Kindsvater will gemeinsames Sorgerecht nur noch Angst

Hallo meine Lieben,

jeden Tag diese verdammten Bauchschmerzen, was kommt als nächstes. Der Kindsvater war seit April nicht mehr bei uns, ich habe mich damals von ihm getrennt, weil er Häusliche Gewalt gegenüber von uns angewendet hat. Jetzt aber will er das gemeinsame Sorgerecht und ich weiß nicht mehr wo vorne und hinten ist.

Ich sehe ihn jetzt schon beim Gerichtstermin geputzt und gestriegelt vor mir sitzen und ich weiß nicht was mich vor Gericht erwarten wird. Jeden Tag habe ich diese Angst, dass er mit all seinen Lügen vor Gericht durchkommen wird. Auf Facebook veranstaltet er seid Monaten ziemlichen Psychoterror gegenüber mir, wie schlecht ich doch bin und dass alles gelogen wäre und das ganze ist für die Öffentlichkeit erkennbar.

Ich hoffe ihr könnt mir mal eure Erfahrungen berichten, ich habe echt Angst, dass er mit all seinen Lügen durchkommen wird.

Herzliche Grüße

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Würde mir da keine Sorgen machen. Wenn du ihn früher hoffe ich angezeigt hast und bei fb alles speicherst und dem Gericht zeigen kannst dann kann er sich von eurem kind verabschieden

Häusliche Gewalt gleich kein Sorgerecht

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Es ist alles zum Gericht gelandet, auch das mit Facebook, er droht mir öffentlich und terroriesiert mich seit Monaten immer mal wieder Einträge.

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Dann blockiere ihn bei fb, ignoriere die Einträge oder lösch ganz einfach deinen Account.

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Bitte zeige das Schwein an, vorallem wenn er dich öffentlich fertig macht! Sammle alle Beweise und das Arschloch kann sich vom Sorgerecht verabschieden.

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Hallo!
neben Beweise sammeln würde ich an deiner Stelle auch eine Beratungsstelle aufsuchen. Die können dir am besten sagen wie du damit vorgehen kannst, was auf dich zukommen kann und dir eventuell sogar einen Anwalt vermitteln. Und dich auch vielleicht in einem Gerichtsverfahren unterstützen.
lg und alles gute!

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Hey
Erfahrung hab ich gott sei dank nicht,aber ne frage..
Hast du ihn damals angezeigt?dann hättest du wenigstens was in der hand..ich glaube bin mir aber nicht sicher das er bur das gemeinsame Sorgerecht bekommt wenn du einwilligst,wie gesagt kenn mich nicht aus

Lg

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Nein aber das Jugendamt war da, weil ich Bescheid gesagt habe damals..

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Falsch. Die Zustimmung der Mutter ist glücklicher Weise nicht mer erforderlich.

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Persönliche Erfahrungen hab ich keine. Aber was mich irritiert. Seit wann kann man nachträglich das Sorgerecht zur Hälfte einfordern wenn es zur Geburt alleinig deines war und noch immer ist. Du dagegen bist das er die Hälfte bekommt und auch keine Beweise vorliegen die gerichtlich tragfähig wären was ihn einen Anspruch durchsetzen lässt. Denn Behauptungen sind letztlich keine Beweise. Und wenn er dich via Facebook terrorisiert. Zeichne das auf... mach Screenshots davon... Er schießt sich mit so was sowieso ins eigene Bein sofern du nicht drauf eingehst.

Worauf er Anspruch hat so lange keine Gefährdung von ihm nachweisbar sind... ist Umgangsrecht. Darauf hat jeder Elternteil ein Recht. Sorgerecht wird aber mit der Geburt geklärt bzw bei unverheirateten vor oder nach der Geburt mit deiner Zustimmung.

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Hi,

Gegen den Willen der Mutter konnte der leibliche, nicht mit ihr verheiratete Vater früher kein Sorgerecht erhalten und war insoweit auf die Zustimmung der Mutter angewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hatte diesen Nachteil als einen unangemessenen Eingriff in das nach Art. 6 Grundgesetz geschützte Elternrecht des leiblichen Vaters gewertet. Grund war, dass damit das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber hat zum 19.5.2013 das Recht neu geregelt und die Position des leiblichen und nicht mit der Mutter verheirateten Vaters gestärkt. Damit können auch Väter das Mitsorgerecht für das Kind erhalten, wenn die Mutter nicht zustimmt. Dies kann die Mutter nur dann noch verhindern, wenn dadurch das Wohl des Kindes beeinträchtigt wird.
Text von ner Rechtsseite geklaut.

Also sollte er das Kind/die Mutter geschlagen haben und selbst dann ist es zwingend nötig das dies auch zur Anzeige gebracht wurde, alleine die Aussage der Mutter ist hier nicht ausreichend.

Lg

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Es gibt immer noch kein „halbes“ Sorgerecht!

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Hallo,

Als erstes kann ich Dir sagen, das der Vater Anspruch auf Sorgerecht hat. Und das gerichtlich auch bekommen kann. Häusliche Gewalt gegenüber der Mutter steht nicht im Verhältnis zum Sorgerecht des Kindes🤔
Ich kann Dir empfehlen: gehe in eine Therapie. Solltest Du Deine Gespräche aufzeichnen, diese kann man vor Gericht verwenden.
Es gibt den weißen Ring, der betroffenen Frauen hilft. Rechtlich vor allem.
Geh alle Stellen ab, Jugendamt, Familienberatung, etc. Aber bitte sei immer ehrlich.
LG Mandy

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Hallo,

was macht dir denn konkret Bauchschmerzen, wenn er das gemeinsame Sorgerecht erhält?

Was soll denn dann passieren was er nicht ach jetzt schon machen kann?

LG