Geburtstag der Halbschwester

Ich hab da mal eine Frage.

Ich hab eine Tochter von sechs Jahren.Lebe vom KV seit fünf Jahren getrennt.
Es besteht das gemeinsame Sorgerecht und er holt seine Tochter alle drei Wochen ab.Alle drei Wochen deswegen weil er zu einem Mangelunterhalt von 86 Euro verurteilt wurde und er jetzt wohl nicht mehr genug Geld hätte um sie alle zwei Wochen zu holen.
Das nur zu Info vorweg.

Jetzt hat die zweite Tochter von meinem Ex am Donnerstag Geburtstag.
Bei und sind aber vom MIttwoch bis freitag Waldtage und gleichzeitig geht meine Tochter am Donnerstag in den Zoo mit einer Person die meine Tochter über alles liebt.Sie war Praktikantin im Kindergarten und wir haben regelmässigen Kontakt.

Jetzt möchte aber der Vater das meine Tochter zu ihm kommt bzw zum Geburtstag ihrer Schwester.
Da meine Tochter aber sechs Jahre alt ist hab ich ihr die Entscheidung überlassen.Sie möchte in den Zoo fahren.Jetzt bin ich nur die Böse.Der KV stellt es so hin das ich es nicht möchte das sie zum Geburtstag ihrer Schwester kommt.

Was hättet ihr an meiner Stelle gemacht?Hättet ihr es genauso gemacht oder doch anders.

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ich hätte gesagt, er möge das Kind gleich selbst fragen.

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Sind nicht seine Umgangstage oder? Denke da kann er nichts machen, denke das man sowas auch am Umgangstag nachfeiern kann gmeeinsam irgendwie ......wir würden die Kinder meines Mannes nie für Geburtstage extra bekommen

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Wenn es Probleme beim Umgang gibt ist es das sinnvollste, wenn die Umgangstage strikt eingehalten werden.

Die Idee deine Tochter entscheiden zu lassen finde ich nachvollziehbar, aber sie steht dadurch auch zwischen ihren Eltern. (Das ist der Punkt, den ich kritisieren würde).

Wenn es sich um eine "reine Kindergeburtstagsfeier" handeln sollte würde ich das machen wie bei allen anderen Kindergeburtstagen auch. Ihr bekommt die Einladung, du bringst das Kind, holst es wieder ab. Wenn die Einladung erst recht kurz davor erfolgt und ihr schon einen anderen Termin habt, dann klappt das eben nicht.

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ich hätte einerseits die zoo-begleiterin gefragt, ob es einen möglichen verschiebetermin (z.b. am samstag) gibt und dem vater gesagt, er solle das mit seiner tochter ausmachen. sie ist 6, sie ist in der lage (oder muss lernen), ihre wünsche zu äussern. prinzipiell spricht ja nix dagegen, dass sie den geburtstag der schwester mitfeiert, im gegenteil…
grüsse, ks

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Ok ich merke es fehlen noch ein paar Infos.

Es ist nicht sein Umgangswe bzw seine Tage.
Es gibt zwar bei und ausnahmen.Wie z.b. die letzte Woche.Wo er urlaub hatte und er seine Tochter die ganze Woche hatte.Noch geht es.
Er wohnt 160 km von uns entfernt und eine Enladung haben wir bis jetzt noch nicht.
Verschieben geht es mit dem Zoo auch nicht.WE nachfeiern geht auch nicht weil die weg fahren zu der Oma ihrer Halbschwester.Das WE wäre umbringst sein WE.

Gefragt habe ich sie nur ob sie in den Zoo möchte oder zu ihrer Schwester.Da war nichts mit papa oder sonst was.

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Hallo,

da es nicht die Umgangstage sind, ist Deine Tochter nicht verpflichtet, da hinzugehen.

Der Geburtstag der Halbschwester kann ja am Umgangswochenende nachgefeiert werden.

GLG

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Hallo,
ich finde es sehr schade wenn man sich wegen sowas in die Haare kriegt.

Ich denke schon das es selbstverständlich sein sollte das Kinder zu den Geburtstagen der Geschwister anwesend sind (auch wenn es nur Halbgeschwister sind), du wusstest doch sicher auch wann das Kind Geburtstag hat, dennoch hätte der Vater natürlich rechtzeitig bescheid sagen müssen/können. Ich finde das sollte man vollkommen unabhängig von den regulären Umgangstagen betrachten.

Kinder gehen ja normalerweise auch zu anderen Geburtstagen, egal ob sie jetzt bei Mama oder Papa sind.
Das Kind hat nur einmal im Jahr Geburtstag, da kann man sich schon drauf einstellen.
LG

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Hallo,

also ganz ehrlich: Mit 6 Jahren das Kind alleine entscheiden zu lassen, ist ein bisschen viel oder? Ich hätte die Tochter zu ihrer Schwester fahren lassen. Sie gehört schließlich auch zu ihrer Familie. Ich finde es schrecklich, wenn Animositäten der Eltern über die Kinder ausgetragen werden.

Gerade wenn man Kinder hat, sollte es ein Geben und Nehmen auf beiden Seiten sein. Die Schwester hat ja nun nicht täglich Geburtstag.

LG Anja

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Hallo,
ehrlich gesagt, finde ich es sehr traurig, dass man das so regeln muss. Klar gibt es einmal die juristische Seite... aber menschlich ok ist die eher nicht.

Dreh den Spieß doch mal um. Du bekommst mit deinem neuen Partner noch ein Baby. Das Kind (also Halbgeschwisterchen) wird nun EXAKT am Umgangswochenende ... oder noch dummer in den Ferien während des Umgangs, vielleicht 3 Jahre jung. Und dann? Soll der Ex dann auch so sturr und steif auf seinen Umgang beharren oder dir vielleicht eine Verlegung anbieten?

Ich würde hier ganz klar sagen, dass ein 6-jähriges Kind bei einem Geburtstag in DEINER Verwandtschaft definitiv nicht hätte frei wählen dürfen, ob es lieber in den Zoo will oder zum Geburtstag. Es geht hier nicht um den Geburtstag von irgendeiner weitläufigen Cousine, die sie nie gesehen hat, sondern um den Geburtstag ihrer Schwester.
Du hast dein Kind etwas entscheiden lassen, was es garnicht entscheiden kann. Du wolltest nicht, dass dein Kind dorthin geht - dann steh auch dazu. Definitiv nein, ich hätte das nicht so gemacht.

Ich wünsche dir, dass dein Ex sich immer sehr exakt an die Umgangstage halten wird. So kannst du deutlich besser planen.