Kindsvater will nicht den vollen Unterhalt zahlen

Hallo liebe Urbia Gemeinde,

Heute habe ich mal eine Frage und hoffe,mir kann irgendwer weiterhelfen.

Mein (Noch-) Mann und ich haben uns vor einem Jahr getrennt.Zum Zeitpunkt der Trennung haben wir uns gemeinsam auf einen vorläufigen (bis zum Zeitpunkt der Berechnung durch das Jugendamt) Kindsunterhalt von monatlich 250 Euro "geeinigt".Natürlich war mir das,als Studentin, nicht recht aber er hat sagte,dass er zu dem Zeitpunkt keinesfalls mehr zahlen könnte (Umzug,Altlasten,Miete,Neuanschaffungen für seine Wohnung etc).Ich musste ja ehdie Berechnung durch das JA abwarten und meine Mutter hat mir finanziell durch die beschissene Zeit geholfen.

Heute,nach exakt 9 Monaten,habe ich dann endlich Post vom Jugendamt bekommen (zwischenzeitlich hat man mich dort immer wieder vertröstet,sich mit Personalmangel herausgeredet etc).Statt 250 Euro muss er 309 Euro monatlich zahlen.Das heißt zum einen mehr Geld für unsere Tochter,zum anderen,dass er ihr noch 540 Euro aus dem Vorjahr schuldet.

Als ich ihn vorhin mit der Tatsache konfrontiert habe,war seine prompte Antwort:"Das kann ich nicht zahlen und sehe es auch gar nicht ein,dann muss ich mich halt mit dem JA auseinandersetzen und werde das Verpflegungsgeld für die Tage wo meine Tochter bei mir ist (sie ist jedes zweite WE bei ihm...), vom Kindsunterhalt abziehen.Ich habe ja auch nur 1300 Euro (Meine Tochter und ich leben derzeit von 900 Euro...) zur Verfügung und noch andere Schulden!".Das Jugendamt wird das natürlich wenig interessieren,aber diese Tatsache ignoriert er.Er meinte nur lapidar,sein Tag sei anstrengend genug gewesen,er würde sich Heute auch den Brief vom JA nicht mehr durchlesen.

Ich bin stinksauer.Nicht nur,dass er seine TOCHTER um Geld betrügt,nicht mich,es scheint ihm auch total am Allerwertesten vorbeizugehen,wie wir durch den Monat kommen.
Ich hatte lange genug Geduld...wenn ich nächste Woche nicht den errechneten Unterhalt bekomme und einen Vorschlag,wie er seine Schulden bei unserer Tochter zurückzahlen will,werde ich direkt zum JA und Anwalt gehen und plane eine Unterhaltsklage.

Hat jemand von euch ähnliche oder dieselben Erfahrungen gemacht und kann mir raten,wie ich am besten vorgehe?

Beste Grüße,
Netzhaut

1

Ich wäre schon beim Anwalt gewesen. Zeit ist Geld, was hindert dich?

4

Ich hatte erstmal Verständnis dafür,dass er sich Möbel etc in seiner eigenen Wohnung komplett neu anschaffen musste (er verdient ja nicht die Welt) und eigentlich will ich auch kein böses Blut,unserer Tochter zuliebe.Es war allerdings nicht geplant und auch nicht so abgemacht,dass er das als selbstverständlichen Dauerzustand annimmt.Seine Worte waren,dass wenn durch das JA herauskommt,dass er mehr zahlen muss,er das auch tun würde.Naja...hinterher ist man immer schlauer

2

Wenn er nur 1300 Euro hat, kann er maximal 220 Euro leisten, dann ist er am Selbstbehalt. Wie kommt das Jugendamt auf 309 Euro?

Nachzahlen müsste er auch nur, wenn er im letzten Jahr in Verzug gesetzt wurde, also ab der schriftlichen Aufforderung, seine Einkünfte offen zu legen und zu zahlen.

Verpflegungsgeld für die Umgangstage kann er nicht kürzen.

Aber wie gesagt, bei 1300 netto sind 309 Euro zu viel. Er ist auch nicht verpflichtet, die Berechnung des JA zu akzeptieren. Aber klagen kannst du dann natürlich.

LG

3

Das JA kommt auf 309 Euro, weil eine fiktive Steuerstattung von 47 Euro sowie eine Jahressonderzahlung (ich denke mal,das ist das Weihnachtsgeld was auf anteilig auf jeden Monat angerechnet wird) von 100 Euro auf die 1300 Euro angerechnet werden,das Nettoeinkommen sich so also erhöht.Hatte ich vergessen zu erwähnen,Sorry.
Das die Rückzahlung erst ab Beratungstermin beim JA gilt,ist mir bewusst.Ist aber jetzt fast schon ein Jahr her,die haben sich ausgiebig Zeit gelassen

5

Hallo

Er hat aber das Recht, sein Netto zu bereinigen. Also Fahrtkosten zur Arbeit und zurück mit ca 150 Euro im Monat(evtl auch mehr) private Altersvorsorge. Das muss noch vom Netto abgezogen werden, dann würde er unter den Selbstbehalt rutschen wenn er 309 Euro zahlen muss.

weitere Kommentare laden
7

Hallo! Ja, ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht. Finanziell und was Umgang angeht. Bei uns war es so, dass es nach den Gerichtsbeschlüssen ruhiger wurde.

9

Hallo

Ob er dir noch Geld schuldet, weiß ich nicht.
Er muss ab dem Monat die 309 Euro zahlen, wo das Ja ihn auffordert. Nachzahlen muss er dann nichts.

Lg

10

Hallo,

das trifft nur dann zu, wenn die "Vereinbarung" tatsächlich so geschlossen wurde, wie es im Ausgangspost steht.

Was aber irgendwo bei dem Ganzen "untergeht" - gefordert wird der MKU für ein Kind in der 2. Altersstufe - dieser kann jederzeit gefordert werden und der Pflichtige, nicht der/die Berechtigte hat darzulegen und zu begründen warum dieser nicht geleistet werden kann .... ein pauschales "kann nicht" wird kein Familiengericht überzeugen.

LG

11

Da steht dann Aussage gegen Aussage.
Wenn sie ihn nie aufgefordert hat 309 Euro zu zahlen, hat er "Glück"
Die DD Tabelle hat keine Gesetzeskraft!

weiteren Kommentar laden
18

Ob er die 540€ aus der Vergangenheit zahlen muss sehen ich noch nicht, oder steht das so im schreiben vom JA? Falls nicht wirst du dieses Geld wohl nicht sehen. Entscheident ist ab wann er den Betrag zahlen muss. 309€ sind der Mindestunterhalt ab 2019 für Kinder ab 6Jahren! 2018 waren es (glaube ich ) 10€ weniger.
Den Mindestunterhalt MUSS er zahlen, zur Not muss er mehr arbeiten! Er kann NICHTS abziehen wenn er euer Kind am We hat, ihm wird beim Unterhalt nämlich die Hälfte des Kindergeldes angerechnet was genau diese Kosten abdeckt!
Ich würde mir mit der Berechnung vom JA einen Unterhaltstietel holen, auch wenn du mit Pech trotzdem nicht an Geld ran kommst...

Sein Eigenbedarf liegt bei 1080€, also entweder er Lügt bei seinem Gehalt oder die Berechnung vom JA ist falsch.
Dir wird nichts anderes übrig bleiben als es vor Gericht zu klären

19

Das Kind ist 8. Da stimmt der Betrag von 309 Euro schon.

21

Aber sein Einkommen ist angeblich nur 1300€, sein Selbstbehalt sind 1080€. Dann bleiben 220€ für den Unterhalt!
Das meine ich damit das irgedwo eine Rechnung nicht stimmt.
Entweder er hat im Jahresdurchschnitt mehr (Urlaubsgeld, Jahressonderzahlung etc) oder die Rechnung ist falsch...
Ich würde es gerichtlich klären lassen!

weiteren Kommentar laden
24

Da habe ich echt Glück mit dem Jugendamt.

Ich habe den Antrag gestellt auf Beistandschaft.
Das JA hat ausgerechnet, wie viel er VORLÄUFIG zahlen musste. So wurde es ihm und mir mitgeteilt.

Als dann der tatsächliche Wert feststand, gab es eine Aufstellung, dass er die Differenz des AB ANTRAG STELLUNG zu wenig bezahlten Unterhalts nachzuzahlen hätte. Zusätzlich den laufenden Unterhalt.

Wie, das hat das JA geregelt. Auch die Höhe der Raten durch die Nachzahlung.
Im tatsächlichen Wert war dann der Selbstbehalt, seine abziehbaren Schulden etc. schon abgezogen und mitberücksichtigt.


Ärger macht er deswegen immer mal wieder. Da es über das JA läuft, bekomme ich die Infos von dort mit. Bei Unregelmäßigkeiten melde ich mich, das wissen sie dann schon und sind bereits in Bearbeitung - direkt mit ihm.