Unterhalt bei Scheidung Mann hat Berufsunfähigkeit

Guten Morgen ihr Lieben,

Ich frage für meine Freundin. Ihr ist momentan alles zu viel.
Ihr Ehemann hat ihr heute die Scheidung verkündet.
Wir haben schon immer mal geredet was wäre wenn, denn in der Ehe lief es wirklich nicht gut, jedoch ist sie jetzt total überfordert.
Da der Mann eine Berufsunfähigkeit hat wird sie kein Unterhalt bekommen. Ich weiß es nicht 100%, glaube aber das der Mann einen gewissen selbst behalt hat.
Die ältere Kind ist 7 und das jüngste 2.

Wisst ihr ob man in dieser Konstellation Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat? Ich habe mir die Finger wund gesucht.

Herzliche Grüße
Celest

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Ich bin mir nicht sicher wie das abläuft, aber ich denke das das Jugendamt da genaue Auskünfte geben kann.
Vielleicht reicht da ja sogar schon ein Anruf.
Die sind doch für die kindesunterhaltsgeschichten da.
Und in der Düsseldorfer Tabelle ist es eigentlich auch gut heraus zulesen.

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Vielen Dank für deine Antwort. Sie muss dann Montag mal dort anrufen. Ich habe in der Düsseldorfer Tabelle nur gelesen das bei nicht erwerbsfähigkeit der Selbstbehalt bei 1.180 liegt und die Berufsunfähigkeitsrente ist nicht viel höher. Momentan hat er einen 400 Euro Job, jedoch wir lange er diesen noch mit seiner Erkrankung schafft ist nicht abzusehen.

Herzliche Grüße

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Das ist der Selbstbehalt bei erwerbstätigigen!
Bei nicht erwerbstätigigen liegt er bei 960 Euro.!!

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Wenn der Mann berufsunfähig ist könnte er die Kinder zu sich nehmen und betreuen. Da stellt sich die Unterhaltungsfrage gar nicht.

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Hallo, Ja natürlich wäre das eine Option, wenn die Umstände nicht so dramatisch wären. Mit dem jüngsten Kind möchte der Mann nichts zu tun haben. Ich kann das selbst nicht fassen. Sie muss um alles betteln das er mal 5 Minuten auf die Kinder schaut, um mal schnell mit dem Hund gassi zu gehen. Ich meine seine Erkrankung (MS) ist schuld , das er aggressiver wird. Sie wollte sich schon so oft trennen. :(

Aber das alles ist ja nicht das eigentliche theme. Aber danke für die Antwort.

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Ich bin in der gleichen Konstellation. Mich würde die Antwort vom Jugendamt sehr interessieren. Soweit ich mal gelesen hatte ist es egal ob es Gehalt oder Rente ist. Es zählt der mindestselbstbehalt

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Berufsunfähig oder erwerbsunfähig?

Selbstbehalt gibt es ja immer. Die Höhe ist entscheidend.
Berufsunfähig heißt ja, dass er in seinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten darf. Je nach Schweregrad, kann er dann ja in einem anderen Beruf arbeiten. Etwas dazu verdienen oder Vollzeit arbeiten. Je nachdem, welchen Beruf er vorher ausgeübt hat, was die Ursache ist, etc.

Erwerbsunfähig heißt, dass er nicht mehr arbeiten kann.

Ist sein Verfahren noch am Laufen? Also ob er Frührentner wird, Umschulung machen wird und und und?

Unterhaltsvorschuss ist ja dann möglich, wenn der Vater nicht zahlen kann.
Wie das im Einzelfall ist, müsste man beim Jugendamt ausrechnen lassen.
Dann wird natürlich geprüft, ob er wirklich nicht bezahlen kann.

Im Zweifel beim Jugendamt, Beistandschaft anrufen und dort nachfragen.
Trennung steht ins Haus. Sie ist unsicher.
Was sollte sie vor der Trennung noch tun?
Welche Einkommensnachweise werden berücksichtigt, ggf. auch ihre.

Bei einem Anwalt auch beraten lassen.
Dabei auch unterschieden zwischen Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt usw.

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Wenn der Vater z. B 1700 Euro verdient, Selbst Unterhalt ist 1160 Euro. Wird davon das Kindergeld abgezogen? Sprich 2 Kinder normal 800 Euro unterhalt minus die Hälfte vom Kindergeld? Oder zählt beim Selbstbehalt dann 600 Euro (Kindergeld schon abgerechnet?)