommt sie rein? Sie meinte ich könne ihr ja Bescheid geben wenn sie da sei … Zudem haben wir uns ja nicht perfekt verstanden. Sonst hätten wir uns nicht getrennt. Die Trennung war eine Erleichterung für uns beide aber ihre ständige Anwesenheit wiederum nicht. Aber ich habe es wegen der Kinder zugelassen.

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Ich finde es verständlich und in Ordnung, dass du nicht möchtest, dass sie einfach rein kommt.
Aber ich habe den Eindruck, dass hier, so wie du es erzählst mit Spatzen auf Kanonen geschossen wurde. Von "du kannst immer kommen" zu plötzlich "Schloss ist ausgetauscht, du darfst nicht mehr her" und da wäre ich, selbst wenn du in der Sache Recht hast ziemlich angepisst wie mit mir umgegangen wird. Als hätte ich etwas ganz schlimmes getan..dabei wurde es doch die ganze Zeit problemlos und wortlos für okay befunden.
Klar hat die Ex das zu akzeptieren...oder sollte es, wenn es auc ihre Wohnung ist kenne ich die rechtliche Seite nciht. Aber dass man sich reflexartig quer stellt, wenn einer einem blöd kommt...ist nciht ganz ungewöhnlich.

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Ich finde du reagierst völlig über. Zuerst darf sie rein wie sie will und plötzlich aus heiterem Himmel bekommt sie direkt hausverbot und das Schloss wird getauscht weil da ne neue auftaucht.

Wie wäre es mit einer Kompromisslösung gewesen? Die heue hat Angst dass sie plötzlich auf der matte steht wenn ihr zuhause seid. Die Lösung wäre, dass sie klingelt und euer Sohn sie rein lässt. Wo ist das Problem? Warum direkt hausverbot?

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Euer Konstrukt war schon fragwürdig.
Eure Kinder sind ja schon groß, kein Vollzeitarbeitender braucht da den/die Ex um den Haushalt zu schmeißen.

Und das einfach zu beenden, weil eine neue Partnerin da ist, ist schon verletzend.
War lange praktisch, aber jetzt stört es?

Na egal.
Dein Sohn ist 15 und der Umgang findet nur tagsüber statt? Will er nicht zur Mutter, weil er da sein Zeug nicht hat? Was sagt er denn?

Rein rechtlich musst du die Mutter sicher nicht rein lassen.

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Hallo,
ich denke du hast hier gleich mehrere Probleme.

Zum einen darfst du dir an die eigene Nase fassen. Dein Kind ist 15 Jahre und der Umgang findet bei dir statt? Du schreibst deine Ex kommt regelmäßig in deine Wohnung, sie bekocht BEIDE Kinder und räumt deren Zimmer bei dir auf. Ihr habt die Geschwister getrennt. Offenbar sehen sie sich so - gibt es noch eine andere Möglichkeit? Da der bei dir lebende Sohn das Essen immer von seiner Mutter bekommt und das Zimmer ebenso auch noch von ihr aufgeräumt wird, wer wird das tun, wenn sie nicht mehr kommt? Diese Frage einer Mutter ist berechtigt. Du hast dir einen sehr unselbstständigen Teenager herangezogen. Dein Sohn und seine Mutter hatten immer auf diese Art Umgang. Das war von euch Beiden so vereinbart und von dir nicht nur geduldet, sondern auch AKTIV GEWOLLT. Schließlich musstest du dich so um nichts mehr kümmern. Deine Ex nahm dir eine Menge ab. Rein menschlich: Du könntest nun dein Hausrecht geltend machen. Das Problem wird dabei dein Sohn sein. Deine Ex hat ihn bisher erzogen, bekocht, hinter ihm aufgeräumt…sie hat ihn schlichtweg bedient. Der Luxus ist jetzt weg und du und ganz besonders „die Next“ sind die „Bösen“. Das Problem ist nicht deine Ex, dein Problem ist dein Sohn. Du wirst ihm das begreiflich machen müssen. Er muß hinter deiner Entscheidung stehen und sie begreifen. Dein Sohn ist 15 Jahre … er entscheidet wo er wohnen will. In dem Alter darf er auch ganz fix entscheiden dass er zu Mama geht, oder falls sie nicht will, eben in ein Betreutes Wohnen.

Das nächste Problem sind mehrere Tatsachen:
1.: die Wohnung ist eure GEMEINSAME Wohnung (ich hoffe für dich, dass du Miete zahlst, damit du das klar abgrenzen kannst) - das Recht, die Wohnung zu betreten hat sie als Eigentümerin. Das kannst du nicht entziehen. Allerdings darf sie es gesetzlich nur alle 5 Jahre.
2.: in der Wohnung, wohnt das GEMEINSAME Kind, was durchaus die eigene Mutter in sein Zimmer einladen darf (oder würdest du deiner Freundin verbieten, dass sie ihre Verwandtschaft 1. Grades einlädt … selbstverständlich lädst du auch keine Verwandtschaft ein, richtig - also auch nicht deine Tochter!)
3.: Bei euch in der Familie liegt so eine verdrehte Situation vor, da wäre ich mir nicht mal sicher, ob sich hier nicht ein Gewohnheitsrecht herleiten lässt. Kommt natürlich auf andere Faktoren an (z.B. ob tatsächlich Mietzahlungen erfolgt sind und ein echtes Mieter-Vermieter-Verhältnis existiert)

Du wirst dich mit deiner Ex an einen Tisch setzen müssen. Das wird definitiv Böses Blut geben, wenn du hier einfach sagst, die Mutter darf ihr Kind nicht mehr bei dir besuchen (was bisher bei euch der normale Umgang war). Ich gehe davon aus, dass ihr ganzes Leben darauf angepasst ist, dass sie immer zu dir in die Wohnung gegangen ist und dort kocht. Hat sie überhaupt eine ausreichende Küche?
Du hast Recht mit deinen Wünschen. Aber gib ihr Zeit. Setze ihr eine Frist. Den Schlüssel bekommt sie nicht mehr. Ab jetzt ist klingeln angesagt. Aber sprich doch mit ihr, was das Problem ist.

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Vielen Dank für deine lange Antwort und die Gedanken dir du dir machst. Ich versuche mal, es etwas verständlicher zu machen.

Vorab die Kurzversion: an meinen Sohn liegt es definitiv nicht. Es liegt daran das meine Ex nicht „loslassen“ kann.

Ich bin hier der Hausmann. Ich wische, putze, mach die Wäsche für uns etc. und ich koche auch … und das sogar sehr gerne. Ich kümmere mich auch noch um den Garten. Als Vollzeitbeschäftigter natürlich ein straffes Programm. Es gab Tage, da hab ich mich um 23 Uhr auf die Couch fallen lassen. Daher hab ich auch mit meiner Geschäftsleitung gesprochen, sodass ich nur noch ein Mal die Woche ins Büro muss, der Rest Home Office. Das spart mir pro Tag 2 Stunden Fahrt und ich kann such zwischendurch mal die Waschmaschine anstellen. Zudem bin ich zuhause wenn mein Sohn von der Schule kommt.
Da die Schule in laufnähe liegt, kommt meine Tochter auch danach zu mir. Ansonsten hätte sie eine längere Busfahrt. Meine Ex holt sie nach der Arbeit dann ab.

Natürlich war es nett gemeint und ich habe es dann zugelassen das meine Frau hier für beide kocht. Immerhin habe ich ja so immer beide versorgt. Deswegen hat sich das auch eingeschlichen.
Und dann hat sie sich mit unserem Sohn beschäftigt. Und du hast schon recht … er hat seine Sachen hier … und deswegen vielleicht im letzten Jahr nur ein Mal bei meiner Ex übernachtet. Wobei ich nicht weiß ob das der einzige Grund ist. Denn er war mit meinen Eltern jetzt eine Woche im Urlaub … und das war keine Abenteuerurlaub.

Er rasselt mit ihr auch öfter aneinander als mit mir. Aus dem einfachen Grund weil ich ihn nicht mehr als Kind sehe. Z.B. klopfe ich bei ihm an und warte bis er mich hereinbittet. Das hat meine Ex nicht gemacht und wenn hat sie angeklopft und ist direkt reingegangen. Er ist auch relativ ordentlich. Wenn ich sauber mache bei ihm, dann brauche ich die Sachen zum wischen eigentlich nur einmal anheben und vielleicht etwas richten. Meine Ex räumt direkt um, zieht dabei aus versehen irgendwelche Stecker vom PC etc. Das nervt meinen Sohn tierisch … zu recht. Ich war letztens mit meiner neuen Partnerin den ganzen Tag unterwegs und mein Sohn entsprechend alleine. Darüber hat meine Ex sich furchtbar aufgeregt … man könne ihn nicht solange alleine lassen. Worauf er aus seinem Zimmer gerufen hat: „doch“. Es sei gesagt das mein Bruder auch im Haus wohnt. Wäre was, könnte er auch bei ihm anklingeln. Er hätte auch nichts zu essen gehabt. Also … er kann sich auch selbst versorgen. Macht sich schon mal Rührei oder wenn dann kann er sich eine Tiefkühlpizza machen … zur Not ein Butterbrot. Ich war nicht über Nacht weg!! Interessanter Weise hatte meine Ex jetzt zwei Wochen Urlaub. Eine vor den Ferien, da hat meine Tochter dann bei mir gewohnt, und eine Woche in den Ferien. Bedeutet, meine Tochter ist jetzt immer alleine wenn meine Ex arbeiten ist. Das ist anscheinend okay. Ich sag aber nichts dazu, weil ich weiß das auch meine Tochter selbständig ist.

Sie lässt ihn nicht los. Wie sie sagt möchte sie Zeit mit ihm verbringen damit sie Einfluss auf ihn nehmen kann(?). Genau wie sie bin ich offiziell Alleinerziehend. Ich habe bei meiner Tochter auch nicht mehr den „Einfluss“ wie früher. Aber sie ist gerne bei mir. Mit wenigen Ausnahmen übernachtet sie am Wochenende immer bei mir.

Mein Fazit: mein Sohn ist lieber bei mir als bei ihr. Was natürlich nicht bedeutet das er nicht gerne mit ihr zusammen ist. Aber da muss er jetzt aus seiner Wohlfühlzone raus und sich mit ihr treffen. Ich besuche meine Tochter auch nicht bei ihr. Das ist es, wo mein Sohn sich jetzt entscheiden muss. Er fährt such mal spontan zu meinen Eltern … das könnte er genauso bei ihr machen.

Und aus all diesen Gründen sehe ich es nicht ein, dass ich ihr weiterhin Zugang zu mein Privatleben geben sollte. Es wird dazu kommen das meine Partnerin hier einziehen wird, und jetzt Eifersucht hin oder her, ich möchte meine Ex dann einfach nicht mehr hier sehen.

Und noch zum Schluss:
Ich zahle hier weiterhin den Kredit für die Wohnung. Sie könnte eine Entschädigung dafür fordern, da ich hier noch wohne. Das hebt sich aber gegeneinander auf, sodass wir uns den Papierkram geschenkt haben.
Und wie in einer vorherigen Antwort schon geschrieben: sie hat nicht das Recht die Wohnung zu betreten. Sie hat sich von einem Anwalt beraten lassen und am gleichen Abend lag der Schlüssel im Briefkasten

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Hallo!
Bin ebenfalls am Ende des Trennungsjahres und so steht meine Ex noch im Grundbuch. Und auch hier war es nicht einfach, ihr begreiflich zu machen, dass sie hier nicht mehr unbegrenzt rein kann.
Habe einen Fehler gemacht als ich anbot, dass sie zum Sachen holen kommen kann, wenn ich arbeiten bin. Ich dachte an eine einmalige Aktion. Aber habe dies nicht ausgesprochen #klatsch. Dies wurde dann über Wochen zum Dauerzustand. Ständig war etwas weg (was durchaus ihr Zeug gewesen sein kann) und ich musste nachkaufen oder ich hatte das Gefühl, jemand war in meinem Schlafzimmer.

Die Krönung war als ich Besuch zum Pizza Essen hatte. Am Tag zuvor fehlte die Küchenmaschine. Diese habe ich nachgekauft, Pizzateig gemacht, kontrolliert ob alles da ist. Arbeiten gegangen und am Abend fehlte dann das Nudelholz. Eher witzig als schlimm, macht aber das eigenen Zuhause unsicher.

Ich habe sie dann gebeten, final nochmals alles durchzugehen und das Haus dann nur noch im "Gast-Modus" zu betreten. Dauerte nochmals 14 Tage. Aber seitdem klappt es ganz gut, auch ohne Schlosser auszuwechseln. Bringt auch nichts, denn wenn sie will, lassen die Kinder sie rein, auch wenn ich nicht da bin.
Sie betritt ohne mich nur noch Esszimmer, Flur und Kinderzimmer und das auch nur kurz. Längere Besuche würde ich unterbinden.

Also mein Tipp: Klare Ansage "Liebe Ex - ab jetzt nur noch im Gast-Modus".
Ein gutes Argument: Du gehst auch nicht in ihrer Wohnung ein und aus.

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Abgefahren, kocht Sie dann für Euch alle? Auch für Deinen neue Freundin #rofl

Stelle mir gerade vor wie Deine neue Freundin auf dem Sofa liegt und Deine Ex räumt drumherum auf... sorry #rofl#rofl#rofl#rofl#rofl#rofl#rofl

Ich würde auch ganz klar sagen das Sie die Mama ist und das kann Sie gerne in Ihrer Wohnung zelebrieren. Dort kann Sie kochen, putzen und das Kind mit Liebe überschütten.
ich weiß nur das meine 14jährige da nicht mehr die Lust zu hätte

Also ich würde es ganz klar regeln, sonst ist die Neue bald weg und die Ex trotzdem noch da