Welche Lohnsteuerklasse?

Hallo zusammen,

Kennt sich hier jemand mit Lohnsteuerklassen aus? Habe jetzt meine Ausbildung fertig und habe mich bis jetzt gar nicht damit befasst. Ich werde aber jetzt von meinem Unternehmen übernommen und möchte mich jetzt mal richtig informieren.

Ich habe mich schon während der Schwangerschaft vom kv getrennt. Habe das alleinige sorgerecht, wir wohnen nicht zusammen. Also gelte ich als alleinerziehend, richtig?

Habe seit ein paar Monaten einen neuen Freund... Er ist jetzt beibuns eingezogen und hier gemeldet. Zähle ich trotzdem noch als alleinerziehend?

Ich war bis jetzt in Lohnsteuerklasse 1,habe aber gelesen, dass alleinerziehende in die 2 gehen können. Das ist schon ein finanzieller unterschied. Habe 0,5 Kind auf meiner Karte.

Verheiratet oder geschieden bin ich nicht.

Kann mir jemand helfen?

Und wenn ich in die 2. Könnte, kann ich es auch rückwirkend angeben und ggf. noch Geld zurück bekommen?

Lg Kerstin

1

Du kannst nur Steuerklasse 1 nehmen. In der Steuererklärung 2013 kannst du für alle Monate, in denen du mit Kind allein gelebt hast, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen.

LG

6

Stimmt nicht. Wenn Sie ihn zum Untermieter macht und Sie eine Wohngemeinschaft gründen kann Sie Steuerklasse 2 nehmen.

7

Das ist ihr Freund ,der da mit einzieht und nicht irgendein Untermieter.
Und damit ist sie eben nicht alleinerziehend und wird die 2 nicht bekommen.

weitere Kommentare laden
2

Hallo,

sobald eine Person über 18 Jahre in deinem Haushalt wohnt kann man KLasse 2 nicht mehr beanspruchen. Dabei ist es egal in welchem Verhältnis man zu der Person steht. Meine Mutter ist zB in 1 gerutscht als meine Schwester 18 wurde.
Ich selbst hatte bis Juli letzten Jahres die 1, weil ich eine Mitbewohnerin hatte.

Lg wirbelwinds.mama

3

Wenn deine Mama noch Kindergeld für die Schwester bekommen hat, hat sie auch den Anspruch auf Steuerklasse 2 bzw den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Das kann sie aber in der Steuererklärung nachholen. Sie muss ggf. Ihre ELSTAM Daten ändern lassen.

LG

4

Das ist mittlerweile 16 Jahre her, ich denke nciht dass das noch geht. ;-) Kindergeld hat sie aber glaub ich nciht mehr bekommen.

weiteren Kommentar laden
19

Du kannst nur Steuerklasse 1 nehmen. In der Steuererklärung 2013 kannst du für alle Monate, in denen du mit Kind allein gelebt hast, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen.