Wohne wieder bei meinen Eltern - Zähl ich als alleinerziehend?

Hallo zusammen,

Aufgrund gegensätzlicher Infos im Internet und Beratungsstelle wollte ich mal nach euren Erfahrungen fragen.

Zu meiner Situation:

Ich bin noch Schwanger, das Kind kommt in knapp 6 Wochen und wird von mir alleine betreut werden, da der KV kein Kontakt möchte - weder zu mir noch dem Kind.
Ich wohne derzeit wieder bei meiner Mutter, in meinem alten "Kinderzimmer" und werde nach der Geburt auch erstmal dort bleiben.
Ich wohne nicht in Miete hier, also das Zimmer wurde nicht an mich vermietet, da es ihr Eigentum ist, sondern ich beteilige mich lediglich an den Nebenkosten und den Einkäufen. Wir sind also keine klassische WG wo jeder ein Zimmer gemietet hat.

Zähle ich damit auch als Alleinerziehend?
Oder zähle ich aufgrund einer anderen Erwachsenen Person im Haushalt nicht als Alleinerziehend?
Sie selbst geht arbeiten und bezieht keine Leistungen und ich bin jetzt im Mutterschutz und habe davor auch gearbeitet und keine Leistungen bezogen.

Ich frage mich das halt momentan wegen dem Elterngeld, da man als Alleinerziehende ja 14 Monate in Anspruch nehmen kann und wegen der Steuerklasse.
Im Internet steht hin und wieder gegensätzliches geschrieben und auch von Anderen hört man gegensätzliche Aussagen, weshalb ich jetzt nicht mehr sicher bin. Ich ging davon aus, dass ich nicht als Alleinerziehend zähle habe aber jetzt wieder vermehrt gehört, dass ich trotzdem als Alleinerziehend zähle und bin etwas verwirrt😅

Danke schonmal für eure Antworten.

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Hallo,

Steuerklasse 2 geht nicht, da dafür keine andere Person über 18 mit dir im gemeinsamen Haushalt leben darf. Egal ob WG oder nicht.

Das Elterngeld dürfte allerdings meiner Meinung nach davon nicht betroffen sein, da die zusätzlichen 2 Monate ja für den anderen Elternteil (in deinem Fall Vater) sind. Da deine Eltern keine Elternzeit nehmen können, ist es nach meinem Verständnis egal dass ihr in einem Haushalt lebt und in dem Fall zählst du als Alleinerziehend.

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Genau so ist es korrekt

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Danke für die Antwort😊

Ja so dachte ich das auch, im Internet steht halt so viel widersprüchliches😅
Eben auch dass man aus steuerlicher Sicht als Alleinerziehend zählen sollte, was ich ja in dem Fall nicht tun würde oder?

LG

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Hallo

EG ist egal wo du wohnst, das bekommst du 14 Monate. Steuerklasse 2 steht dir nicht zu, da du mit Personen über 18 (eigene Kinder ausgenommen) im Haushalt wohnst.

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Ok danke dir für die Antwort 😊

Weisst du zufällig wie ich das nachweisen muss, dass ich wegen dem EG alleinerziehend bin? Bzw muss ich das überhaupt nachweisen?

Da dachte ich, ich hab grad den Durchblick über das ganze aber dann irgendwie doch nicht 😅

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Meldebescheinigung hat bei mir gereicht

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Das kommt auf den Antrag und die Situation an:

Elterngeld: du bist alleine für das Kind verantwortlich. Es liegt (bei kein Interesse des Vaters gehe ich bei euch davon aus) kein gemeinsames Sorgerecht vor und er wohnt auch nicht mit dir zusammen.

Daher gehe ich davon aus, dass du beim Elterngeld als Alleinerziehend zählst.
Deine Mutter ist in dem Sinn ja nicht für das Kind unterhaltspflichtig oder verantwortlich.

Bei Rehaantrag oder Krankenhausaufenthalt kann es durchaus anders sein. Da wird dann explizit gefragt, ob noch andere Personen über 18 Jahre im gleichen Haushalt wohnen und die Betreuung in dem Zeitraum übernehmen können. Da wird dann auch nach deren Abreitszeiten gefragt. Diese müssen nicht sorgeberechtigt sein. Da geht es eher um die Betreuung.

Steuerklasse: weiß ich nicht, wie das ist.

Wenn du Anträge stellst, kann es schon sein, dass ihr als Bedarfsgemeinschaft gerechnet werdet.

Bei Kindergarten-/Schulanmeldung/Bank etc. ist es egal, wie die Wohnsituation ist. Da gilt das alleinige oder eben das gemeinsame Sorgerecht. Hierfür müssen entweder beide Unterschriften geleistet werden (gemeinsames) oder man muss eine Bescheinigung einreichen, dass man das alleinige Sorgerecht hat (gibt es beim Jugendamt; sofern er es nicht hat und auch kein Gerichtsverfahren hierzuläuft)

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Danke für die Antwort 😊

Also mir gehts eigentlich nur um den Elterngeldantrag. Da mir heute eben gesagt wurde, dass ich statt 12 Monate die 14 Monate beantragen kann. Allerdings brauch man da wohl auch irgendwie einen steuerlichen Nachweis, dass man steuerlich als Alleinerziehend zählt, deshalb war ich mir jetzt unsicher ob ich dazu zähle.

Ich werde das alleinige Sorgerecht haben, da er auch kein Interesse hat dies einzufordern und wir nicht verheiratet sind und wir wohnen und wohnten auch nicht zusammen, da liegst du richtig.

Eine Frage zur Bedarfsgemeinschaft, vllt weisst du das ja zufällig. Zählt das nicht nur wenn einer der Personen in irgendeinerweise Leistungen bezieht? Also Hartz4 oder sonstige soziale Leistungen?
Aber ja ich vermute auch, dass wir bei gewissen Anträgen als Bedarfs- bzw Haushaltsgemeinschaft zählen.

Ich glaube ich rufe Morgen einfach mal bei der EG-Stelle an und frage da nach 😄

Aber Danke trotzdem für die Antwort😊

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Beim Elterngeld brauchte ich keinen steuerlichen Nachweis.
Wie das steuerlich läuft, habe ich erst einige Jahre später herausgefunden (ich dachte Alleinerziehend wäre es wie Single). Über die Aufklärung hatte ich mich gefreut.

Beim Elterngeld reichte es nicht, den Vater nicht anzugeben. Auch die Geburtsurkunde ohne seinen Namen (er weigerte sich eingetragen zu werden und es dauerte etwas), reichte nicht aus.
Was gebraucht wurde, war konkret die Bescheinigung, dass nicht das gemeinsame Sorgerecht vorliegt und dass ich dafür unterschrieb, dass wir nicht zusammen wohnen.

Die 14 Monate waren kein Problem. Um es überhaupt zu bekommen, zögerten sie es 8 Monate raus. (Es kam dann rückwirkend, war aber anstrengend). Sie dürften mir nicht sagen, was noch fehlt #aerger#klatsch

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Hallöchen zusammen 😊

Erstmal danke für eure Antworten.

Ich hab gerade mit der EG-Stelle telefoniert und diese sagte mir, dass ich keinen Anspruch auf die 14 Monate EG habe, da ich aufgrund einer anderen über 18 jährigen Person im Haushalt -indemfall meine Mutter- nicht als Alleinerziehend gelte.

Sollte sich die Wohnsituation ändern und ich würde in den kommenden Monaten mit dem Kind eine eigene Wohnung beziehen, dann könnte ich nachträglich die 2 Monate noch beantragen.

Danke euch trotzdem 😊

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Okaaaaaaaaaax,
das ist ja seltsam.
Können sie dir einen Paragraphen dazu schicken?

Die andere ü18 Person ist ja nicht für dich unterhaltspflichtig.
Deine Mutter ist nicht berechtigt die 2 Monate oder sonstwie Elternzeit zu nehmen.

Dass sich was verändert hat, ist gut möglich. Meine ist ja schon auch was älter.
Andererseists bin ich doch sehr verwundert.
Und aus Erfahrung prüfe ich Verwunderung inzwischen nach.
(ich hatte schon einige Situationen mit KK, RV, Ämtern, Anträgen wo es hieß, ich sei nicht berechtigt. Und dann kam raus: ich bin berechtigt, die Stelle wollte sich nur Kosten sparen).

Als Laie die Paragraphen zu prüfen ist echt schwierig.

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Hallo,

das scheint korrekt. Auf der Seite des Bundesministeriums für Familien heißt es:

Sie gelten als alleinerziehend, wenn Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:

Der andere Elternteil wohnt weder mit Ihnen noch mit dem Kind zusammen und
Sie gelten steuerrechtlich als alleinerziehend, das heißt: Sie können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen. Das ist normalerweise nur möglich, wenn Sie nicht mit einer anderen erwachsenen Person zusammen leben und wohnen. Bei Fragen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Verstehen kann ich das aber auch nicht. Ihre Mutter hat ja unterhaltstechnisch nichts mit dem Enkelkind zu tun.

LG Nenea

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