Bereinigtes Nettoeinkommen bei Mehrbedarf?

Hallo Zusammen,

Folgende Situation: KV zahlt Unterhalt für unsere 6-jährige Tochter. Haben keinen Titel, Einigung so über Düsseldorfer Tabelle.

Jetzt möchte ich, dass unsere Tochter eine Privatschule besucht. Die ist einfach besser als die öffentliche im Ort. KV stimmt zu und möchte die Hälfte bezahlen.

Da er deutlich mehr verdient, ist die Einkommensverteilung aber eine andere. D. h. er müsste mind. 70% zahlen. Das möchte er nicht.

Er sagt jetzt sein bereinigtes Netto für die Berechnung des Mehrbedarfs ist geringer, da davon der Unterhalt unserer Tochter und der des neuen Kindes mit seiner neuen Frau abzuziehen ist, denn dieser Betrag fehlt ihm ja zum Leben.

Darf er das? Kennt sich jemand aus??

Weitere Frage: Muss er sich am Musikinstrument und Turnverein anteilig beteiligen? Oder zahle ich das vom KiU?

Viele Grüße und danke für eure Antworten
Natalie

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Hallo,

1. ja das darf er, das ist korrekt so.
2. das zahlst du vom Unterhalt.

Sei doch froh, wenn er freiwillig die Hälfte anbietet und damit einverstanden ist. Er könnte auch "nein" sagen mit dem Hinweis, dass die staatliche Schule vollkommen ausreichend ist wie für Millionen andere Kinder auch. Dann zahlt die Musik nämlich wer sie bestellt...

Grüße Küstenkönigin

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Mit dem Unterhalt bekommt er das "rundum Sorglos Paket" du hast (soweit ich weiß) keinen Anspruch auf weitere Zahlungen für Turnverein, Musikunterrich, Brille, Schulbücher etc. das ist alles komplett abgegolten!

Ich finde es einen äußerst feinen Zug von ihm sich an den Kosten beteiligen zu wollen! Sei froh über jeden Cent! ;-)

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http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/sonderbedarf.html

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Es ist nur kein Sonderbedarf...

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eine Privatschule auch nicht.rechtlich kann er sogar seine Zustimmung zur Anmeldung verweigern

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Es war zwar nicht die Frage, aber ich denke, du solltest das wissen: Privatschulen müssen laut Gesetz jedem Kind die Möglichkeit des Schulbesuches ermöglichen. Deshalb gibt es immer einen Topf für Stipendien, meistens sind es teilstipendien. Erkundige dich bei der Schule, wie so ein Antrag zu stellen ist, aber erst, nachdem deine Tochter angefangen hat.

Gruß

Manavgat

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Hallo!

"Da er deutlich mehr verdient, ist die Einkommensverteilung aber eine andere. D. h. er müsste mind. 70% zahlen. Das möchte er nicht."

Nun, dann ist es sehr einfach:

Du möchtest Privatschule --> KV bietet 50% Kostenbeteiligung an --> Du willst 70% --> KV lehnt ab --> Kind geht nicht auf Privatschule.