Unterhalt??

Mein Ex Mann meinte gerade
Seine neue Frau (verheiratet Seit 2019)
Wird voll mit angerechnet bei der Unterhalts Berechnung?
Stimmt das???

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Wie jetzt? Das du für sie auch Unterhalt zahlen sollst? Oder das ihr Einkommen mit hinzugezogen wird bei der Prüfung, ob er ein Recht auf Unterhalt hat? Du hast doch jetzt den Anwaltstermin, sprech erstmal gar nicht weiter mit deinem ex Mann und kläre alles bei dem Termin!

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Das meint doch nur, das er ihr gegenüber auch unterhaltspflichtig ist.

Vielleicht solltest du dich mal richtig beraten lassen damit du weißt, wie deine Rechte und Pflichten aussehen. Hier jedes Mal einen neuen Tread zu starten, ändert ja nichts.

Btw: 260 € für deine Tochter ist nichtmal der Mindestunterhalt. Wer hat das denn berechnet?

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Abend.
Mein Ex Mann bekommt ja kein Unterhalt s
Vorschuss, da er neu verheiratet ist.
Er hat sich beim Jugendamt einen Beistand geholt. Der alles erledigt.
Beim Anwalt sagte er er würde verlieren
Seine neue Frau wird voll angerechnet beim Unterhalt seiner leiblichen Tochter.
Da habe ich keine Ahnung.
Sie hat auch eine 14-jährigen Tochter, die aber beim leiblichen Vater lebt seit sie 6ist.
Ihre Tochter erhält auch unterhalt s Vorschuss da sie nicht zählen kann.
Der gemeinsamen Sohn wird bald 18 und ist in Ausbildung seit 1.8.2021

Mein Ex Mann schrieb mich ja an und meinte er muss ja seit Monaten den Unterhalt s Vorschuss ans Jugendamt zurück zahlen. Auch da habe ich keine Erfahrung.

Wie gesagt ich muss abwarten laut meiner Anwältin.

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Das Einkommen der neuen Frau wird NICHT mit reingerechnet.
Aber der Selbstbehalt deines Ex kann durch das Zusammenleben gesenkt werden. Ebenso könnte man ein eheliches Taschengeld von ihr an ihn bei seinem Einkommen einrechnen. Dazu müsste sie wesentlich besser verdienen.
Aus diesem Grund wurde sie wahrscheinlich auch aufgefordert ihre Einkünfte offen zu legen.

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Der Selbstbehalt kann aber nur von einem Gericht herunter gesetzt werden.

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Nein, stimmt nicht. Geh zum Anwalt und lass den Unterhalt dort berechnen.

Ebenso solltest du auch für euer Kind vollen Unterhalt an ihn zahlen.