Nach einem Jahr plötzlich wieder Umgang?

Hallo ihr Lieben.
Ich habe eine Frage, welche mir Kopfschmerzen bereitet...

Ich bin seit anderthalb Jahren vom Kindsvater der Kleinen (grade 3 Jahre alt geworden) getrennt. Er hat sich die ersten 3 Monate nach der Trennung sporadisch um sie gekümmert, hat immer wieder Termine abgesagt und sich schlussendlich gar nicht mehr gemeldet. Dies geschah nach einem Streit beim Anwalt, während dem eigentlich die Frage nach Unterhalt geklärt werden sollte. Er hatte da schwierige Phasen, Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit etc.
Als er sich plötzlich damals nicht mehr gemeldet hatte war die Kleine ziemlich durcheinander und durch den Wind, schlief sehr schlecht und weinte viel. In der KiTa wurde sie eine zeitlang ziemlich „aggressiv“ und wirkte bedrückt. Nun haben wir ein Jahr lang wieder alles versucht aufzubauen und es läuft gut, sie wirkt zufrieden. Sie fragt auch gar nicht mehr nach ihrem Vater.


Letzte Woche, nach über einem Jahr ohne Kontakt, hat er zu ihrem Geburtstag ein Päckchen geschickt, und einen Tag später einen eingeschriebenen Brief. In diesem Brief schreibt er, er würde sich entschuldigen und verstehen dass ich enttäuscht und wütend bin. Weiterhin sagt er, er würde die Kleine vermissen und jetzt wieder Kontakt wollen. Wir könnten uns ja mal zum Kaffee verabreden und das weitere klären.

Meine Frage nun an euch... wie seht ihr das? Wie soll ich damit umgehen? Was ist, wenn er sie jetzt 2-3 Mal sehen will und dann wieder verschwindet? Was macht dies mit unserem Kind? Sie ist sehr sensibel und wir haben gerade nach einem Jahr endlich wieder alles ein bisschen aufgebaut und sie wirkt glücklich. Soll ich das auf‘s Spiel setzen, nur damit er plötzlich wieder verschwinden könnte?


Liebe Grüsse,
ET

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Hey,
Rein rechtlich und als Grundgedanke allem hat euer Kind einen Anspruch auf beide Eltern.
Sicherlich spielen viele Faktoren hinein, viele davon wirken sich nicht positiv auf die psychische Gesundheit eines Kindes aus, welches in einer Trennung aufwachsen muss.

Vielleicht könntest du dich erst einmal ohne Kind mit ihm treffen und gucken, wie ernst es.ihm ist, vielleicht wirst du ja positiv überrascht.

Und anders herum, wirst du dich irgendwann der Frage gegenüber stellen müssen, die deine Tochter hat, wo Papa ist und warum sie ihn nicht sehen kann.
Ich würde einfach versuchen, ein realistisches Bild vom Vater herzustellen, mit allen Konsequenzen.
Auch innerhalb einer funktionierenden Elternschaft läuft nicht alles tutti, die Kinder wissen irgendwann genau, wer.was kann und wer nicht.

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Ich würde mich wohl auch erstmal ohne Kind mit ihm treffen. Ihm deutlich machen, was er bereits einmal angerichtet hat.
Und vielleicht jemand externen suchen, der das Ganze dann objektiv begleitet.
Im Endeffekt wird er recht bekommen, wenn er das Ganze gerichtlich festlegen lässt und das ist für das Kind sicher auch nicht das Wahre. Es wird auch nicht mehr lang dauern bis doch wieder Fragen auftauchen werden.

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Zu aller erst ist es doch schön dass er sich meldet und nun vorhat wieder sein Kind zu sehen.

Die Regeln würde ich aber ganz klar festlegen.

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Welche Regeln denn zum Beispiel?

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Das Umgang nicht halbjährlich stattfindet sonder regelmäßig im Abstand von x Tagen oder x Wochen.

Dass man sich rechtzeitig abmeldet, sollte man den Termin nicht wahrnehmen können bzw zu spät kommen.

Dass die ersten Treffen mit der Mutter stattfinden werden etc

Wenn ich merken würde, dass das nicht klappt, würde ich für begleiteten Umgang plädieren.

Es muss ihm klar gemacht werden, dass es hier um das wohl seines Kindes geht, nicht nach seiner Lust und Laune!

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Der Vorschlag mit dem Treffen ist doch schonmal gut. Sprich erst einmal mit ihm, lass Dir erzählen, wie sein Leben aussieht (das sollte aber kein Verhör werden) und erzähl ihm auch, was nach seinem Verschwinden passiert ist. Zeig ihm Bilder und erklär ihm, wie eure Tochter tickt und was sie durchgemacht hat. Sag ihm mehrfach deutlich, dass sie Stabilität braucht.

Wenn er sie dann weiterhin regelmäßig sehen will und Du unsicher bist, kann über den Kinderschutzbund begleiteter Umgang eingerichtet werden. Zuerst findet nochmal ein Elterngespräch statt, bei dem ihm auch nochmal klar gemacht wird, wie wichtig Kontinuität ist. Und dann wäre auch jemand vom Fach dabei, der beobachtet, wie das Kind auf ihn reagiert und wie der Umgang aufgebaut werden kann.

Du kannst ihm nach dem Gespräch auch begründet den Umgang verwehren, wenn er Dir zu unbeständig wirkt. Aber Du musst dann damit rechnen, dass er sich selbst Unterstützung sucht (Jugendamt, Anwalt) und dass ein Richter vielleicht nicht so sanft vorgeht und aufgrund eines oberflächlichen Eindruckes mehr zugunsten des Vaters entscheidet. Ich wäre also lieber so kooperativ wie möglich, weil das am Ehesten dem Kindeswohl entspricht.