Düsseldorfer Tabelle

Hallo,

ich beschäftige mich gerade mit der Düseldorfer Tabelle und hab was gelesen, wo ich jetzt auf dem Schlauch stehe... bei den Zahlbeträgen ist ja das Kindergeld bereits abgezogen und dort steht der reine Betrag, den der Unterhaltspflichtige zahlen sollte.
Nun ist es so, as ich gelesen hab, das der Betrag, der in der jeweiligen Spalte bei Alter und Einkommen steht wohl für 2 Kinder berechnet ist. Dort steht ja auch ... 1. und 2. Kind und drunter dann gestaffelt 3. und 4. Kind usw... Ich habe nur 1 Kind ... bedeutet das nun, das ich diesen Betrag halbieren muss, weil ich nur1 Kind habe oder ist dies der Betrag für 1 Kind und ich müsste ihn verdoppeln, wenn ich zwei Kinder hätte?

Ich hoffe, ich habe es einigermassen verständlich rübergebracht, wo ich gerade auf dem Schlauch stehe ....

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Das kommt daher, weil es für Kind Nr 1 und 2 das gleiche Kindergeld gibt (219€). Kind 3 bekommt 225 und deshalb ist das ein anderer Zahlbetrag. Du musst das ablesen was bei erstes Kind steht.
Prinzipiell dürfte der KV eine Einkommens Stufe hoch rutschen wenn er nur einem Kind unterhaltspflichtig ist. Wird dir der Anwalt oder Beistandschaft aber schon sagen.

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Bei uns geht nichts über Anwalt... wir kriegen das so hin ... weisst du zufällig, ob Kosten wie Nachhilfe z.B. im Unterhalt schon drin sind? Da hab ich auch unterschiedliches gelesen...

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In der Regel ist Nachhilfe Mehrbedarf. Wenn KV aber nach der höchsten Stufe zahlen würde, wird das eher von keinem Gericht durchgewunken. Das kommt auf die Stufe an, in der der KV landet mit seinem Einkommen. Je näher am Mindestunterhalt, desto eher muss er Zusatzkosten übernehmen.
Dazu gibt es allerdings nur Urteile und keine fachliche Weisung der Ämter.

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nein, das Kindergeld ist nicht abgezogen, es wird Hälftig von der Summe abgezogen, wenn du 2 Kinder hättest müsstest du es doppelt nehmen und das halbe Kindergeld wieder abziehen.
Was dem Vater aber immer bleibt, ist der Rechtliche Selbstbehalt, wenn er also wenig verdient, können die Sätze viel tiefer sein

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Bitte richtig informieren!!! Bei den Zahlbeträgen ist sehr wohl schon das hälftige Kindergeld abgezogen.

Tiany, das du es bist ist offensichtlich!