Vaterschaftsanerkennung?

Hallo..
Ich bin derzeit Schwanger & vom Kindsvater getrennt. - er hat den Kontakt zu mir komplett abgebrochen.. Ich wollte ihn vor der Geburt beim Jugendamt als Vater angeben, nun sagte man mir aber, dass Jugendamt bzw. die Beistandschaft könnte erst nach der Geburt des Kindes tätig werden, und ihn anschreiben bezüglich der Vaterschaftsanerkennung? Hat jemand schon mal die Erfahrung gemacht und weiss ob dass so stimmt? Gerne würde ich eure Erfahrungen dazu wissen.. LG

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Hallo.

Die Beistandschaft beim Jugendamt kann ihn natürlich auch schon vor der Geburt anschreiben und noch mal die Chance geben, vor der Geburt freiwillig die Vaterschaft anzuerkennen ...

... will er das nicht, wird er nach der Geburt abermals dazu "eingeladen" ...

... will er wieder nicht, wird Vaterschaftsfeststellungsklage erhoben ...

... hier rate ich allerdings zu einem Anwalt (die Beistandschaft kann formlos aufgehoben und auch wieder formlos irgendwann eingerichtet werden) ...

... 1. ) es geht erfahrungsgemäß alles sehr viel schneller ... 2.) dieser kann durch seine Argumentation erreichen, dass Ihr noch nicht einmal (selbst) vor Gericht müsst und der Richter nach Aktenlage das Abstammungsgutachten anordnen kann ... 3. bei positiven Ergebnis kann auch das Urteil nur schriftlich erfolgen (ob das gewünscht ist, würde der Richter dann bei den Anwälten abfragen) ... 4. der Anwalt hängt die Unterhaltsklagen (für Kind und Dich) gleich an die Vaterschaftsfeststellungsklagen an, so dass der Unterhalt direkt bestimmt und tituliert werden kann ...

... wenn beim Kindsvater nicht groß was zu holen ist, kannst Du nach dem Urteil wieder eine Beistandschaft einrichten, die sich dann mit ihm rumschlagen dürfen ...

... ist er zahlungsfähig, aber nicht willig, lass ihm von einem Anwalt weiter Feuer unterm Hinter machen ...

... bis alles geklärt ist, Unterhaltsvorschuss beantragen (das ist unabhängig von einer Beistandschaft, da andere Abteilung im Jugendamt) und für Dich springt gegebenenfalls das Jobcenter ein, wenn Dein Elterngeld nicht reicht, bis der Unterhalt auch für Dich geklärt ist.

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Nachtrag:

Hat der KV bis zur Geburt NICHT anerkannt, darfst Du ihm bei der Anmeldung beim Standesamt NICHT angeben ... einfach das Feld freilassen.

Das Standesamt kennt nur "ehelicher Vater / Vaterschaft anerkannt; bzw. festgestellt" oder "Vater unbekannt".

Kommst Du einfach mit einem in dem Moment nicht offiziellen Namen an, wartet das Standesamt, bis alles geklärt ist, und Du bekommst Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigungen nicht, die Du für diverse Gelder benötigst.

Der Vater wird dann, wenn alles geklärt ist, nachgetragen ... wenn es vor Gericht gegangen ist, geht das automatisch.

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Vielen Dank für deine Antwort!

Also mir wurde beim Jugendamt ganz klar gesagt, sie werden ihn vor der Geburt nicht anschreiben.. Ich habe mich extra drum bemüht.. Ich soll dann auch nach der Geburt den Antrag auf Beistandschaft einreichen. Dann würde man den Vater informieren.
Mich verwirrt dass etwas, dass man da vor der Geburt nichts macht, deshalb weiss ich überhaupt nicht ob dass so normal ist..

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Dann scheint Dein Jugendamt nicht sonderlich bemüht und engagiert zu sein ... denn natürlich kann man auch schon vor der Geburt den Vater freundlich fragen, ob er die Geburt nicht doch schon anerkennen möchte ...

... also ein Grund mehr, das Ganze direkt über einen Anwalt laufen zu lassen.

Und eine Beistandschaft muss man auch nicht BEANTRAGEN ... die richtet man einfach mit einem Dreizeiler ein.

Schau Dir an, wie es nach der Geburt mit dem Jugendamt läuft ... ansonsten direkt zum Anwalt.

Und direkt Unterhaltsvorschuss beantragen ... bei der Unterhaltsvorschusskasse.

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Ich würde sofort eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten. Die kümmern sich dann um die Vaterschaftsfeststellung und den Unterhalt.
Ob das Jugendamt den Vater vor oder nach der Geburt anschreibt, ist im Grunde egal. Sie können ihn sicherlich vorher anschreiben, wenn er die Anerkennung dann verweigert, kann das JA, bevor das Kind auf der Welt ist, allerdings auch nicht viel ausrichten.

Erkennt der Vater die Vaterschaft auch nach der Geburt nicht an, bzw. reagiert er einfach auf nichts, wird gerichtlich ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft eingeleitet. Gleichzeitig kannst du Unterhaltsvorschuss für dein Kind beantragen.

Du musst dann mit eurem Kind zum Kinderarzt und dort eine Speichelprobe abgeben. Der Vater gibt auch eine Speichelprobe ab (wenn nötig, wird das polizeilich durchgesetzt). So wird die Vaterschaft über einen Gentest nachgewiesen und rechtskräftig. Das ganze kann ein paar Wochen/Monate dauern.
Der Vater ist rückwirkend ab Geburt unterhaltspflichtig.

Da du dann wahrscheinlich schon eine Zeit lang Unterhaltsvorschuss erhalten hast und der Unterhalt, den der Vater zahlen muss, ggf. höher ausfällt, kann es sein, dass du eine Nachzahlung erhältst. In jedem Fall kümmert sich das JA um die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.

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"Du musst dann mit eurem Kind zum Kinderarzt und dort eine Speichelprobe abgeben. Der Vater gibt auch eine Speichelprobe ab (wenn nötig, wird das polizeilich durchgesetzt)."

Bei einem gerichtlich angeordneten Abstammungsgutachten werden die Speichelproben beim Amtsarzt genommen; bei einem großen Gutachten auch von der Mutter.
Selbstverständlich wird dort so terminiert, dass sich Mutter und Vater nicht über den Weg laufen ... und ja, da gebe ich Dir recht, der Vater wird bei Weigerung gegebenenfalls polizeilich vorgeführt.

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Ich kann (leider) aus eigener Erfahrung sagen, dass die Speichelprobe des Babys beim Kinderarzt entnommen wird. Ob das immer so ist und wo der Vater seine Probe abgeben musste, weiß ich nicht.
Es handelte sich um ein gerichtlich angeordnetes Abstammungsgutachten.

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