Gerichtstermin als Zeuge! Soll ich lieber mit Anwalt gehen!?Unterhalt

Hallo,

es ist jetzt gut ein Jahr her , das ich eine Starfanzeige gegen den Erzeuger gemacht habe ( laut Jugendamt) zwecks Unterhalt seiner beiden minderjährigen Kinder. Er zahlt von anfang an kein unterhalt ( mitlerweile schon Jahre nicht ) .

Nun bin ich als Zeuge dort hin bestellt. Muß er auch vor Gericht erscheinen ? ( Sind gute km Entfernung). Eine Freundin meinte ich solle mir auch einen Anwalt nehmen, nicht wenn er mit Anwalt auf der anklagebank sitzt das der Anwalt mich fertig machen könne.

Hat jemand schon mal die Erfahrung gemacht? Wie läuft sowas ab?

Vielen Dank
Leonie

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Hallo,
Also wenn du nur Zeuge bist und nicht auch Kläger wirst du keinen Anwalt brauchen
Bei einer Strafanzeige ist im Regelfall der Staat der Ankläger
Und nein in unseren Gerichtssäälen geht es nicht zu wie bei Salesch und Co....sollte der Anwalt des Angeklageten der natürlich erscheinen muß unterhalb der Gürtelinie gehen , schreitet der Richter schon ein
Du selber kannst deine Kosten alle geltend machen, also Fahrtkosten Arbeitsausfall oder auch Babysitter also alles schön parat haben und damit zur Kasse gehen
Wie gesagt du bist nur Zeuge und sollst nicht deine Interessen vertreten sondern zur Sache aussagen wahrheitsgemäss...das wars
Gruß Ulrike

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Ich nehme bei so etwas grundsätzlich meinen Anwalt mit und sei es auch nur, um meine Nerven zu beruhigen.

Gruß

Manavgat

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hast du keine anwältin?#kratz#schock;-)

grüßle
wolf

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Hallo Wolfi,

ich hatte immer eine Anwältin, bis ich vor 3 Jahren meinen Freund kennenlernte. So bleiben die Sachen jetzt "in der Familie"... #hicks

LG

Manavgat

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sollte es um die unterhaltsklage gehen, würde ich mit dem/der anwalt/anwältin hingehen, ist sicherer.

grüßle
alles gute
wolf