Urlaub mit KV verweigert...

Hallo Mitmütter ;-)

Bin auch alleinerziehend und der KV möchte dieses Jahr mit seiner Partnerin, deren Tochter und meinem Sohn in Urlaub fahren. Nun ist es aber so, dass mein Junior für sich entschieden hat er mag da nicht mit. Für mich ist das völlig OK, habe aber Bedenken dass mein Exmann den Kleinen dazu zwingen will wenn er davon erfährt. Kann er das? Oder muss soll darf die Entscheidung des Kindes berücksichtigt werden? Mein Sohn wird Ende Aug. 9 Jahre alt...

LG chaoskati

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Hallo,

wenn Dein Sohn das nächste Mal keine Lust hat mit Dir gemeinsam in den Urlaub zu fahren, bleibst Du dann auch daheim, oder wirkst Du nicht eher positiv auf ihn ein bzw. entscheidest am Ende dass er eben mitfahren "muss"?

Welche Argumente hat der Junior denn gegen einen gemeinsamen Urlaub mit dem Vater?

Gruß K.

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Im Bezug auf den Vater kann ich nicht positiv einwirken, da er sich nicht besonders dafür interessiert wie andere sich fühlen bei dem was er macht. Ich verfahre seit einigen Monaten so, dass mein Kind entscheidet ob er den Umgang wahrnehmen möchte. Ab und zu fällt eben ein Wochenende aus...

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Und wenn der kleine Engel kein Bock auf Schule hat, dann bleibt er auch daheim oder wie darf ich mir das vorstellen?

Im Übrigen, JA der KV kann den Junior tatsächlich theoretisch dazu "zwingen" mit in den Urlaub zu fahren sofern ihr beide das Sorgerecht habt und er nicht vorhat mit dem Kind in ein Kriegsgebiet zu fahren.

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Wenn der Kleine nicht will, kann der KV ihn nicht dazu zwingen. Viel mehr ist es so, dass er das Kind ohne Deine schriftliche Einverständnisserklärung eigentlich gar nicht mit ins Ausland nehmen dürfte (rein theoretisch). Falls er das doch durchziehen möchte - ein Anruf bei der Flughafenpolizei reicht und die Urlaubsreise ist spätestens beim Zoll zu Ende und der KV wird evtl sogar wegen Verdacht auf Kindesentführung festgenommen.

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Wieso darf der KV bei gemeinsamen Sorgerecht das Kind nicht mit ins Ausland nehmen? – ausgenommen es handelt sich um Reisen in Länder, die nicht gerade ungefährlich sind.

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Weil es wohl schon vorgekommen sein soll, dass sich ein Elternteil mit dem Kind auf Nimmerwiedersehen ins Ausland abgesetzt hat und dort untergeaucht ist. Darum muss man bei einer Auslandsreise immer eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils dabei haben, wenn man keinen Ärger beim Zoll riskieren will.

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Hallo.

Ich gehöre auch zu den "bösen" Müttern, die dem Kind die Entscheidung überlassen, ob Umgang stattfindet oder nicht ... allerdings muss ich dazu sagen, dass meine Tochter und ihr Vater grundsätzlich einen eher losen Umgang und ein eher lockeres Verhältnis zu einander haben.

In Eurem Fall sehe ich das zweischneidig.

Wenn Ihr die Sommerferien schon aufgeteilt habt und der KV mit Eurem Sohn wegfahren möchte, wenn dieser bei ihm ist, würde ich das auch fördern und entsprechend auf das Kind einwirken ... es sind die Umgangsferienwochen und in denen bestimmt nun mal der Vater, was gemacht wird. Da könntest Du nicht viel machen.

Wenn die Ferien aber nicht explizit aufgeteilt wurden und der KV jetzt ankommt mit "In Woche 2 fahre ich mit dem Kind und Anhang weg", würde ich es das Kind entscheiden lassen, ob es bei mir Zuhause bleibt oder mit dem Vater wegfährt.

LG

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Wenn es keinen gravierenden Grund gibt für die Verweigerung, dann würde ich ihn mitschicken. Die Beziehung zum Vater ist wichtig.

Gruß

Manavgat

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Ich würde auf den Junior einwirken das er doch mit soll.
Eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen wäre mir wichtig.

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Vater und Kind haben ein Recht auf Umgang und gemeinsamen Urlaub. Ich würde meinem Kind nicht die Entscheidung darüber überlassen, schon gar nicht einen Drittklässler!

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Das Kind hat also generell keine Rechte, sondern nur die Pflicht, auch Widerwillen mit dem Vater in den Urlaub zu fahren?

Also irgendwas kann da nicht richtig sein...Gleichberechtigung hin oder her. Eine stabile Vater-Kind-Beziehung vorausgesetzt steht das auch gar nicht zur Debatte. Wenn aber ein 9-jährige ausdrücklich nicht möchte (mein Neffe ist auch 9 und falls er nicht sehr reif für sein Alter sein sollte, traue ich ihm bereits einen eigenen Willen zu...), soll er gezwungen werden? Ist das dann gut so?

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Is: und mir vergleichen wie "und wenn er nicht in die Schule will, akzeptierst du das dann auch einfach" brauch hier meiner Meinung nach niemand auffahren. das eine hat mit dem anderen absolut nichts zu tun! Es geht hier darum, das der Junge aus irgendwelchen nur ihm bekannten Gründen nicht mit dem KV in den Urlaub möchte. So, wie es Enkel gibt, die auch nicht mit den Großeltern weg fahren möchten oder auch nicht in die Ferienspiele fahren wollen. Sie wollen einfach nicht von daheim Weg. Vielleicht noch nicht? Sieht nächstes Jahr vielleicht schon anders aus? Soll man dann sein Kind dazu zwingen? Ist das pädagogisch klug? Also ich weiß nicht, ob hier die Rechte der eltern über denen der Kinder stehen sollten...irgendwo gibt es auch mal eine Grenze.

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