Kita Anmeldung ohne Einverständnis vom Vater?

Hallo ihr lieben,

ich hatte schon vor einigen Wochen zum Thema Umgangsrecht angefragt. Es geht um meinem Partner der sein Umgangsrecht auf 4 Stunden im Monat unter Aufsicht der Km hat.

Jetzt ist ebenfalls der Fall eingetreten das die KM wieder arbeiten geht und das Kind in der Kita angemeldet wurde, ohne den Vater zu informieren, noch wurde seine Unterschrift benötigt es gilt geteiltes Sorgerecht.

Nach mehrmaligen Nachfragen sagte die KM erst wie die Kita überhaupt heisst. Mein Partner hat dort angefragt, weshalb er nicht berücksichtigt wurde bei der Anmeldung.
Die Antwort der Kita war das dies ausschließlich mit der KM vereinbart wurde und der Kita Gutschein auf diese ausgestellt war und er demnach auch keine Einsicht in den Vertrag hat.

Nun fragen wir uns ist das rechtens Seitens der KM sowie der Kita, macht es Sinn dagegen vorzugehen?
Bzw geht es darum das mein Partner in allen belangen aussen vor gelassen wird und das nicht auf sich sitzen lassen möchte.
Er hätte die Unterschrift gerne geleistet er hat kein Problem mit der Betreuung in einer Kita, aber er wurde vorab gar nicht informiert. Die KM denkt einfach alles selbst in der Hand zu haben alle Sorgerecht sowie Umgangsfragen, da dies eh vor Gericht geht stellt sich die Frage das Thema dort gleich aufzugreifen.


Vielleicht könnt ihr Licht ins dunkle bringen..

Vielen Dank im voraus..


ZweiLebenEineLiebe

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Ich schätze mal, dass die "KM" sich alleine um das Kind kümmert? Wieso muss er überall Bescheid wissen, es ist ja nicht so, als würde sie auswandern wollen oder das Kind einer lebensverändernden OP unterziehen...? Man kann sich auch anstellen.

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Hallo,

das die KM sich ausschließlich alleine kümmert und dem KV 4 Stunden im Monat in Ihrem Beisein ermöglicht bedeutet, das er gar keine Chance hat sich zu involvieren oder Entscheidungen zu treffen.
Sprich er ist nicht freiwillig aus der Erziehung raus, Sie lässt nur nicht mehr zu.
Und es geht nicht um die Tragweite der Entscheidung sondern um das Recht ebenfalls mitzubestimmen das Kind gehört der KM ja nicht alleine.
Zudem ist es jetzt eine Kita irgendwann die Schule, OP's usw usf.
Meine Frage beruft sich darauf ob dies Rechtens ist und nicht ob sich irgendwer wegen irgendwas anstellt.

Aber vielen Dank für deine Meinung.

Viele Grüße
2leben1liebe

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Man kann sich anstellen, weil man nicht einmal darüber informiert wird, dass eine KiTa Anmeldung für das eigene Kind ansteht? Der Vater meines Sohnes hat gar kein Sorgerecht, trotzdem sehe ich mich in der Pflicht, ihm solche Dinge mitzuteilen, auch wenn ich sie alleine entscheiden kann. Er könnte ja berechtigte Einwände oder Bedenken haben und immerhin stammt unser Nachwuchs zur Hälfte auch von ihm ab, Rechte hin oder her!

Deine Antwort empfinde ich im Hinblick auf den Umgang mit Vätern völlig daneben.

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"Dagegen vorzugehen" (wie soll das konkret aussehen?) macht natürlich gar keinen Sinn, aber er sollte der KiTa belegen, dass er das Sorgerecht genauso hat, wie die Mutter. Das heisst, er muss auch Unterschriften leisten, wenn sie nötig sind. Anscheinend glaubt die KiTa, er habe kein Sorgerecht, ansonsten kann ich mir die telefonische Auskunft nicht erklären, da sie falsch ist. Er hat natürlich Einsicht in den Vertrag.

Das Ganze geht noch weiter: Er darf an Entwicklungsgesprächen teilnehmen und hat allgemein ein Auskunftsrecht, darf das Kind ohne Zustimmung der Mutter abholen, kann Elternvertreter sein und muss über Aktivitäten informiert werden und auch hier ggf. zustimmen. Das alles geht nur, wenn er Sorgerecht hat, ansonsten fällt das weg.

Ich würde nochmal in der KiTa anrufen und fragen, welchen Stand zum SR die Mutter angegeben hat. Und das würde ich mit der Leitung der KiTa klären und nicht mit einer der Erzieherinnen, die kennen sich nämlich oft wirklich nicht so gut aus. Falls man dort davon ausgeht, dass er keine entsprechenden Rechte hat, würde ich den Nachweis persönlich dort vorlegen.

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Hallo,

ja das ist schriftlich erfolgt er hat nachgewiesen das dass GSR besteht. Und dennoch hat dir Kita derart wie oben geschildert reagiert. Als wäre er komplett außen vor der nicht Gegenstand des Vertrages ist.
Gegen die Anmeldung vorzugehen ist natürlich Blödsinn und auch nicht im Interesse des KV, aber der KM aufzuzeigen hier habe ich auch ein Anrecht "zu bestimmen" "Du bist nicht allein verantwortlich" sodass in Zukunft eben nicht alle Entscheidungen alleine über die KM getroffen werden können/ dürfen.

Deshalb die Nachfrage ob die Kita Rechtens gehandelt hat indem sie den Vertrag über die Betreuung ausschließlich mit der KM und ohne Einwilligung des KV geschlossen hat..


Viele Grüße

2leben1liebe

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Ich kenne eure Vorgeschichte nicht, deshalb zielt meine Antwort nur auf die aktuelle Frage ab. Und selbst die kann ich nicht rechtlich, sondern bur emotional beantworten:

um was geht es denn? Ums Recht haben / Recht bekommen?
Um das Kindswohl doch scheinbar nicht?!

Der Alltag mit Baby ist anstrengend genug. Dass die KM wieder arbeiten geht, ist doch super. Dass sie einen Kita Platz noch viel besser. Was soll da der KV mit entscheiden?
Es ist nicht sein Alltag der geregelt werden muss.

Wie ist denn sonst das Verhältnis KV zu KM?

Für mich liest sich das nach einem "sich aus Prinzip" aufregen wollen. Was mit entsprechenden Vorgeschichten sicher auch nachvollziehbar ist - aber eben auch wenig zielführend ist.

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Hallo,

grundsätzlich ist das Verhältnis schlecht bis hin zu nicht vorhanden, lediglich die 2 Besuche im Monat unter der Aufsicht der KM werden besprochen sonst gibt es auf Nachfrage bezüglich des Kindes keine weiteren Auskünfte.
Es geht nicht darum Recht zu bekommen und nicht darum dem Kind zu Schaden wie schon in meinem Beitrag geschrieben war/ist der KV einverstanden mit der Betreuung in einer Kita. Es geht aber letztlich darum das er als KV komplett übergangen wurde letztlich in allen belangen bishin zur Kita. Das Kind wurde im Dezember angemeldet im Februar wurde erst nach mehrmaligen Nachfragen geäußert das dass Kind in die Kita geht und der Name bekannt gegeben. Und wir uns einfach fragen ob dir KM soviel Spielraum hat Dinge selbst zu entscheiden, den KV komplett außen vorzulassen trotz GSR, wozu hat ein KV dieses wenn er letztlich nicht mit einbezogen wird?!

Und das Kinder anstrengend sind wissen wir durch meine Zwillinge (ohne Kitaplatz im gleichen Alter) was letztlich ja nicht Gegenstand der Diskussion war und wir würden ihr gerne das Kind desöfteren "abnehmen" somit hätte sie weniger Belastung das wird aber komplett abgelehnt.

Das er nichts mehr gegen die Anmeldung in der Kita unternehmen kann ist uns in soweit klar darum ging es auch nicht, sondern der KM klar aufzuzeigen hier ist deine Grenze das Kind "gehört" auch "zur hälfte" mir du kannst nicht tun und lassen was du willst.

Da das Umgangsrecht demnächst per Gericht geregelt wird, wäre dies eine möglichkeit das Thema "Kita" bzw weitreichende Entscheidungen die das gemeinsame Sorgerecht betreffen nochmal klar anzusprechen und deutlich zu machen inwieweit die KM Verpflichtet ist den KV einzubeziehen.

Meine Frage bezog sich somit darauf ist das überhaupt der Fall, vielleicht ist es ja Rechtens und die KM hat richtig gehandelt das wollte ich hier vorab erfragen bevor man bei der Gerichtsverhandlung etwas falsches äußert.


Viele Grüße
2leben1liebe

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Guten Morgen! Ich kann dazu aus eigener Erfahrung sagen, daß es trotz aller Fortschritte leider immer noch häufig der Fall ist, daß insbesondere staatliche Institutionen wie Ämter oder kommunale Einrichtungen einen großen Unterschied machen, ob ein Vater oder eine Mutter vor ihnen stehen. Selbst bei gemeinschaftlichem Sorgerecht und wenn sie exakt das selbe verlangen wird (unabhängig von rechtlichen Vorschriften) unterschiedlich gehandelt. Als mein 11-jähriger Sohn damals zu mir gezogen ist, weil er mit seiner Mutter und den neuen Männern in ihrem Leben nicht klarkam, war es mir z.B. unmöglich, ihn bei Einwohnermeldeamt ohne Unterschrift der Mutter umzumelden - obwohl sie ihn bei sich rausgeworfen hatte. Als sie endlich ihre Verweigerungshaltung aufgegeben hat, habe ich das entsprechende Formular einfach mal (rein aus Interesse) ohne MEINE Unterschrift beim Einwohnermeldeamt eingereicht. Die Ummeldung lief ohne Probleme...

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Er sollte einen Strich unter die Anmeldung machen, zur Kita gehen, mitteilen, dass er GSR hat und dann aktiv am Kitaleben teilnehmen. Zu den Elternabenden gehen, an Festen teilnehmen, sich vielleicht in den Elternbeirat wählen lassen. Aktiv sein eben.

Damit bekommt er den Fuß in die Tür. Und wenn der drin ist, kann man vielleicht auch die Leitung und die Erzieherinnen für das GSR sensibilisieren.

LG

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Das würde ich genau so auch raten. Auf die Verteilerliste setzen lassen, an sämtlichen Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen. Ich hab so einen Ex, der sich erst aufführt wie verrückt, weil er nicht überall eingebunden wird und nach kompletter Einbindung noch nie einen einzigen Elterntermin wahrgenommen hat, außer als es um die von ihm getriggerte Entscheidung der weiterführenden Schule ging. Da macht man sich auf Dauer zum Deppen...

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4 Stunden im Monat unter Aufsicht? #schock

Wer hat das denn festgelegt?

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Hallo,

ja unsprünglich war es mal mehr Umgang dieser würde dann systematisch verringert von der KM. Da diese bei den 2 Besuchen a' 2 Stunden immer anwesend ist bestimmt sie alleine darüber wo es stattfindet ( meist kostenpflichtig) und eben das es nur 2 Stunden sind. Natürlich sucht das Kind in diese Zeit die Nähe der KM da diese Ihre Bezugsperson ist und der KM Praktisch keinen Chance hat in der wenigen Zeit eine Bindung aufzubauen.
Jetzt wird das Gericht entscheiden ob der Umgang so fortgeführt wird, oder ob mein Partner "Recht" bekommt und mehr Umgang erhält und natürlich auch alleine mit dem Kind.


Viele Grüße
2leben1liebe

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Ist zwar eine andere Situation bei uns - ich lebe mit meinem Kind und Partner zusammen, wir sind nicht verheiratet, haben aber gemeinsames Sorgerecht: mein Partner hat auch nichts unterschrieben als ich unser Kind in der Kita angemeldet habe! Das Kind geht seit fünf Wochen dorthin, er war noch nicht einmal dort, darf aber den Elternbeitrag zahlen. Bei uns wurde nicht mal nach einer Geburtsurkunde gefragt, es wurden nur Daten aus einem Onlineportal und einem Fragebogen gezogen, da hätte man auch falsche Angaben machen können.

Sei mir nicht böse, aber für mich klingt es nicht danach, als wenn Dein Partner großes Interesse an einem Umgang mit seinem Kind hat. Klar ist es nicht schön, dass die Mutter ihn nicht über die Anmeldung informiert hat, aber vermutlich gibt es dafür einen Grund. Die Kita-Leitung ging sicher davon aus, dass die Mutter die meisten Entscheidungen trifft und setzt die Kommunikation mit dem Vater voraus. Zahlt sie dann auch den Elternbeitrag allein? Eigentlich werden doch Verdienstnachweise beider Elternteile benötigt.
Würde es etwas an der Betreuungssituation ändern, wenn Dein Partner zugestimmt hätte oder möchte er sich ganztägig um das Kind kümmern?

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Hallo,

der Partner hat also kein Interesse am Kind und die Mutter hat einen Grund nicht über die Anmeldung zu informieren.

Wo um Himmels Wissen hast du dieses Wissen her? Aus dem Text der TE die genau das Gegenteil schildert wohl kaum.

Klingt nach Mutter weiß immer was das Beste für das Kind ist.

Entweder bist Du grenzenlos naiv mit einer Einstellung aus der Steinzeit oder du bist selbst so ein Exemplar von Mutter und musst diese daher verteidigen. Anders kann ich mir deinen Beitrag nicht erklären.

LG

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Ich denke absolut nicht, dass die Mutter immer im Recht ist.

Aber ich verstehe nicht ganz, wie es so ganz überraschend kommt, dass das Kind in der Kita angemeldet wird. Es ist doch sicher nicht ganz überraschend, dass die Mutter des Kindes wieder arbeiten gehen will und dass eine Betreuung gefunden werden muss. Grundsätzlich hat der Vater doch nichts gegen den Kitabesuch oder habe ich das falsch verstanden?
Ich habe vielmehr auf den Teil des Beitrags "muss der Vater bei der Anmeldung unterschreiben" geantwortet. Wie gesagt, man kann bei der Anmeldung auch falsche Angaben machen, die die Kita-Leitung nicht hinterfragt oder überprüft. Mein Partner und Vater meines Kindes ist in unserer Kita noch nicht einmal in Erscheinung getreten obwohl wir zusammen leben. In meinem Fall habe ich das Kind einfach angemeldet, weil ich diese Entlastung brauche, egal was mein Partner wünscht. Er hätte die Wahl: Kita fürs Kind und ich suche mir wieder Arbeit oder er zahlt Unterhalt für mich und das Kind.

Meine Interpretation von wenig Interesse kommt daher, dass er nur 4 Stunden begleiteten Umgang haben darf - warum? Wenn ich mein Kind sehen wollen würde, würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, mehr zu erreichen. Worüber reden die beiden Elternteile denn während des Umgangs - da wird doch das Thema Kita sicher mal angesprochen worden sein?

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Hallo,

ich brauchte bei der Kita-Anmeldung meines großen Sohnes keine Unterschrift des Vaters, obwohl ich alleinerziehend war mit gemeinsamen Sorgerecht.

Da ich unser Kind die Woche über allein betreut habe, habe ich mir das Recht genommen, den Kindergarten auszusuchen, der
a) logistisch gut zu erreichen war
b) die von mir benötigten Zeiten anbot
c) Kapazitäten frei hatte.

Mein Exmann war und ist aber Gott-sei-Dank so schlau gewesen, mich bei jeder Entscheidung, die die Sicherung meiner Berufstätigkeit garantierte, zu unterstützen.

"Ihr" müsst der Kindsmutter nicht die Betreuung anbieten, das kann alleine Dein Mann.

Alle wichtigen Entscheidungen, welche unseren Sohn betreffen, spreche ich selbstverständlich mit seinem Vater ab. Und das sehr gerne, denn bis heute hat er mich immer unterstützt und nicht wegen solcher Dinge wie Kindergartenbesuch ein Faß aufgemacht.

Wenn Dein Mann gerne mehr Umgang mit seinem Kind hätte, ist das lobenswert. Dies wird bestimmt im Sinne des K I N D E S beim Gericht festgelegt.

Ich persönlich fand es immer toll, wenn mein Exmann eine nette Partnerin hatte, welche nett und freundlich zu unserem Sohn war und sich mit um ihn gekümmert hatte. Allerdings hätte ich es mir sehr verbeten, wenn mir diese in übergriffiger Art und Weise in mein Leben hereingeredet hätte.

Es ist schon verdammt hart, alleinerziehend und berufstätig zu sein. Da braucht man nicht noch mehr Druck.

Ich wünsche es Deinem Partner und seiner Exfrau/Exfreundin von ganzem Herzen, dass die beiden für ihr gemeinsames Kind Entscheidungen treffen können und nicht einfach aus Prinzip die Entscheidungen des anderen torpedieren. Inwieweit es sinnvoll ist, dass sich der Partner in das Kindergartenleben des Kindes einmischt, welches nicht bei ihm lebt, weiss ich nicht.

Liebe Grüße

Delenn

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Woran liegt das denn, dass der KV sein Kind nur 4 Stunden im Monat unter Aufsicht sieht?

Ich habe (damals nocht nicht getrennt) mein Kind auch allein in der Kita angemeldet. Da hat keiner nach der Unterschrift des Vaters gefragt.