Umgangsrecht Kind im Ausland

Guten Abend,
mein Partner hat eine Tochter (9), die mit ihrer Mutter im europäischen Ausland lebt.
Leider diktiert die Mutter ihm alles vor, gewährt ihm kaum einen Umgang mit seiner Tochter und fordert permanent Geld.
An Weihnachten waren sie in Deutschland und wir haben eine 4 stündige Fahrt auf uns genommen, damit wir das Kind 3h lang sehen konnten. Sie hat das alleinige Sorgerecht und weigert sich, dem Vater einer regelmäßigen Umgang zu ermöglichen.
Er fliegt einige Male im Jahr zu ihr, jedoch sieht er sie dann immer nur kurz und hat keine Handhabe - muss sich jedes Mal beleidigen, beschimpfen und bedrohen lassen. Sie hält sich nicht an Vereinbarungen und treibt die Kleine anhand ihrer Launen vor sich her.

Ich habe drei Fragen:
wer kann uns sagen, wieviel Unterhalt er zahlen muss? Aktuell überweist er einen Betrag nach Düsseldorfer Tabelle (der der Mutter nicht reicht). Zählt der Unterhalt aus Deutschland oder aus dem europäischen Land?

Kann er ein regelmäßiges umgangsrecht irgendwo einfordern? Haben andere auch solch eine Erfahrung mit Grenzüberschreitungen der Trennungskinder erlebt?

Ist mein Partner kindergeldberechtigt für das Kind?

Ich danke euch vorab!

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Soweit ich weiss, werden bezüglich Umgangsrecht und Unterhaltszahlungen die Regelungen des Landes angewandt, in dem das Kind lebt. Ich denke, ohne Anwalt kommt Ihr nicht weiter.

Grüsse
BiDi

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Danke dir. Vermutlich hast du recht. Wir wollten uns nun auch endlich mal beim Jugendamt beraten lassen. Anwalt ist so schwierig, denn wenn dieser aktiv wird, wird die Mutter den Kontakt wahrscheinlich komplett einstellen bis eine Lösung da ist. Und das könnte Jahre dauern, was keine Option wäre :-(

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das Jugendamt ist dort zuständig, wo das Kind wohnt, also kein deutsches JA!

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Hallo, also Umgangsrecht und Alimente werden normalerweise von dem Land geregelt, wo das Kind lebt.
Wie andere hier schreiben, nehmt euch einen Anwalt.
Die Frage ist aber, würde ein zweiwöchiges Besuchsrecht überhaupt funktionieren? Also jetzt vom finanziellen her, denn wenn du schreibst, dein Partner fliegt zum Kind, dann stelle ich mir das sehr teuer vor, wenn er das alle zwei Wochen macht.
Und was das gemeinsame Sorgerecht betrifft, auch das ist schwierig umzusetzen, wenn das Kind soweit entfernt wohnt. Die Mutter bräuchte oft Unterschriften von ihm, wie soll das funktionieren?
Besprecht euch mit einem Anwalt, aber mutet euch nicht zuviel zu. Natürlich ist es schön, wenn er den Kontakt zum Kind sucht, aber wenn er dazu jedesmal in den Flieger steigen muss, dann ist es eben sehr begrenzt damit 🙅‍♀️

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Anwalt. Am besten einen, der sich mit den Gesetzen beider Länder auskennt.
Von der Beratung bekommt sie ja nichts mit. Ob der Anwalt dann handelt oder nicht, entscheidet ihr nach der Beratung. Nicht pauschal vorher.

Jugendamt wird euch nichts bringen. Das kann normalerweise nur dann beraten/aktiv werden, wenn es das zuständige ist, wo das Kind wohnt. Wohnt das Kind im Ausland, müsstet ihr das Jugendamt im Bezirk kontaktieren in dem das Kind gemeldet wird. Sofern es da eines gibt und sofern es dort für solche Fragen zuständig ist.

Kindergeldberechtigt ist soweit ich weiß nur derjenige, wo das Kind gemeldet ist. Wohnt das Kind im Ausland, müsste die Mutter klären, ob es dort überhaupt KIndergeld gibt.
Dein Partner ist es meines erachtens nicht, da das Kind nicht in seinem Haushalt wohnt.

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Soweit ich weiß gilt das Umgangsrecht und Unterhaltsgesetzt des Landes, in dem das Kind lebt.

Kindergeldberechtigt ist er nicht. Das Kindergeld erhält derjenige bei dem das Kind lebt. Wobei es in dem Fall, indem Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird nicht stimmt. Denn die Düsseldorfer Tabell zieht hälftig das Kindergeld ab. D.h. wer nach Düsseldofer Tabelle zahlt erhält automatisch das halbe Kindergeld.

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lebt sie in der EU oder in Europa, er muss immr nach dem Recht des Landes zahlen,
es ist aber zum Beispiel aus der Schweiz oder in die Schweiz Unterhalt nicht anforderbar.
bei einem Anwalt braucht ihr wahrscheinlich 2
und Sorgerecht kann er einklagen!

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