Berechnung Unterhalt

Hallo!
So wie es aussieht, haben mein Mann und ich uns nur wenige Monate nach der Geburt unseres Babys getrennt.
Ich kann es immer noch nicht ganz glauben.
Ich versuche derzeit alles zu regeln, damit ich unsere Haus für mich und unsere Baby halten kann.
Jetzt geht es natürlich auch um Unterhalt für unser Baby und für mich.
Wer berechnet das denn?
Berechnet das Jugendamt auch den Betreuungsunterhalt für mich? Steht mir dieser zu?
Gibt es Nachteile, das vom JA berechnen zu lassen?

Danke schon einmal!

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Auf die Schnelle: Das JA berechnet "grober". Dafür meist eher zugunsten des Kindes. Der Anwalt berechnet sehr genau, dafür meist zugunsten des Unterhaltspflichtigen.

Betreuungsunterhalt steht Dir die ersten 3 Lebensjahre des Kindes zu (auch wenn Ihr unverheiratet seid).
Solltest Du in der Zeit wieder arbeiten, fließt das mit ein, aber nicht zu 100%.

Ich glaube nicht, dass das JA den Betreuungsunterhalt berechnet. Frag lieber den Anwalt.

Falls Ihr verheiratet seid, kann es danach evtl. auch noch was geben, da kenne ich mich aber nicht aus. Ich weiß, dass eine Mutter in den ersten 3 Jahren nicht arbeiten muß. Danach sollte sie zumindest Teilzeit arbeiten. So ab ca 8 Jahren sollte sie auch Vollzeit arbeiten können.

Wenn es um gemeinsames (?) Eigentum geht, solltest Du eh den Anwalt fragen. Da geht es ja auch evtl. um gemeinsame Kredite, Nutzungsgebühr an den anderen, etc.

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Was sagt dein Msnn dazu, das du das Haus haben möchtest?

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Das Haus gehört mir. Ich stehe auch im Grundbuch.

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Könnte sein, das er durch Zugewinn Anspruch auf Geld hat.

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Den Betreuungsunterhalt kanst du auch vom Jugendamt berechnen lassen. Falls du den Unterhalt auch beuurkundet haben willst, geht das beim Betreuungsunterhalt aber nur über einen Anwalt. Beim Kindesunterhalt macht das Jugenamt auch die Beuurkundung.