Unterhalt vom Jugendamt oder Anwalt berechnen lassen?

Hallo, ich möchte mal nach euren Erfahrungen fragen: habt ihr den Kindesunterhalt über den Anwalt oder das Jugendamt berechnen lassen? Ich war wegen eines Beratungstermins beim Anwalt und dort wurde mir empfohlen es über den Anwalt regeln zu lassen. Aber ganz billig ist das ja leider nicht. Das Ergebnis wird ja bei beiden Varianten dasselbe sein, oder?

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG Leatha mit Sonnenschein (für die diese Situation noch komplett neu ist)

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Hallo, das Jugendamt Abteilung Beistandschaft macht den ganzen Tag nichts anderes als Kindesunterhalt, das sind also absolute Spezialisten. Zumindest in größeren Städten, in denen es eigene Beistandschaftssachbearbeiter gibt.

Ich habe selber schon dort gearbeitet und manchmal kriegt man das kalte Grausen, was die gegnerischen Anwälte so ausrechnen, auch Fachanwälte für Familienrecht.

Aber wahrscheinlich gibt es genauso gute Anwälte wie Beistände, keine Ahnung.

Ich persönlich würde zur Beistandschaft gehen, auch wenn es dort evtl. ein wenig länger dauert.

Übrigens muss man überhaupt niemanden zu Hilfe nehmen, wenn man sich selber einigt, mein ExMann zahlt schon seit zig Jahren einfach so ohne Titel den richtigen Unterhalt.

Jahresnettoeinkommen minus 5 %, in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen und je nach Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen eine Stufe rauf, runter oder so lassen.

Kannst auch gerne hier fragen.

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"Ich habe selber schon dort gearbeitet und manchmal kriegt man das kalte Grausen, was die gegnerischen Anwälte so ausrechnen, auch Fachanwälte für Familienrecht."

Oh, das kann das JA aber auch gut 😉 Insbesondere Faktoren, die den Pflichtigen entlasten, werden gern vergessen.

Schafe gibt es da auf beiden Seiten.

LG

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Ich musste gerade lachen... Denn auch das war mein 1. Gedanke.

Aber klar: jeder will für seine Seite das Beste rausholen!

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Ich kann Dir aus Erfahrung sagen, dass es eben nicht das selbe Ergebnis geben mussn. Wenn der Vater kooperativ ist, dann kannst Du zum Jugendamt gehen und ihr einigt euch. ;-) Sollte er aber nicht bereit sein freiwillig Unterhalt zu zahlen bist Du mit einem Anwalt und ggf. auch anschließendem Urteil besser bedient. #winke

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Das Jugendamt vertritt das Kind und kümmert sich um dessen Vorteil, es wird da keine Einigung geben. Das Jugendamt geht natürlich auch vor Gericht.

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Naja, der Vater zahlt momentan einen Betrag x aber ich möchte nur das, was uns auch zusteht, da es schon desöfteren zu Streit kam und er dann zum Beispiel Geschenke zurück verlangt hat.
Er möchte mir auch keine Gehaltsnachweise aushändigen. Muss er ja auch nicht aber dann halt dem Jugendamt... Ich muss ja monatlich auch wissen was ich an Geld zur Verfügung habe. Ich kann nicht einen Monat 400 Euro kriegen und im nächsten dann nur 100 weil er sauer ist.

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Er muss dir sehr wohl seine Gehaltsnachweise aushändigen, du hast ein Auskunftsrecht.

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§ 1605 Abs. 1 BGB