Gesetzesgrundlage Beistandschaft?

Hallo,

mein Sohn ist inzwischen 12 Jahre. Ich habe von Anfang an eine Beistandschaft über das Jugendamt. Bei mir läuft es so, dass ich den KV (seit 12 Jahren) jeden Monat bitten muss dem JA das Geld zu überweisen. Er genießt meine Abhängigkeit und jeden Monat sitze ich wie auf Kohlen und warte. Das JA macht gar nichts.

Nun habe ich erfahren, dass es wohl bei vielen (oder allen?) anders läuft. Das JA überweist bei einer Beistandschaft immer zum 1. das Geld und wartet dann auf die Zahlung des KV bzw. kümmert sich darum. Wie ist das denn bei euch? Ich finde keine Grundlage im Internet weder gesetzlich noch beim Jugendamt.

Ich frage mich jetzt natürlich ob das einfach nur an meinem Sachbearbeiter liegt oder generell Willkür der Sachbearbeiter ist wie die das handhaben?

Vielen Dank für Erfahrungen und Infos! :-)

LG Ciara

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Bei mir hat das Jugendamt auch erst überwiesen, wenn der KV gezahlt hat. Und natürlich mahnt es ihn an, wenn das Geld nicht kommt, das ist schließlich die Aufgabe! Wozu brauchst Du sonst die Beistandschaft?

Der Sachbearbeiter ist wohl aus demselben Holz wie der KV auch. Wenn Du Dich kümmerst dann braucht er ja nichts tun. Da würde ich mal nachfragen (nach 12 Jahren ist das reichlich spät), falls er dann wieder nicht in die Gänge kommt, würde ich beim Vorgesetzten freundlich nachfragen.

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Übrigens wenn der Vater so sehr seine vermeintliche Macht genießt würde ich mich vom Jugendamt auch mal zum Thema vollstreckbarer Unterhaltstitel beraten lassen und ggf. einen Anwalt hinzuziehen.

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Hallo,

bei uns läuft es ebenfalls mit der „Beistandschaft“ so ab.

Er überweist ans JA und die dann an mich... egal wann das ist.

Angemahnt wurde immer erst wenn der Monat rum war da ja dann erst für den Monat wirklich nicht gezahlt wurde.
Hier gilt (bei uns) das Zuflussprinzip. Leider.

Denn bei uns (denke auch sonst nirgends) ist festgelegt dass der Unterhalt am ersten auf dem Konto sein muss...

Ich habe nach 7 Jahren einmal den Umgang verweigert und „vorgeschlagen“ doch bitte einen Dauerauftrag einzurichten.

Seit dem gehts...

Lg

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Eigentlich sollte sich die Beistandschaft darum kümmern dem Vater auf die Füße zu treten. Die Verfahrensweise ist generell richtig wenn der Vater ein schlechter Zahler ist.
Zahlt er allerdings jeden Monat einigermaßen pünktlich kannst du nicht viel machen. Sollte er allerdings wesentlich zu spät zahlen und du bist auf das Geld angewiesen, kannst du noch Unterhaltsvorschuss beantragen. Dann würdest du diese Summe pünktlich bekommen und um den Rest kümmert sich das Jugendamt bzw. die Beistandschaft.

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Er zahlt an das Jugendamt -Jugendamt an mich.

Zahlt er nicht, erinnert, ermahnt ihn das Jugendamt. Mit Fristsetzung.
Kommt nichts, bekomme ich Info. Ab Zeitraum x würde es mit rechtlichen Schritten weitergehen.

Diese Frist reizt er gerne aus.
Den ganzen Ablauf im Hintergrund übernimmt das Jugendamt.


Würde er nicht zahlen, könnte ich Unterhaltsvorschuss beantragen. Das würde dann am Monatsersten ausbezahlt und er müsste die sich anhäufenden Schulden ans Jugendamt zurückbezahlen.