Ehemann will Vaterschaft anfechten

Hallo,

Mein Mann und ich haben uns getrennt, nun sind wir auch in getrennten Wohnungen und das Trennungsjahr läuft.

Wir haben uns wegen seiner außerehelichen Aktivitäten getrennt.

Nun ist ihm aufgefallen dass er sich das Leben so wie er es leben will, gar nicht leisten kann. Deswegen möchte er die Vaterschaft zur großen Tochter (5) anfechten.

Er ist tatsächlich nicht der Erzeuger. Ich wurde sexuell missbraucht kurz bevor wir dann zusammen gekommen sind. Vorher waren wir nur Freunde und das hat uns näher gebracht. Die Pille danach wirkte nicht mehr und abtreiben konnte ich damals nicht. Ich bereue es keinen Tag!

Er wusste vom ersten Tag an dass ich schwanger bin und er nicht der Erzeuger. Er schrieb mir damals einen Brief, der auch genau bestätigt dass er es von Anfang an wusste. Diesen Brief habe ich noch.

Laut Anfechtungsfrist kann er gar nicht anfechten. Aber es gibt ja immer irgendwelche Hintertüren... Er sagte vorhin dass er behaupten wird dass er es erst jetzt erfahren hat.

Werde nächste Woche auch mal meinen Anwalt fragen, allerdings suche ich grad einen neuen weil der leider keine Ahnung vom Unterhaltarecht hat #klatsch

Wisst ihr bisschen was zu dem Thema? Kann er den Unterhalt für sie einfach einstellen, kann er aufhören Papa zu sein? Haben die Briefe Beweislast vor Gericht?

LG

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Vermutlich wird er sich dem Unterhalt nicht entziehen können.

Aber mal ehrlich: Ich kann verstehen das er für ein Kind, welches nicht seins ist und an welchem er kein Interesse hat, nicht zahlen will.

Wie gesagt, du magst im Recht sein, moralisch finde ich es jedoch unfair.

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"Aber mal ehrlich: Ich kann verstehen das er für ein Kind, welches nicht seins ist und an welchem er kein Interesse hat, nicht zahlen will."

Das überleg ich mir doch aber,BEVOR ich die Vaterschaft für ein Kind anerkenne,wo ich genau weiss,dass es gar nicht meins ist.
So lange alles gut gelaufen ist,war es ihm doch anscheinend egal.

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Natürlich, da bin ich ganz deiner Meinung. Nur halte ich persönlich nichts von dieser gesetzlichen Regelung mit der zwei Jahresfrist. Ein Mann, welcher nicht der leibliche Vater ist, sollte dir Vaterschaft jederzeit anfechten können, unabhängig von dem Fall der TE.

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Hallo,

wenn du einen Beweis hast, bin ich zu 99,9 % sicher, dass du dir keine Sorgen machen musst. Gibt es vielleicht noch Dritte, die wissen oder belegen können, dass er es wusste?

Den Unterhalt kann er nicht einfach einstellen, denn er ist rechtlich Vater. Das würde nur gehen, wenn er diese kleine Hintertür findet und das Gericht ihm die Vaterschaft aberkennt.

LG

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Ja, meine Familie. Zudem wird sich jeder an das Gerücht auf seinem Dorf erinnern, dass das Kind nicht von ihm ist. Das wäre angeblich alles zu schnell gegangen.

Ich bin mir sicher dass ich es vor Gericht glaubhaft machen kann.

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Ich stimme da camapo zu.

Die früheren Gerüchte haben für mich keine Beweiskraft, das Zeugnis von deinen Familienmitgliedern m.E. eine nicht allzugroße Beweiskraft, da "parteiisch" (hängt aber letztlich von deren Glaubwürdigkeit ab).

Wenn er allerdings in einem Brief das bestätigt hat, wie will er diese positive Kenntnis aus der Welt bringen? Da ist doch schon das Ende der Fahnenstange für ihn.

Ich persönlich halte das mit der absoluten Anfechtungsfrist ohne Berücksichtung des Einzelfalls, zwar nicht immer für angemessen.

In deinem Fall sehe ich aber auch persönlich keinen Grund der für eine ("moralische") Anfechtung der Vaterschaft spricht (juristisch ohnehin irrelevant).

Ich sehe also keinen Grund sich schlaflose Nächte zu bereiten.

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Mit dem Brief, in dem er zugibt von Anfang an gewusst zu haben, dass er nicht die biologische Vater eurer Tochter ist müsstest du auf der sicheren Seite sein.

Zum Anwalt gehst du ja ohnehin schon, das ist auch wichtig. Ganz einfach ist eure Situation nämlich nicht.

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Hallo,
Klar gibt es Hintertüren. Jede Person dieses "Konstrukts" darf die Vaterschaft anfechten und hat dazu 2 Jahre Zeit, nachdem sie davon weiß bzw. es wissen müsste. Hier sind mehr als nur 2 Personen beteiligt. In die Richtung würde ich auf alle Fälle denken.
Die andere Seite ist einfach: Zahlt er Unterhalt, ist er der rechtlich anderkannte Vater mit einem Umgangsrecht. Das Umgangsrecht hat er nun mal als rechtlicher Vater. Du kannst nicht nur einen Zahlvater wollen. Und ganz ehrlich - er WILL nicht! Dieses Kind juckt ihn nicht mehr die Bohne. Es ist nicht sein Kind. Wann wolltest du deinem Kind denn erzählen, dass es das Produkt einer Vergewaltigung ist? Ich weiß nicht, ob es hier im Sinne des Kindeswohls ist, jemanden eine Vaterschaft aufzuzwingen. Er kann dir dein Leben mit deinem Kind echt zur Hölle machen. Vielleicht findet sich da eine bessere Lösung für alle Beteiligten.

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Ich hätte das vllt noch weiter ausführen sollen.Er bezeichnet sie durchaus noch als seine Tochter und sie soll das auch bleiben, nur bezahlen will er dafür nicht. So seltsam es auch klingt zu sagen "dafür bezahlen". Wir haben noch eine einjährige Tochter. Er möchte beide Kinder regelmäßig sehen, aber unterhalt nur für die Kleine bezahlen.

Zu diesem Zeitpunkt wollte ich es ihr noch nicht erzählen. Ich habe nämlich keine Ahnung wer der Erzeuger ist. Eine DNA Probe von der Untersuchung damals liegt vor, aber er ist bis dato nirgends mehr in Erscheinung getreten. Erzählen werde ich es ihr zu gegebener Zeit, aber eigentlich wollte ich das dann tun wenn ich meine dass sie so eine Info verkraften kann. Ich kann ihr leider nicht sagen dass er uns einfach im Stich gelassen hat o.ä. Ich weiß es einfach nicht.

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Bleib cool.

Wende Dich an eine Fachanwältin für Familienrecht. Da er dir so blöd kommt, würde ich ihn verklagen: auf Unterhalt für Dich und das Kind.

Lehn Dich zurück und lass die Anwältin machen. Den damaligen Brief kopieren. Original der Anwältin übergeben zwecks sicherer Aufbewahrung. Keinesfalls in der eigenen Wohnung liegen lassen oder irgendwo sonst, wo er Zugriff drauf hätte/sich verschaffen könnte.

Gruß

Manavgat

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wer bezeugt eigentlich das datum des briefes?

ein Datum kann jeder nachträglich draufschreiben und einen brief so rückdatieren.

meines erachtens bist du in keiner art und weise sicher, einen zahlmeister bis ausbildungs- odwer studienende deiner grossen tochter zu haben.

ich würde mich schonmal warm anziehen.

du kannst aber selbst entscheiden, ob das kind nun einen knacks mitbekommt, weil er alles auffahren wird, um nicht zahlen zu müssen, oder eben klein beigibst und versuchst, für den unterhalt selbst aufzukommen....

ist nicht populär, weil frau ja gern denkt, dass es schon jemanden geben wird, der zahlt....aber es soll auch fälle geben, die es finanziell selbst schultern.