Verheiratet, schwanger und Vater unbekannt

Hallo Ihr lieben,

meine Situation ist etwas kompliziert und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Kurz zur Info. Ich bin verheiratet, aber seit 07/2014 getrennt lebend. Habe bereits einen Sohn aus dieser Ehe.
Nun bin ich dummerweise (Bitte keine Moralpredigt) dank eines ONS schwanger. Ich weiß nicht wer der Vater ist. Dumm ich weiß, aber trotz versuche ihn zu finden, ist es nun mal so.

Nun wird ja rein rechtlich das ungeborene automatisch meinem Mann zugeordnet, er ist rechtlich der Vater. Das Jugendamt sagte mir bereits, dass wir (Mann oder Ich) nach Geburt die Vaterschaft anfechten können und dann per Gericht die NICHTEHELICHKEIT erklärt wird.

Soweit so gut.

Nun weiß ich aber den tatsächlichen Vater nicht.

Das Jugendamt sagte mir nun, dass sie nach dem aktuellen OLG Urteil handeln und wenn ich keinen Vater benennen kann und auch nicht bei der Suche helfe (kann), sie keinen UVG zahlen.
Nun gut ich schaffe es dank Elterngeld und Wohngeld auch ohne den Vorschuss.
Hat jemand mit solch einer Konstellation Erfahrung und kann mir sagen, wie es weiter geht???

Wird das Gericht bei der Erklärung auf Nichtehelichkeit einen Vater verlangen???? Was wird das Jugendamt weiter tun???

Muss mein Mann, bis zum rechtskräftigen Urteil Unterhalt für das Kind zahlen? Das will ich nicht!!!!

Kann ich, obwohl der Vater unbekannt ist Elterngeld für 14 Monate beziehen??? Und wenn ja, kann ich den Antrag dafür erst nach dem rechtskräftigen Urteil stellen???

Danke im voraus

Lg
Itty's Mum

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Das Jugendamt sagte mir nun, dass sie nach dem aktuellen OLG Urteil handeln und wenn ich keinen Vater benennen kann und auch nicht bei der Suche helfe (kann), sie keinen UVG zahlen.

Ich halte das für Unfug! Du musst klare Angaben machen zur Zeugung. Wenn es lauten sollte: anonymer Sex auf bekanntem Parkplatztreff. Dann ist das so. Schlimmstenfalls halten sie dich für eine Schlampe, aber was sollst Du tun? Aufruf in Facebook kann ja wohl keiner erwarten.

Ich würde an deiner Stelle zu Pro Familia gehen und mich ausführlich beraten lassen, wie die Rechtslage ist und was Dir zusteht.

Alles Gute

Manavgat

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Hi,

was ist denn mit Deiner Ehe? Habt Ihr Euch getrennt? Lasst Ihr Euch scheiden?

Viele Grüße

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Kurz zur Info. Ich bin verheiratet, aber seit 07/2014 getrennt lebend.

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Wie oben genannt bin ich seit Juli bereits getrennt. Ob wir uns scheiden lassen und wann wissen wir noch nicht.

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Es ist schlichtweg falsch, dass man bei der Angabe "Vater unbekannt" kein UVG erhält !
Du mußt lediglich alles niederschreiben was du vom KV weißt und was nützlich sein könnte ihn zu finden ... das ist dein Beitrag um den Kindesvater zu ermitteln. Wenn du nicht viel weißt kannst du nicht viel angeben.

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"Es ist schlichtweg falsch, dass man bei der Angabe "Vater unbekannt" kein UVG erhält !"

Das hat doch auch niemand behauptet.

Sie schreibt ja selber
"Das Jugendamt sagte mir nun, dass sie nach dem aktuellen OLG Urteil handeln und wenn ich keinen Vater benennen kann und auch nicht bei der Suche helfe (kann), sie keinen UVG zahlen."

Natürlich hilft sie - soweit sie es kann.

Was eben nicht geht ist sich hinzustellen und zu sagen "Ich kenn den KV nicht - mehr sag ich nicht".

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Da ich selber jemanden vom Jugendamt kenne, weiß ich das eben doch.
Nur weil der Vater unbekannt ist und man kaum Angaben zum Vater machen kann wird der Bezug von UVG nicht ausgeschlossen.
Zu einem One mit jemanden den man in einer Bar kennengelernt hat, kann man oft nicht viele Angaben machen.

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Hallo,
Ich kann dir mal aus meiner beruflichen Sicht schreiben bzw wie wir das hier handhaben. Beim Antrag auf Uhv muss der Vater des Kindes angegeben werden. Dein (Noch-)Ehemann ist erstmal der nominelle Vater. Er ist offiziell der Vater, sprich er ist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Ob du Unterhalt von ihm verlangst ist deine Sache. Beantragst du aber Uhv, wird der nominelle Vater zur Erstattung des Uhv herangezogen, bis die Vaterschaftsanfechtung durch ist.

Den potentiellen Vater kennst du nicht. Sprich, niemand kann die Vaterschaft anerkennen und du kannst auch im Antrag keinen Vater angeben. Wichtig ist, dass du glaubhaft darstellst, dass du keine Angaben zum potentiellen Vater machen kannst. Du bist zur Mitwirkung verpflichtet, du musst versuchen ihn zu finden. Wenn das der Fall ist, was bei einem ONS eher glaubhaft ist, dann wird auch Uhv gezahlt. Welches OLG Urteil dein JA meint, erschließt sich mir nicht.

Wenn du nicht möchtest, dass der nominelle Vater zahlen muss, du auf die 133 € verzichten kannst und kein Jobcenter oder Sozialamt dich zum Antrag verpflichtet, stell keinen Antrag.

Ich sag mal so, Uhv läuft dir nicht weg, dieser kann ja max bis zum 12.Lebensjahr gezahlt werden, allerdings nur 72 Monate insgesamt.

Zum Ablauf beim Gericht oder zum Elterngeld kann ich dir leider nichts sagen.

Hoffe, dass hat dir etwas geholfen. Alles Gute zur Geburt.

Mami-in-spe

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Vielen Dank.

Irgendwie weiß das JA hier nicht was es will, denn sie haben mir auch zugesichert, dass wenn wir die Anfechtungsklage einreichen kein Unterhalt vom rechtlichen Vater gefordert wird.

Ich werde im April nochmal hingehen und hoffe, dass sie sich dann mal einig werden was nun ist.

Ich werde dank Elterngeld, Wohngeld und Kindergeldzuschuss nicht auf Arge/ Sozialamt angewiesen sein und auch ohne UHV auskommen. Daher werde ich auch keinen Antrag stellen.

Lg
Ittys-Mum

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Wenn du Sozialleistungen erhälst (und dazu zählen auch Wohngeld und Kindergeldzuschuss) bist du dazu verpflichtet UHV zu beantragen da du alles dafür tun musst deine Bedürftigkeit zu rduzieren.
Zumal ich mir nicht sicher bin ob du während der Elternzeit wirklich noch Kindergeldzuschuss bekomen kannst. Meines Wissens nach ist das immer an Arbeitsentgelt gekoppelt. Da kann ich mich allerdings auch irren,

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Das Problem ist ja, so lange du verheiratet bist gilt dein Mann als Vater vorm Gesetz. Das kann auch erst nach dem rechtskräftigen Scheidungsurteil geändett werden. Also ist rein theoretisch erst einmal dein Mann zu Unterhalt verpflichtet. Er wird auch erstmal in der Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn ihr vor der Geburt noch nicht geschieden seid.

Somit wird es schwierig wenn du Sozialgelder beantragst.

lg, verena

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Ganz ehrlich....dein Nochmann tut mir echt leid. Er hat echt Probleme am Hals, muss eine Vaterschaft anfechten, eventuell mit Unterhalt in Vorleistung gehen usw. Und ist wohl der hier der garnichts dazu kann.

Hoffe du bist so anständig und kommst für alles auf, sollten ihm hier irgendwelche Unkosten entstehen.
Und du hast trotz Vater unbekannt ein Anrecht auf Unterhaltsvorschuss und du bekommst nur 14 Monate Elterngeld, sobald du als alleinerziehend gilst und das bist du meiner Meinung nach wenn dein Nochmann nicht bei euch lebt.

Hoffe du kannst Licht ins Dunkel bringen, nicht so toll fürs Kind die Situation. Trotzdem auch Respekt, dass du dich für dein Kind entschieden hast, ist ja auch für dich nicht einfach.

LG
rosengarten + käferline 28+2 #verliebt

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Als alleinerziehende beim Elterngeld gilt sie eben nicht.

Selbst wenn ihr Nochmann nicht bei ihr wohnt, denn beim Elterngeld gilt dies nur, wenn man das alleinige Sorgerecht hat. Und das wird sie nicht haben, da ihr Mann als gesetzlicher Vater gilt und somit gemeinsames Sorgerecht hat. Ausser die Scheidung ist vor der Geburt rechtskräftig.

Lg, verena

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Es ist ein Zitat was jetzt kommt,

also " Es ist ein alter Hut und alle wissen es: Frauen dürfen lügen und betrügen! Rechtskonsequenzen müssen Frauen nicht befürchten. Hier ist wieder ein sehr schöner und einfacher Fall. Eine Frau bekommt ein Kind in der Ehe. Es kommt zur Trennung und der Exehemann zahlt brav und anständig den Unterhalt. Was der Mann aber nicht wusste: Das Kind stammt von einem anderen Mann. Die Frau hat sich in der Ehe mit anderen Männern vergnügt und sich wie eine Hure besteigen lassen. Dieses typische Verhalten einer Frau, ein Leben als Schlampe zu führen, ist nicht ungewöhnlich, aber ungewöhnlich ist der darauf folgende Rechtsstreit. Der vermeintliche Vater, der keiner ist, wollte den gezahlten Unterhalt zurück haben. Pustekuchen, sagen die weisen deutschen Richter. Gezahlt ist eben gezahlt! (Az. XII ZB 412/11) "

" Die deutschen Gesetze sind so ausgelegt, dass der Staat für die Untreue einer Frau nicht blechen muss. "

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Also ich war nicht untreu im eigentlichen Sinne. Denn wir haben uns getrennt, ich bin ausgezogen und dann hatte ich einen dummen Moment und bin nun mal schwanger.

Das JA teilte mir mit das wir bereits vor der Geburt die Beistandschaft fürs ungeborene beantragen sollen und der rechtliche Vater schonmal vor dem JA erklären soll, dass er nicht der biologische Vater ist.
Sobald das Kind geboren wird, wird der Beistand eine Anerkennung der Nichtehelichkeit bei Gericht anfordern und diese werden dann ggf. einen Vaterschaftstest veranlassen und eindeutig seine nicht Vaterschaft zu erklären.

Eine Scheidung steht derzeit aus Kostengründen nicht im Raum und auch persönlich sind wir dazu noch nicht bereit. Klinkt komisch ist aber so.

Sollte er mir unterhalt zahlen müssen, nehme ich diesen nicht an. Bzw. müsste er dadurch Insolvenz beantragen, weil er dann nichts mehr hat.

Lg