Aufenthaltsbestimmungsrecht

Undzwar bin ich gerade ein bisschen verwirrt. Zur Vorgeschichte: Ich war Seit Anfang der Schwangerschaft nichtmehr mit dem kindavater zusammen. Als der kleine 1,5 Jahre alt war, kam plötzlich mein ex ,da seine ex Freundin schluss gemacht hat und er auch seine ganzen freunde verloren hat. Jedes 2 Wochenende findet Umgang statt und es läuft nicht so pralle. Er interessiert sich trotzdem nicht fürs Kind, meldet sich nie wie es ihn geht und beim Umgang ist er mehr am Handy als mit dem kleinen am Spielen ( beweise liegen vor) damit er nicht beim Jugendamt meint,dass ich nur Blödsinn erzähle. So wie ich weiß, habe ich das alleinige Sorgerecht aber hat man auch automatisch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Der kleine wohnt natürlich seit Anfang an bei mir. Ein guter Freund sprach mich nämlich an man sowas erst schriftlich haben muss?

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Wenn Du das alleinige SR hast, schließt das das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit ein

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ja, da ist er wohl außen vor,.

du kannst sorgerecht ohne aufenthalt haben, aber nicht andersrum.

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bevor du ihm da was beschneiden willst, sprich aber mit dem hjugendamt über deine sorgen, die können dir da ganz schön ins knie treten, wenn die nicht seiner meinung sind.

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Ne mir ist das ja alles egal. Es ist ja nicht kein Pech, wenn er es mit den kleinen versaut. Ich wollte einfach nur wissen, ob ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe oder nicht. Man muss ja meist die Vorgeschichte schreiben, sonst können manche mir meine frage nicht beantworten ohne iwas zu wissen.

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auch mit vorgeschichte ist das echt schwieirg genug...

bei mir ist das ja auch sehr wirr, und vieles hat auch keinen sinn, aber ist eben so beschlossen und ich steh doof davor...

mein ex hat es sich völlig mit den kindern versaut, außer dem volljährigen will da keiner mehr freiwillig hin, aber das interessiert die vom jugendamt überhaupt nicht.

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Wie schon geschrieben hast du bei alleinigem Sorgerecht auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Aber all das hat rein garnichts mit dem Umgangsrecht zu tun. Also Umgang verweigern, weil er in deinen Augen nicht gut genug ist funktioniert nicht...

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Hä? Hab ich irgendwo geschrieben, dass ich den Umgang verweigern möchte ? Meine Frage war einfach nur, ob ich dann auch automatisch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe. Mehr nicht. Kann man nichtmal eine frage stellen ohne das andere Mütter so dumm ankommen und meinen, dass ich den Umgang verweigern möchte.

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Dumm in dem Zusammenhang sind dann eher deine langatmigen Ausführungen zum Umgang, speziell dein Hinweis auf die Handynutzung.

Wenn das alles keine Rolle für dich spielt, warum muss es dann erwähnt werden?

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Ich bin grad auch verwirrt. Was genau möchtest du denn erreichen? Du hast das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Damit kannst du entscheiden, wo dein Kind lebt, wo es zum Kindergarten geht und solche Dinge.

Das Umgangsrecht ist davon unberührt. Du kannst also nicht entscheiden, wo, wie und mit wem dein Ex seinen Umgang wahrnimmt. Er darf in dieser Zeit also entscheiden, wo er sich aufhält.

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Will garnichts erreichen. Wollte einfach nur wissen, ob ich auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe. Nicht das er mal auf die doofe Idee kommt und meint: Das Kind zieht jetzt zu mir. Er ist da bisschen unberechenbar. Sobald ihn was nicht passt oder zum Beispiel hab ich seit ein paar Monaten ein Freund , ging er zum Jugendamt und erzählte da mist. Zum Glück konnten viele Leute es bestätigten ,dass es nicht so ist und ich habe Angst, dass er aus Rache iwann den kleinen komplett zu sich nimmt weil er weiß, dass es mich natürlich extrem treffen würde

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Ok, nein das kann er nicht 😊👍

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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast du. Er kann natürlich zu Gericht gehen und beantragen, aber wenn er, wie du schreibst, kaum Interesse zeigt, wird er das vermutlich nicht machen.