Unterhalt berechnen - lange Krankengeld bekommen

Hallo ihr Lieben!

Ich habe eine Frage: ich möchte mich demnächst mit dem Vater meiner Tochter zusammensetzen um den Unterhalt neu zu berechnen. Dies ist "längst überfällig" und da sie zusätzlich die nächste Altersstufe erreicht hat, wird sich der Unterhalt nicht unerheblich erhöhen.

Jetzt hat er sowohl letztes Jahr, als auch dieses Jahr mit einigen Unterbrechnungen lange Krankengeld erhalten und ich überlege mir wie ich reagiere, falls er sich darauf beruft (dies also als Einkommensgrundlage anbringt). Es handelt sich um keine chronische Erkrankung, "nur" um einen unglücklichen Heilungsverlauf (falls das wichtig ist).

Aktuell ist er wieder gesund und erhält sein normales Gehalt.

Was würdet ihr tun bzw. ist die Berechnung für solche Fälle geregelt?

Bringt es Sinn mit der Berechnung zu warten bis er 3 Monate sein Gehalt bekommen hat?

Ich bin gerade etwas ratlos #kratz

LG, abendrot #blume

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Wäre denn der Vater wirklich daran interessiert, den Unterhalt zu drücken? Es ist doch auch sein Kind und der Unterhalt kommt ihr zugute. Wenn Du sicher bist, dass er sich da auf jeden Fall bevorteilen will und ihm seine Tochter an der Stelle egal ist, dann würde ich anders vorgehen. Ihm anhand der letzten richtigen Gehaltsabrechnung die zu zahlende Summe mitteilen und fragen, ob er das so akzeptiert oder Einwände hat. Die Berechnung kann ja erstmal über die Düsseldorfer Tabelle stattfinden. Und wenn er wieder mehrere Abrechnungen zusammen hat kann er für sich ja noch eine offizielle Berechnung machen lassen.

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Eigentlich traue ich es ihm nicht zu, da wir bisher immer ein gutes Verhältnis hatten. Im letzten Jahr hat sich aber leider eine Unzuverlässigkeit was Termine etc. angeht, eingeschlichen.

Seine Prioritäten haben sich etwas verschoben :-p sodass ich jetzt für den Fall der Fälle wissen möchte was der beste Weg ist. Er ist leider auch nicht sehr konfliktfähig, sodass Meinungsverschiedenheiten in solch einem Gespräch schlecht zu klären sind #gruebel

Aber wie gesagt, erstmal nur alles theoretisch. ;-) Bin gerne gut vorbereitet.

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Dann geh schrittweise vor, wie ich sagte. Gemeinsam schauen, was in der DDT steht und wenn das dann keine gütliche Einigung ergibt, offiziell berechnen lassen. Wichtig für Dich ist nur, dass Du ihn schriftlich "aufforderst", den Unterhalt zu zahlen. Das kann ja per sehr freundlicher Whatsapp Nachricht sein, in der Du kurz erklärst, dass Du es gerne erstmal per Gehaltszettel über die DDT privat machen willst. Sonst kannst Du nicht rückwirkend eine Nachzahlung fordern, falls er zu wenig zahlt.

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Hallo!

Die Frage ist: Wie sieht denn die Zukunftsprognose aus? Wenn davon auszugehen ist das die Krankheit nunmehr vorüber ist, dann ist für den UH auch vom "normalen" Gehalt auszugehen. Wenn dies noch nicht klar ist, dann wird es kompliziert .....

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Hi, der Unterhalt wird, natürlich nur fals ihr auch rückwirkend berechnet, fur die Monate in denen Krankengeld bezogen wurde/wird natürlich seperat gerechnet. In den Monaten in denen Gehalt gezahlt wurde ist dieses auch die Berechnungsgrundlage.
Lg