Geschiedene Mama mit Doppelnamen - welchen Namen bekommt das Baby mit dem neuem Partner?

Hallo,

meine Freundin hat ihren Doppelnamen (Ehename - Mädchenname) wegen ihres ehelich geborenen Sohnes auch nach der Scheidung behalten.

Sie hat seit langer Zeit einen neuen Partner. Beide möchten ein gemeinsames Kind. Das Kind soll auf keinen Fall den Nachnamen des neues Partners bekommen (Name klingt nicht schön, Hänseleien ...) Die beiden werden nicht heiraten!

Somit bekommt das neues Baby also den Familiennamen der unverheirateten Mutter (lt. Gesetz).

Welchen Nachnamen würde denn das neue Baby bekommen? Den Doppelnamen? Kinder dürfen doch keine Doppelnamen haben. Wie funktioniert das denn? Der Familienname der unverheirateten Mutter ist doch nun mal der Doppelname.

Oder kann sie sich einen Namen aus dem Doppelnamen heraussuchen?

Wie gesagt, der Name des Vaters (des neuen Partners) kommt auf keinen Fall in Frage. Nur der Name der Mutter, die einen Doppelnamen führt steht zur Diskussion. Eine Heirat ist ausgeschlossen.

Danke für eure Antworten.

Eierkuchen

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Ohne Gewähr:

Bei der Eheschließung wurde ein Name zum Familienname und der andere Name angehängt.
Demnach hat sie keinen echten Doppelnamen.

Daher würde ich tippen, dass das Kind den Namen des Exmannes (Familienname) bekommt. Vielleicht kann sie ja den Mädchennamen wieder zurück nehmen und den Exnamen als Anhängsel deklarieren.

LG

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Doppelnamen für Neugeborene sind grundsätzlich nicht erlaubt. Da wird sie sich wohl etwas anderes einfallen lassen müssen. Sie kann auf alle Fälle für sich vorher den Namen ändern lassen und so dann dem Kind einen anderen Namen geben.

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Ich weiß nicht wieso das immer so pauschal gesagt wird. Meine Söhne haben beide meinen Doppelnamen.

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§ 155 ABGB Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Juli 2015)
(1) Das Kind erhält den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Es kann aber auch der Doppelname eines Elternteils (§ 93 Abs. 3) zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden.
(2) Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, so kann zum Familiennamen des Kindes der Familienname eines Elternteils bestimmt werden. Wird hiefür ein aus mehreren voneinander getrennten oder durch einen Bindestrich verbundenen Teilen bestehender Name herangezogen, so können der gesamte Name oder dessen Teile verwendet werden. Es kann auch ein aus den Familiennamen beider Elternteile gebildeter Doppelname bestimmt werden; dabei dürfen aber höchstens zwei Teile dieser Namen verwendet werden. Ein Doppelname ist durch einen Bindestrich zwischen dessen einzelnen Teilen zu trennen.

(3) Mangels einer solchen Bestimmung erhält das Kind den Familiennamen der Mutter, auch wenn dieser ein Doppelname ist.

Das habe ich dazu gefunden. Das lässt wohl so alle erdenklichen Variationen offen.

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"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1617 Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge

(1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Eine nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Die Bestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder.
(2) Treffen die Eltern binnen eines Monats nach der Geburt des Kindes keine Bestimmung, überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil. Absatz 1 gilt entsprechend. Das Gericht kann dem Elternteil für die Ausübung des Bestimmungsrechts eine Frist setzen. Ist nach Ablauf der Frist das Bestimmungsrecht nicht ausgeübt worden, so erhält das Kind den Namen des Elternteils, dem das Bestimmungsrecht übertragen ist.
(3) Ist ein Kind nicht im Inland geboren, so überträgt das Gericht einem Elternteil das Bestimmungsrecht nach Absatz 2 nur dann, wenn ein Elternteil oder das Kind dies beantragt oder die Eintragung des Namens des Kindes in ein deutsches Personenstandsregister oder in ein amtliches deutsches Identitätspapier erforderlich wird."

Also ich verstehe es aber anders. Sie hat zwar einen Ehenamen, aber die Eltern führen ja keinen gemeinsamen Ehenamen, somit würde der Doppelname auch nicht aus den Namen der Eltern gebildet. Außerdem erhält bei unverheiraten Eltern das Kind generell den Namen den die Mutter zu dem Zeitpunkt führt. Also den Doppelnamen.

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Hallo,

ich war mit meiner Freundin beim Standesamt. Wir haben nachgefragt.

Das neugeborene Baby der geschiedenen Mutter bekommt den Namen der Mutter, in diesem Fall eben ihren Doppelnamen.

die geschiedene Mutter und das Kind mit dem neuen Partner tragen dann den gleichen Doppelnamen (alter Ehename - Mädchenname).

Grüße