Was steht einem zu finanziell?

Hallo!

Bin glückliche alleinerziehende Mutter eines 8 Wochen alten Jungen.

Habe inzwischen alles an Anträgen durch und bin dann nun auch aus Mutterschutz raus und in Elternzeit.
Geplant ist ab nächstes Jahr im August wieder arbeiten zu gehen, der Kleine ist auch schon in der Kita angemeldet.

Bis dahin muss ich ja nun aber auch über die Runden kommen. Leben nun von Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss... rund 1200€ sind das im Monat.
Der Kindsvater reagiert bislang noch auf keine Schreiben vom Jugendamt. Wird aber auch noch zur Verantwortung gezogen, zumindest finanziell.

Meine Frage, es gibt ja Mindestsätze, die einem zum Leben zustehen. Wie hoch sind die für Mutter und Kind und was könnte man da noch beantragen bis sich unsere finanzielle Situation gebessert hat?

Lg

6

Du musst vor allem auch deine eigenen Unterhaltsansprüche dem Vater gegenüber geltend machen. Dir steht die Differenz zu zwischen Elterngeld minus Sockelbetrag und letztem Netto.

Allerdings muss der Vater nach Zahlung des Kindesunterhalts dafür noch leistungsfähig sein. Wichtig ist, dass du ihn nachweislich aufforderst. Erst ab dem Monat der Aufforderung gilt er als "in Verzug gesetzt" und muss zahlen. Sollte er die Vaterschaft noch nicht anerkannt haben, geht es auch rückwirkend.

Wichtig ist aber, dass du es tust, da jede Behörde, von der du Sozialleistungen haben möchtest, sehen will, dass du alle Unterhaltsmöglichkeiten ausgeschöpft hast.

Du solltest dir rechtlichen Beistand suchen.

LG

1

Ich glaube nicht das dir noch was zusteht. 1200 Euro sind doch nicht so wenig. Ansonsten vielleicht versuchen Wohngeld zu beantragen

2

Hallo,

du könntest ein paar Stunden in der Woche arbeiten gehen.



vg
novemberhorror

3

Hi!

Wie gesagt ich bin alleinerziehend. Mein Kind grade 8 Wochen alt. Wie soll ich da ein paar Stunden arbeiten gehen? Der Kleine kann ja schlecht auf sich selbst aufpassen.

Lg

23

Vielleicht kann jemand ein paar Stunden in der Woche auf das Kind aufpassen?

4

Hey,
Du kannst versuchen Wohngeld oder Kinderzuschlag zu beantragen. Wenn du beides nicht bekommst, beantrage Hartz 4 zum Aufstocken.

5

Hey,

Ich glaube, du wirst nicht viel mehr bekommen, das einzige wären noch der Unterhalt vom kindsvater, die Nürnberger Tabelle findest du im Netz und je nach dem wie teuer deine Wohnung ist noch Wohngeld.
Alles in allem denke ich nicht, dass es den Kohl fett macht.

Du kannst dich in einem Zentrum wie der Caritas oder der AWO beraten lassen, diese helfen dir auch bei den Anträgen.

7

Moin! Ich muss mal meinen Vorrednerinnen auf die Finger haun... sofern es sich bei deinem Einkommen nicht um den Mindestsatz von 300 Euro handelt, sondern weil du vor der Geburt gearbeitet hast, hast du bei Alg2 einen Freibetrag in Höhe von 300 Euro. Das heißt von deinen 1200 Euro werden nur 900 angerechnet.

Geh also unbedingt zum Jobcenter und lass aufstocken, solange der Vater nicht zahlt. Gerade das erste Jahr mit Kind ist kostenintensiv!

8

Ich meinte mit Einkommen das Elterngeld ;)

9

DU solltest schnellstens zum Anwalt und den Kindesunterhalt sowie Unterhalt für dich vom Kindsvater einfordern.

10

Vielen Dank für eure Antworten!

Hab bereits ne Beistandschaft für meinen Sohn übers Jugendamt, Anwalt wäre mir in der jetzigen Situation zu teuer.

Und ja ich hab vor der Geburt Vollzeit gearbeitet... daher das Elterngeld.

Hab mir jetzt noch nen Beratungstermin bei der Diakonie gemacht und lass mir von denen nochmal durchrechnen ob und wo ich am besten noch was beantrage.

Lieben Dank für die Antworten!

11

Also das Jugendamt ist nur für Kindesunterhalt zuständig und nicht für deinen.

Zudem kannst du dir einen Beratungsschein holen für den Anwalt. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass das wesentlich schneller geht mit den Auskünften des Kindsvaters!

14

Ja das stimmt. Das Jugendamt wollte mir das anhand der Auskünfte des Kindsvaters ausrechnen ob er sozusagen genug verdient um mir noch Betreuungsunterhalt zu zahlen.

Allerdings ist das Jugendamt bereits währrend der Schwangerschaft aktiv geworden und hat ihn angeschrieben. Jetzt nach der Geburt ebenfalls mit Hinweis darauf das es vor Gericht geht wenn er sich nicht meldet und direkt ner Frist... keine Antwort von ihm.
Nach den Sommerferien wird es auch ans Amtsgericht weitergegeben.

12

Hallo

Mindessatz ALG II für dich sind 416 und dein Kind 240 Euro plus angemessene Miete Nk.
Was kostet deine Wohnung?

13

Okay Danke,

Dann bin ich wohl raus, hab ne günstige Wohnung für warm 415€ gefunden...

Lg

15

Hallo
Dann bleiben ca 800 zum Leben für euch 2.
Das sollte reichen.
Denke, das du nichts bekommen wirst.
Lg

weiteren Kommentar laden