Wirkt sich Arbeitgeberzuschuss für KITA auf Kinderzuschlag aus?

Hallo Mädels#winke

ich habe aml eine Frage. Aufgrund geringes Einkommen erhalte ich für beide Kinder Kinderzuschlag.
Mein Arbeitgeber möchte nun gerne einen Zuschuss für die KITA-Kosten übernehmen.
Wirkt sich das dann auf den Kinderzuschlag aus?
Zählt ein Zuschuss des Arbeitgebers für den Kindergarten als anrechenbares Einkommen für die Berechnung des Kinderzuschlages?

Für Antworten bin ich dankbar. ;-)

Liebe Grüße, #winke
Bienchen

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Hallo, nein wirkt sich nicht als anrechenbares Einkommen aus. Für den Zuschuss musst du den Bescheid für den Kindergartenbeitrag beim AG hinterlegen. Der Zuschuss ist steuer- und beitragsfrei. Er ist lediglich in der Steuererklärung mit anzugeben und rechnet sich gegen den gezahlten Kindergartenbeitrag. Er wirkt sich nicht Einkommenserhöhend aus.

LG

Ramona

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Huhu Ramona,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe es mir fast schon gedacht...aber ich wollte nochmal sicher gehen. Beim Jugendamt war gestern Nachmittag niemand zu erreichen und deswegen haben ich die Frage hier gestellt.

Vielen Dank:-)

Lg, Sabrina
#winke

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Gegenfrage. Wenn dein Einkommen so gering ist das du Anspruch auf Kinderzuschlag hast, wieso werden deine Betreuungskosten dann nicht vom Jugendamt übernommen?

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weil eine kombination möglich ist.
durch das jugendamt subventionierte kindergarten-beitäge, die aber nicht null sind, da dennoch einkommen vorhanden ist.
und der ag übernimmt dann den rest.
er kann z. b. auch neben der betreuung die verpflegung, also das essensgeld übernehmen. das wird aber beim jugendamt meistens nicht subventiert, so dass dieses auch zu zahlen ist, wenn der beitrag auf null reduziert wurde oder das letzte kindergarten-jahr frei ist.

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die Betreuungskosten auch teilweise übernommen werden, ist mir bewusst. Dennoch ist das Jugendamt bei den Betreuungskostenerlassen doch großzügiger.
Ich zahle derzeit auch keine Betreuungskosten, habe aber noch lange keinen Anspruch auf Kinderzuschlag.

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