Unterhalt unter 18

Hallo,

bei uns kam eine Frage zum Unterhalt auf.

Wenn ein Kind unter 18 Aupair macht und dort natürlich neben Kost, Logis und Sprachkurs noch Geld verdient muss weiterhin Unterhalt an die Mutter des Kindes gezahlt werden?

Vielen Dank#blume

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https://www.sozialhilfe24.de/unterhalt/kind.html

Nein, der Gesetzgeber billigt dem Kind ein "Orientierungsjahr" zu. Allerdings muss sich das Kind in dieser Zeit selbst verpflegen.

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Das beantwortet jetzt leider nicht meine Frage, aber trotzdem lieben Dank!

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Was soll denn das für eine Antwort sein ???

Nein aber Ja ???

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Hallo!

Ich gehe mal davon aus es handelt sich um den KU über den wir reden.

Dann ist die Antwort sehr einfach: Während diesen Jahres besteht kein Anspruch auf KU - das ist sogar vom eigenen Einkommen des Kindes unabhängig, da das AuPair Jahr in keinem Zusammenhang mit der Ausbildung des Kindes steht.

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Danke Dir.

ich dachte immer, dass bei minderjährigen Kindern der Unterhaltsanspruch nicht mit Schulabschluss erlischt, auch wenn es nicht in Ausbildung oder Studium geht.

Daher hätte man dem Kind ja normalerweise auch bis zum 18 Geburtstag weiterhin Kindesunterhalt über die Mutter und danach Unterhalt für die anschließende Ausbildung direkt gezahlt.

Jetzt als Aupair ändert sich die Lage ein wenig.

Wie sieht es eigentlich überhaupt mit Kindesunterhalt aus, wenn das Kind gar nicht mehr bei der Mutter lebt. Bekäme dann die Mutter das Geld, oder das Kind das Geld direkt an sich?

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Niemand hat geschrieben, dass der Unterhaltsanspruch ERLISCHT - er wird AUFGESCHOBEN.

Für was bitte soll die Mutter Unterhalt bekommen, wenn das Kind im Ausland als AuPair arbeitet? Sie erzieht doch gar nicht ihr Kind in der Zeit. Wenn also eine Unterhaltspflicht bestehen würde, dann müsste für die Mutter ebenso eine Barunterhaltspflicht bestehen - wie bei einem Kind über 18. Den "Job" der Mutter übernehmen ja die Gasteltern.

Der Kindesunterhalt ist für das Kind da - wieso soll die Mutter das bekommen, wenn das Kind nicht bei ihr wohnt?

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Hallo!

Zu deiner eigentlichen Frage kann ich nichts beitragen; habe allerdings eine Gegenfrage:
Kann man eigentlich schon unter 18 Jahren ein au pair-Jahr machen? Nimmt eine Agentur denn schon 17-jährige auf und vermittelt sie?

#winke

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Ja, das ist möglich.

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Wobei ich nicht glaube, dass das über eine Agentur geht.

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Kindergeld wird doch für jedes Kind gezahlt dass das 18 Lj noch nicht vollendet hat. Hier wird doch weder geprüft wie viel es verdient oder ob es überhaupt irgendwas macht. Und jedem Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, steht doch Unterhalt zu. Oder irre ich mich da? Gilt das dann nicht auf im Falle des Aupairs?

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Ähm,

ich FRAGTE hier ja gerade, wie es aussieht mit minderjährigen Aupairs.

Deine Fragen kann ich dir daher nicht beantworten.

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Oh man.... #augen

Die Frage war auch nicht speziell an dich gerichtet.... es war lediglich eine Herleitung das ich denke das Unterhalt weiter gezahlt werden muss, eben aus den Gründen.

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