Unterhalt neu berechnen oder nicht ?

Hallo :)

mein Ex-Freund hat sich jahrelang nicht um meinen Sohn gekümmert und auch keinen Unterhalt zahlen wollen.
Ich musste dann leider zu einem Anwalt gehen und diesen einfordern lassen. Da war mein Sohn 4 Jahre alt.
Nun habe ich einen Titel. Jetzt ist mein Sohn 6 Jahre alt und bekommt auch den Mindestunterhalt in seiner Altersstufe. Jedoch habe ich jetzt auf Grund unseres Sorgerechtsprozesses (er möchte nichts mehr mit meinem Sohn zu tun haben und hat das gemeinsame Sorgerecht auf mich alleine übertragen) erfahren, dass er nun auf Montage geht. Er hat sich nie um meinen Sohn gekümmert. Ich finde es nur gerecht, wenn er wenigstens rechtmäßig Unterhalt zahlt.
Jedoch habe ich über Bekannte auch erfahren, dass er ein weiteres Kind erwartet.
Jetzt schießen mir natürlich 1000 Fragen in den Kopf.
Macht es jetzt noch Sinn den Unterhalt überprüfen zu lassen oder kann es dann sein, dass er noch weniger zahlen muss?
Ist es ratsam den Unterhalt vom zuständigen Jugendamt überprüfen zu lassen oder lieber durch einen Anwalt? Wie hoch sind dann ungefähr die Kosten?
Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Ich freue mich wirklich sehr über Antworten.

Liebe Grüße

Schnuffelschnaeuzche

Soll ich den Unterhalt nochmal überprüfen lassen?

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Hallo

Wenn er ein neues Kind erwartet, kann er auch den Unterhalt noch berechnen lassen. Gehe mal dvoan aus, das dein Kind evtl weniger bekommen wird.

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Hallo,

versuche eine logische Abschätzung: er hat derzeit drei Personen Unterhalt zu leisten. Zwei Kindern und einer Mutter. Die Düsseldorfer Tabelle ist auf zwei Personen ausgelegt. Bei drei Personen würde er eine Stufe niedriger zahlen müssen, als seinem Gehalt entspricht.

Das bedeutet unterm Strich, dass er also eine Gehaltssteigerung von zwei Tabellenstufen machen müsste, um für euer Kind eine Stufe mehr zu zahlen.

Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle müsste er also ein bereinigtes Netto iHv 2.300 Euro und mehr haben, um statt 302 Euro 322 zu zahlen.

Zwei Sachen noch:
1. Auskunft kannst du natürlich verlangen. Das bedeutet nicht, dass man zwangsläufig auf eine Änderung bestehen muss.

2. Ja, die Mutter des Babys zählt mit, bis dieses drei Jahre alt ist. Ihre Ansprüche stehen im Rang hinter dem der Kinder, aber für die Einstufung in die DDT zählen alle aktuell Berechtigten.

LG

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Hallo,

Ja... aber genauso könnte man sagen, er müsste mit nur 1 Kind eine Stufe höher zahlen als seine Gehaltsstufe. Das tut er wohl aktuell nicht, da er nur Mindestunterhalt zahlt. Also dürfte der Unterhalt gleich bleiben, ich würde ihn titulieren lassen.

Viele Grüße

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Sie hat doch einen Titel. Dafür ist der Unterhalt berechnet und die Leistungsfähigkeit bestimmt worden.

LG

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Wenn er weniger zahlen möchte, muss er eine Neuberechnung veranlsssen, nicht du. Du solltest mit dem Titel pfänden lassen, wenn er nicht zahlt.