Arbeiten während Umgang mit Kind?

Hallo zusammen. Nach langer zeit suche ich mal wieder dieses Forum auf, weil mein Ex meiner Meinung nach Einen an der Waffel hat. Er War nach der Trennung im September 2014 dauer-arbeitslos. Nun hat er neue arbeit als Koch und hat jede Woche anders frei. Nun meinte er, würde er den Umgang mit unserer Tochter trotzdem am Wochenende wollen und sie einfach betreuen lassen falls er arbeiten muss. Aber das ist doch nicht Sinn und Zweck vom Umgang? Der Umgang ist doch dazu da, dass deren Bindung aufrecht erhalten bleibt und er sich ein Bild von der kleinen machen kann. Von ihrer Entwicklung, Gesundheit usw. Außerdem würde er nicht wollen dass ich diejenige Person kennen lerne die dann auf sie aufpassen soll... ich habe deswegen nx Woche schon einen Termin bei meiner Anwältin aber wollte nicht total unvorbereitet dahin gehen und mal andere meinungen dazu hören. Auf antworten freue ich mich.

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Hi,

wie alt ist denn Eure Tochter? Gehst Du arbeiten? Und stellst Du Deinem Ex jede Person vor, die das Kind betreut?

Viele Grüße

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Sie ist drei, wird während ich arbeite von meinen Eltern betreut und die kennt er. Ab August geht sie in den Kindergarten

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Und Dein Ex hat jede Person, die im Kindergarten Umgang mit ihr hat und haben wird, abgenickt?
Warum soll Euer Kind nicht auch beim Vater Alltag leben?
Die beiden haben ohnehin wenig Zeit miteinander, willst Du sie ihm jetzt nur noch an 100% freien Wochenend- und Feiertagen geben?

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Ich stimme dir zu 100% zu - der Umgang bringt ja weder Kind noch Vater was, wenn sie sich nicht sehen. Und ich würde auch die Kinderbetreuung nicht einfach irgendjemanden überlassen wollen... Was hält dein Ex denn eventuell von einem anderen Umgangs-Modell? z.B. dass er dir seine freien Tage immer rechtzeitig mitteilt und ihr flexiblen Umgang + längere gemeinsame Zeit in den Ferien ausmacht? Oder wenn die Kleine noch nicht schulpflichtig ist eventuell wenn er nur unter der Woche frei hat auch Übernachtungen unter der Woche mit zum Kindergartenbringen am nächsten morgen?

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Er weiß immer erst am WE wann er nx Woche frei hat. Wie haben das mAl versucht allerdings muss ich sie immer fahren weil er kein Auto hat und das ist für mich nicht immer einzurichten da ich Vollzeit arbeite. Er zahlt ja auch nicht für sie. Die kleine ist drei und erzählt oft dass papa sie alleine mit einer Frau lässt und sie dann weinen muss :( sie geht ab August in den kindergarten. Zur Zeit geht sie zum spielkreis drei mal die Woche und da muss sie dann immer fehlen weil er kein Auto hat. Das sehe ich noch nicht so eng obwohl ich den spielkreis teuer bezahle. Beim Kindergarten soll sie aber nicht ständig fehlen... da er Koch ist in einem Ferienort an der Küste hat er nur im Winter 2-3 Monate frei und muss sonst immer arbeiten...

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Habt ihr schon mal einen Termin beim Jugendamt versucht, vielleicht lässt sich hier eine gütliche Lösung ohne Anwalt und Gericht finden? Euer Kind ist ja noch Klein, da sollte man versuchen möglichst wenig Drama drum rum zu machen, damit Sie überhaupt die Möglichkeit hat, eine gute Beziehung zu beiden Elternteilen aufzubauen... Vielleicht könnt ih auch eine Lösung finden wie wenn er arbeitet, ist sie bei Oma und Opa (deinen oder seinen), wenn er fertig ist mit Arbeiten holt er sie da ab (zu Fuß und die Öffentilchen gibts ja auch noch, wenn man kein Auto hat) - dann wüsstest du die Betreuung mit gutem Gewissen gesichert und die Situation wäre vllt entspannter. Überhaupt sollte es keine Dauerlösung sein, dass du immer fahren musst. Das belastet dich und nimmt deinem Ex die Verantwortung von den Schultern, die ihm aber als Vater gut täte. Nicht umsonst gibt es die Regelung, dass der Umgangshabende verantwortlich für die Durchführung des Umgangs ist - das betrifft sowohl die Aktivitäten während des Umgangs, als auch das zeitgerechte abholen und bringen.

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Hallo,

sicher ist das so nicht ideal, aber auf der anderen Seite auch nicht zu beanstanden.
In seinem Beruf ist es nun wohl eben nicht anders realisierbar, und er wird ja kaum am Wochenende 48Std. durcharbeiten.

Wie du selber schreibst arbeitest du auch - und das Kind wird in dieser Zeit zwangsläufig fremdbetreut.
Sollte man dir das Kind also entsprechend entziehen, da du ja nicht 100% der Betreuung übernehmen kannst?

Den Termin bei der AW kannst du dir sparen. Wie der KV seine Umgangszeit gestaltet ist ganz alleine seine Angelegenheit - wenn das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird.
Umgekehrt brauchst auch du keine Genehmigung wie du deine Zeit mit dem Kind gestaltest.

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Tja, da dein Ex eventuell den Unterhalt eures gemeinsamen Kindes mit eben dieser Arbeit zu bestreiten versucht, würde ich da ganz ruhig sein.
Du bist auch nicht zu 100% immer um dein Kind und der Papa kennt keineswegs alle Umgangspersonen, die du so deinem Kind zumutest.

Oder anders gesagt:
Was während des Umgangs passiert, hat dich nicht zu interessieren, solange das Kindeswohl nicht gefährdet wird. Er darf also sein Kind durchaus auch mal am WE von seinen Eltern (also den Großeltern des Kindes) betreuen lassen. Vielleicht ist er ja auch neu vergeben und seine Freundin passt auf - auch völlig ok.
Der Papa ist ja nicht an jedem WE im Dauerdienst und so wird das Verhältnis auch keinen Schaden nehmen. Auch Köche arbeiten keine 48 Stunden am Stück.

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In einer Antwort schreibt die TE , dass er keinen Unterhalt zahlt . :-)

Also interessieren sollte es jedes Elternteil schon, was während und zwischen den Umgängen passiert. Schließlich wird man damit von seinem Kind konfrontiert und da ist es für die Einschätzung schon ganz gut, wenn man weiß das Kind war am WE bei den Großeltern und bei denen gelten andere Regeln z.B.
Ích finde auch nichts schlimmes daran dem anderen Elternteil mitzuteilen, dass xy während der Arbeitszeit das Kind bespaßt oder dass in der Zeit zwischen den Umgängen das Kind mit xx im Spassbad war und dort schwimmengelernt hat, oder da ausgerutscht ist usw.
Halt so Dinge die für die Kinder keine Regelfälle sind.

Ich glaube die TE befürchtet nicht , dass das Verhältnis zwischen Kind und Vater Schaden nimmt, sondern dass es sich nicht vertieft, sich nicht gut entwickelt.

Du hast recht, dass es Sache des umgangsberechtigten Elternteils ist, wie und wie lange er Zeit mit dem Kind verbringt und von wem das Kind in seiner Abwesenheit am Umgangswochenende betreut wird.
Aber der Sinn des Umganges ist ja dass Elternteil und Kind Zeit miteinander verbringen.

Ich kann die Beweggründe des Vaters sehr gut nachvollziehen, bei verschiedenen Jobs ist die Arbeitszeit so ungünstig, dass vieles schlecht im Voraus zu planen ist.
Feste Umgangswochenenden geben ihm zumindest die Möglichkeit den Versuch zu starten seine Arbeitszeit so einteilen zu lassen, dass er wenigstens etwas vom Kind hat.
Und eigentlich ist es doch gut, dass er nicht darauf pocht, dass die KM flexibel auf seine Arbeitszeiten reagieren soll und ihm an den freien Arbeitstagen den Umgang ermöglichen soll.
Auf der anderen Seite wäre es für alle einfacher , wenn der Vater zusehen würde, dass er auch mobil ist und sein Kind selber holen und brinegn kann, dass würde allen den Umgang sehr erleichtern.

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Ja, BISHER war er ja auch arbeitslos. SEIT JETZT hat er einen Job. Logisch kann er noch keinen Unterhalt zahlen - das wird sich aber mit dem ersten Gehalt vielleicht ändern. ;-)

So ist das aber nun mal bei Köchen. Der Mutter war der Beruf des Vater doch bekannt. Was macht denn die Familie, die "zusammen" ist? Darf der Vater da auch nicht arbeiten? Oder wird bei umgangsberechtigten Elterteilen der Umgang gleich noch mehr beschnitten, nur weil sie arbeiten gehen? Wird der Vater jetzt dafür bestraft, dass er seinen Unterhalt (und den des Kindes) sichern will?
Wegen der Fahrerei stimme ich dir zu.

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