unterhalt/Kindergeld

Hallo ihr Lieben...

Wie sieht das mit dem Kindergeld aus wenn ich Unterhaltvorschuss bekomme,muss ich das Kindergeld trotzdem teilen mit meinem Mann?
Danke ????

LG Katja

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nein, das Kindergeld bekommst Du - ausser ihr habt evtl das Wechselmodell.

Kindergeld bekommt immer derjenige wo das Kind hauptsächlichlebt

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So pauschal ist das falsch:

---------------- schnipp---------------
Bei nicht verheirateten, geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern wird das Kindergeld an denjenigen Elternteil gezahlt, bei dem das Kind wohnt (Obhutsprinzip). Der Elternteil, der kein Kindergeld erhält, hat aber einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch auf die Hälfte des Kindergeldes (§ 1612 b Abs. 1 BGB). Da bei einem minderjährigen Kind i.d.R. die Mutter den sog. Betreuungsunterhalt durch die Kindesbetreuung leistet und der Vater den Barunterhalt durch Geldleistung erbringt, verringert sich dessen Unterhaltsverpflichtung um das halbe Kindergeld, das die Mutter für das Kind erhält.
-------------- schnapp --------------

Der betreuende Elternteil bekommt zwar das Kindergeld, allerdings hat der unterhaltsleistende Elternteil Anspruch auf die Hälfte desselben. Kindergeld ist kein Geschenk von Papa Staat für's Kinderaufziehen, sondern so eine Art vereinheitlichter Steuerfreibetrag um das Existenzminimum von Kindern zu sichern.
Und wenn der Vater Unterhalt zahlt also belastet wird, hat er eben Anspruch auf die Hälfte der Entlastung durch das Kindergelds.

Grüsse
BiDi

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>>> allerdings hat der unterhaltsleistende Elternteil Anspruch auf die Hälfte desselben.
(...)

Und wenn der Vater Unterhalt zahlt also belastet wird, hat er eben Anspruch auf die Hälfte der Entlastung durch das Kindergelds. <<<

Das ist doch so Quatsch ... so wie Du das ausführst, könnte man meinen, dass dem Unterhaltspflichtigen die Hälfte des Kindergeldes ausgezahlt werden muss ...

... richtig ist doch vielmehr, dass beim Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle beim schlussendlichen Zahlbetrag das hälftige Kindergeld schon abgezogen wird ...

... und im Fall der TE bezahlt die Pappnase ja noch nicht einmal Unterhalt und will dafür noch die Hälfte des Kindergeldes.

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Hallo

na das wär ja noch toller, wenn du noch die hälfte abdrücken müsstest... somal du ja sowieso NUR UHV bekommst, was ja bdi weitem weniger ist, als der Mindestsatz vom Unterhalt. Nein, dass Kindergeld bleibt bei dir. Somal du auch, wenn der Vater Unterhalt zahlen würde, trotzdem das komplette Kindergeld bekommen würdest, da das hälftige Kindergeld, also 92€, dem berechneten Unterhalt schon "abgezogen" wurde.

gglg :-)

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Ok...danke für deine Antwort.
Kann ich mir das vom JA bestätigen lassen?
Hab keine Lust drauf das mein Mann denkt ich wollte ihm sein Anteil streitig machen. Denn wir sind nicht aufeinander böse. Er kann leider nicht zahlen und sind beide froh das es erstmal diese Lösung gibt mit dem UHV.

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"Zumal" bitte, das Wort, "somal" gibt's nicht.

LG und nichts für ungut,

W

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Das Kindergeld nicht. Lohnsteuertechnisch hast du aber nur noch 1/2 Kind :(

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Stimmt auch so nicht.

Beim Lohnsteurjahresausgleich kann sie ankreuzen, dass der unterhaltspflichtige Part seinen Pflichten nicht zu (ich meine) 75% nachkommt und damit beantragen! dass ihr der Kinderfreibetrag komplett zugeteilt wird.

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Ja? Auch bei Unterhaltsvorschuss? Dann wird ich das nämlich angehn...

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