Rückzahlung Unterhaltsvorschuss vom JA

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich werde alleinerziehend sein, verstehe mich aber mit dem Kindsvater (bisher #schwitz) bestens.

Es sieht so aus, als ob er mit seinem Gehalt unter der Einkommensgrenze liegt und daher das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss zahlt.

Das Wort 'Vorschuss' heißt ja, dass das Geld irgendwann zurück gezahlt werden muss. Letzte Woche hatte ich ein Beratungsgespräch bei der Caritas und die Beraterin sagte mir, dass das Jugendamt das Geld NICHT nachträglich vom KV zurückverlangt, sobald dieser besser verdient.

Wie ist das denn nun wirklich?
Angenommen der KV kann 3 Jahre lang nicht zahlen, weil er zu wenig verdient und bekommt dann einen besseren Job mit besserem Geld - heißt das, dass er dann auf einmal tausende von Euro ans Jugendamt zurückzahlen muss oder muss er erst ab diesem Zeitpunkt monatlich zahlen?

Lieben Dank für eure Antworten,
Lara

1

Hallo,

soweit ich weiß, muss er das Geld zurückzahlen. Ist ja auch nur ein Vorschuss.

Sicherlich kann man aber Ratenzahlung vereinbaren.

LG
Neinguar

2

dummfug,

er muss solange er zu wenig verdient um unterhalt zu zahlen auch den uvg nicht zurück zahlen.

nur wenn er genug verdient und KEINEN unterhalt leistet laufen schulden für ihn auf wenn das ja dann uvg zahlt. aber solange er nichst oder zuwenig verdient laufen rgo auch keine schulden auf.

9

Wie kommst du denn darauf?

Sicher versucht das Amt, sich das Geld wiederzuholen. Die Frage ist nur, wieviel Erfolg die damit haben, denn die meisten Unterhaltspflichtigen sind weg, unbekannt oder mittellos......

weiteren Kommentar laden
3

hallo,
das amt holt sich das geld wieder,sobald er mal besser verdient.da können sich ganz schöne summen anhäufen.
vielleicht soll er lieber überlegen,ein nebenjob anzunehmen,als das das jugendamt ihm ständig auf den fersen ist.
liebe grüsse,yvonne

4

uih, jetzt bin ich ja noch verwirrter als vorher...

Also, es steht 2:1 für's Rückzahlen. Wenn man die Dame der Caritas dazuzählt, steht es wieder 2:2. #gruebel

Kennt vielleicht irgendjemand einen Link, wo das genau nachzulesen ist. Oder war jemand tatsächlich schon mal davon betroffen und musste nach Jahren mit einem mal nachzahlen?

Nochmal Danke!
Lara

7

Hi Lara,

hab dir dazu schon was geschrieben. Aber wenn du es genau wissen möchtest: Warum fragst du nicht einfach mal beim zuständigen Jugendamt nach? Die wissen das (hoffentlich) am allerbesten.

Im Übrigen: ich denke nicht, dass er den Betrag auf einmal zahlen muß. Er kann sich sicher auf Ratenzahlung einigen.

Gruß, Nicole

5

Hi Lara,

Unterhaltsvorschuss ist, wie der Name schon sagt, nur ein Vorschuss und zwar auf die eigentlich vom unterhaltspflichtigen Elternteil zu zahlenden Betrag. Und Vorschüsse müssen zurückgezahlt werden.

Allerdings nur dann, wenn bei dem nicht zahlenden Elternteil (muss ja nicht immer der Papa sein) auch was zu holen ist.

Der Unterhaltsvorschuss ist ja da, um dem Elternteil mit Kind finanziell zu helfen und nicht, um den zahlungsunfähigen oder unwilligen Elternteil zu entlasten.
-----------------

Und weil du dir Gedanken um die tausende von Euros machst: Diese tausende von Euros zahlt der Staat, sprich, die Allgemeinheit. Für ein Kind, für dass du und der KV eigentlich unterhaltspflichtig sind. Da ist es doch nur gerecht, wenn der Staat sich dieses Geld von dem KV zurückholt. Oder siehst du das anders?

Gruß, Nicole

8

Hallo Nicole,

danke für die Antwort.

Selbstverständlich ist es 'gerecht', wenn der Staat sich sein Geld zurückholt.
Ehrlich gesagt, würde ich es aber auch für mich selbst ziemlich doof finden, wenn ich unverschuldet (!!) zur Zeit wenig Geld verdiene und wenn ich dann doch nach ein paar Jahren endlich mal mehr verdiene, eigentlich nichts davon habe, da ich alles zurückzahlen muss. Ist halt keine schöne Zukunftsaussicht für den Vater...

und ich war eben verwirrt, da mir bei der Caritas etwas völlig gegenteiliges gesagt wurde.

Ciao, Lara



6

<- betroffen (sozusagen)

Der KV meiner Tochter hat während seines Studiums nichts zahlen müssen, da er Bafög erhalten und bewusst nichts dazu verdient hat. Um eben den Unterhaltszahlungen zu entgehen, ein schönes Leben zu führen und weiterhin ausreichend Bafög zu bekommen.

Nun, nach seinem Studium, muss er natürlich Beides zurückzahlen.. Bafög UND das UVG (was er natürlich MIR zum Vorwurf macht) :-p Natürlich in Raten und nicht alles auf einen Schlag, das geht selbstverständlich.

Denen ist das auch recht wurscht, ob er noch genug zum Leben (aus seiner Sicht) hat, denn Kindesunterhalt geht vor. Einen Mindestselbstbehalt gibts zwar sicher, auch wenn er was anderes behauptet. Er zahlt also derzeit ordentlich ab, denn den aktuellen Kindesunterhalt muss er ja auch noch dazu zahlen.

10

Also ich kann es so sagen wie es bei uns war, ich war mit de Kindsvater auch nicht zusammen haben 1 1/2 jahre UVG bezogen, hatten aber ein Super verhältnis.

in den 1 1/2 jahre war er noch in Ausbildung also nicht fähig zu zahlen ... kurz bevor er seine ausbildung abgeschlossen hatte kamen wir wieder zusammen also 1 - 2 wochenvor dem abschluss. und danach hatte er arbeit... da ich aber nicht sofort den uvg abgebrochen hatte sondern erst 1 monat sp0äter... musste er den 1 monat zurück zahlen weil er da arbeit hatte und zahlungsfähig war..

also er muss erst dann zurück zahlen wenn er feste arbeit und auch das verdient das er zahlen kann....

mfg susi :o)

12

also ich musste auch unterhaltsvorschuss beantragen und die dame vom jugendamt hat mir erklärt, dass der vorschuss nur vom vater zurückgezahlt werden muss, wenn dieser nicht mitwirkt, soll heißen, keine verdienstinfos an das amt weitergibt, einen hohen verdienst nicht oder zu spät angibt. er muss nicht das was der staat bezahlt hat zurückzahlen wenn er plötzlich besser verdient. ich weiß gar nicht woher hier alle die infos haben, der vater müsse das in jedem falle zurückzahlen, das ist nämlich quatsch

17

Quatsch ist deine Aussage.

18

bin anwältin...klar muss er alles zurückzahlen...so der bgh! das jugendamt leistet anstelle des vater und zwar nur einen teilbetrag! der vater muss den aber den realen betrag an das jugendamt zurückerstatten

weitere Kommentare laden
13

Hallo Lara,

mein Mann hat eine unehelche Tochter für die er Unteralt zahlt. Allerdings ging s uns auch ee Zet lang finanziell nicht s gut, und das Jugendamt musste einspringen.

Den vn Jugendamt erbrachten Vorschuß muß man auf alle Fälle zurückbezahlen. Da sich aber dabei schnell ein ganzer Batzen anhäuft, kann man auch in Raten zurückzahlen. Zwar nicht schön, aber machbar ;-)

Denn in der Zeit muß man ja den Unterhalt + Nachzahlung abdrücken. Aber wenn man den Gürtel enger schnallt, klappt das schon.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

LG
Equus

14

Hallo Equus,

vielen Dank für die Antwort.
War es denn in eurem Fall so, dass dein Mann noch mehr als den Selbstbehalt verdient hat?

Es ist so merkwürdig, dass hier jeder etwas anderes sagt, obwohl viele betroffen sind.

Habt ihr denn das Jugendamt gebeten, in Vorleistung zu gehen oder hat dein Mann auf einmal weniger Gehalt bekommen oder...?

Lieben Dank,
Lara

16

Mein Mann wurde arbeitslos, deshalb mussten wir das JA um Vorschuß bitten.

Mittlerweile ist er wieder in Arbeit, allerdings wollten wir den Unterhalt trotzdem neu berechen lassen. Sein Einkommen liegt 20 € über der Grenze ( leider weiß ich nicht mehr wie diese Grenze heißt), also müssen wir wohl oder überl die 256€ Unterhalt + 50€ Rückzahlung abdrücken :-(

Auch kein Pappenstiel, haben ja noch andere laufende Kosten (Haus etc)

Übrigens brücksichtigt das Jugendamt keine Fredite (für Haus, Auto etc.) die NACH der Geburt des Kindes aufgenommen wurden :-(
Also selbst wenn man gut verdient, davon aber nicht viel übrig hat wegen Haus o. ä. muß man die vollen Unterhaltzahlungen leisten (wurde uns so gesagt)

Wenn du Gewissheit haben willst, frag doch einfach mal beim Jugendamt nach. Zur Not brauchst du ja deinen Namen nicht angeben, nennst einen anderen Namen oder sagst einfach du kommst aus einem anderen Kreis ;-)

LG

15

das ist folgendermaßen:

wenn er wieder mehr geld verdient, muss er erst einmal den unterhalt zahlen, der hat vorrang vor unterhaktsvorschussrückzahlungen.

dann muss er sein einkommen wieder nachweisen und kann selbstverständlich ratenzahlungen vereinbaren. das ist auch allgem ein üblich. und solange er micht zahlen kann ( auch nicht ratenweise) wird die schuld gestundet.

es ist dann verhandlungssache, wie hoch seine Rate ist.

Ich weiss das aus der Erfahrung meines Freundes.

LG

Luise