Überprüfungsantrag Unterhalt beim Jugendamt

Hallo,

ich habe Ende der letzten Sommerferien (August 2015) das Jugendamt beauftragt den Unterhalt für meinen Sohn zu überprüfen. Bis heute liegt mir keine Berechnung vor. Ich habe mehrmals nachgefragt, emails geschickt etc.

Im März 2016 habe ich dann eine Zwischennachricht erhalten, dass sich diese Berechnung als "schwierig" erweist. Mein Exmann gibt denen wohl nicht die gewünschten Auskünfte (zum Nebenverdienst und den Steuerbescheid reicht er auch nicht ein).

Ich bekomme Unterhalt, nicht falsch verstehen. Es geht mir nun darum, wenn endlich einmal eine Berechnung vorliegen sollte, muß mein Exmann dann auch nachzahlen? Oder gilt der errechnete Unterhalt dann ab dem Tag an dem er vom Jugendamt darüber in Kenntnis gesetzt worden ist? Ich habe ihn auch Anfang 2016 aufgefordert mehr UH zu zahlen lt der geänderten Düsseldorfer Tabelle. Hierzu meinte er dann, er möchte die Berechnung des Jugendamtes abwarten und zahlt dann dementsprechend nach.

Langsam komme ich mir ein wenig veräppelt vor und wahrscheinlich war ich zu blöd. Soll ich einen Anwalt damit beauftragen? Die verweisen ja ans Jugendamt, da diese in erster Linie dafür zuständig sind und dieses kostenlos in Anspruch genommen werden kann.

Mitte 2015 war ich bei einer Anwältin, dieses hatte ich dort angesprochen. Sie fragte nach den Einkünften meines Ex und sagte daraufhin, dass der Unterhalt in der bisherigen Höhe hinkommt.

Bin dann aber trotzdem, wie oben erwähnt zum Jugendamt bzgl. der Überprüfung.

Das Zwischenergebnis des Jugendamtes hat übrigens ergeben, dass er ca. 70,00 EUR monatlich mehr zahlen muss. Jedoch hatte er keine ausreichenden Auskünfte gegeben. Ich möchte jedoch endlich einmal eine richtige Berechnung haben. Er macht es sich da einfach zu einfach...... :-(

Hoffe ihr könnt mir irgendwie eine Auskunft geben !

LG von Katharina

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1. Ein ggf. geänderter UH-Betrag gilt ab Auforderung des UH-Pflichtigen zur EInkommensoffenlegung.

2." Ich möchte jedoch endlich einmal eine richtige Berechnung haben."
DAS vom JA zu erwarten ist schon mutig. Du bekommst EINE Berechnung. In wieweit die "richtig" ist muss im Zweifelsfall ein Gericht feststellen.

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Danke für die Antwort.
Ich weiß, dass die Berechnungen der Jugendämter nicht viel aussagen, aber die Berechnung sollte schon hinsichtlich der Unterlagen (Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheid) erfolgen.
Mein lieber Ex scheint wirklich ein Problem damit zu haben, seinen Steuerbescheid vorzulegen. Ich warte nun noch eine Woche, ob das Jugendamt reagiert (habe gestern eine email geschickt und einen Brief eingesteckt, sollte ich Anfang nächster Woche keine Reaktion bekommen folgt ein Fax; dieses wird wohl beim Vorgesetzten landen). Wenn die nicht reagieren, bin ich beim Anwalt. Das wird ihm so dermaßen stinken, das weiß ich jetzt schon.

Die letzte Berechnung wurde vom Mediator durchgeführt und liegt fast 5 Jahre zurück.

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Übergib die Sache einem Anwalt. Das zieht sich ja ewig hin!

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Ja das werde ich auch machen. Setze dem Jugendamt eine Frist und wenn ich von denen nichts höre, übergebe ich das einem Anwalt.

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Ich frage mal ganz blöd, hast du eigentlich einen Titel?

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Hallo,
nein (noch nicht). Ich würde das mit der neuen UH-Berechnung einleiten. Ehrlich gesagt kenne ich mich damit auch nicht so gut aus. Ich gehe mit der Berechnung vom JA (sollte ich sie irgendwann einmal erhalten) oder mit der Berechnung vom Anwalt (werde ich wohl bald einleiten) zum Amtsgericht und beantrage dort den Titel richtig? Sorry, mit dem Thema Unterhaltstitel habe ich mich noch nicht befasst. Die Blöße würde sich mein Exmann auch nicht geben, für seinen Sohn nicht zu zahlen.