Unterhalt alle 2 Jahre über Beistandschaft berechnen lassen

Hallo,

rein theoretisch kann ich ja alle 2 Jahre prüfen lassen.
Zuletzt wurde 2014 neu gerechnet.

Kann es passieren, dass er nach einer neuen Berechnung 2018 weniger Unterhalt zahlen muss?

Grüße

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Hey,
Das kommt darauf an, was er aktuell zahlt, ist es nur der mindestsatz, kann nicht viel passieren, denn er ist rein theoretisch dazu verpflichtet, den Satz zu zahlen.
Was dann passieren könnte, ist, dass du uhv beantragen müsstest, aber er nachweisen muss, dass er alles dafür tut, den Satz aufzubringen.
Ein mühseliges Unterfangen.

Anderenfalls kann es natürlich sein, das er weniger bezahlen muss.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

In meinem Fall wurde der Satz vom Anwalt berechnet, er zahlt weiterhin nur mindestsatz, obwohl er eigentlich nicht kann.
Was er als selbstständiger unter den Tisch fallen lässt, kann ich nicht nachweisen.

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Ja, weil letztes Jahr die Stufenaufteilung neu vorgenommen wurde und vereinfacht ausgedrückt jeder Pflichtige eine Stufe nach unten rutscht.

Aber mal ehrlich: Überprüfung darf keine Einbahnstraße sein. Wenn diese dazu führt, dass er weniger zahlen muss, ist es wohl nur fair, das auch zu akzeptieren.

LG

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das mag theoretisch fair klingen. Praktisch aber nicht vorhanden.

Es gibt ja einen Titel. Der Unterhaltspflichtige muss klagen um weniger zahlen zu dürfen.

dauert alles zusammen knapp ein Jahr und rechnet sich finanziell einfach nie.

Mal aus meiner Erfahrung:

Ich zahle eine Stufe mehr um meine Ruhe zu haben, durch die ganzen Änderungen blickt man ja sowieso nicht durch und sicher ist sicher.

2 Jahre waren auch im Sommer rum und jugendamt hat neu berechnet.

Mir war ja klar, dass ich mehr als im Titel zahle.

Kam dann ein rumgedruckse bis ich die Berechnung eingefordert habe. Im Januar wollen die nochmal nachrechnen.

Sag ich dann nein bei einer Erhöhung, verklagen die mich, die haben keine Anwaltskosten, ich muss aber einen bezahlen ( Bei Unterhaltssachen herrscht Anwaltszwang). Selbst wenn ich dann Recht bekomme, bleibe ich auf den Anwaltskosten sitzen

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Hey,

darf ich aus Interesse fragen, weshalb erst im Januar nochmal nachgerechnet werden soll?

Lieben Gruß,
Clara

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