Trennung in der Elternzeit

Hallo, mein Partner und ich sind irgendwie am Ende unserer Beziehung. Eine Trennung ist nur eine Frage der Zeit. Wir haben eine 3 jährige Tochter und ein 3Wochen altes Baby. Mich würde mal folgendes interessieren. Ich hab Elternzeit bis 2021. Mein Partner will nur 2 Monate im Sommer nehmen und theoretisch wollen wir gemeinsam dann Urlaub machen. Wenn wir uns nun trennen, dürfte er dann alleine mit beiden Kindern weg fahren? Ich möchte mein Baby natürlich wenn es geht mindestens ein Jahr stillen (ab 6 Monate natürlich zu füttern). Würde er dann mit den Kindern 3 Wochen weg fahren würde für mich ne Welt zusammen brechen. Ich müsste zwangsläufig Abstillen und auch die große so lange nicht zu sehen wäre furchtbar. Wo kann ich mich hier erkundigen? Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Bei einer Trennung soll er sich natürlich kümmern, aber ich möchte nicht, dass er Elternzeit nimmt und mit den Kindern dann alleine weg fährt. Kennt sich jemand aus?

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Ich kenne einen Fall, wo die Eltern dann trotzdem noch einmal gemeinsam auf Urlaub gefahren sind... halt mit getrennten Zimmern, und ein Großelternpaar war auch dabei. Weiß nicht, ob sowas bei euch in Frage kommt!?

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Natürlich kann er Eöternzeit nehmen, die steht im genauso zu wie dir. 3 Jahre.
Und ja, er dürfte auch alleine mit den Kindern wegfahren, genauso wie du auch.

Wenn du das BAby noch stillst, geht das natürlich nicht, aber mit der großen Tochter geht es natürlich.

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Ohne Zustimmung dürfte er nicht weg, ich wurde am Flughafen mehrfach gefragt ob er KV bescheid weiß und da ging es nicht um ein Stillendes Kind.

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Ja, am Flughafen kann das passieren.

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Wenn er nicht mehr mit euch in einem Haushalt leben sollte hat er keinen Anspruch auf Elternzeit.

Ist da nichts mehr zu retten bei euch? Euer Baby ist doch erst 3 Wochen alt, so eine Umstellung kann bisschen dauern...

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Bist du sicher dass er dann keinen Anspruch hat? Wo steht das?
Ja wir probieren es weiterhin aber die Beziehung wackelt gewaltig.

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Natürlich, es steht so im Gesetz. Möchte man Elternzeit und /oder Elterngeld haben muss man mit dem Kind in einem Haushalt leben.

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Das kommt jetzt drauf an, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Wenn die Frau das alleinige Sorgerecht hat, hat sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wie es bei einem gemeinsamen Sorgerecht ist weiß ich nicht. Aber du könntest mal einen Anwalt für Familienrecht fragen. Ich denke nicht das er dir eine einzige Frage in Rechnungsstellen würde, wahrscheinlich bräuchtest du auch keinen Termin. Normalerweise reicht ein Anruf.